DHL Ware beschädigt Rückerstattung der Versandkosten

Guten Tag,

Ich habe ein Problem, ich als Verkäufer (privat) habe was verkauft, die Ware (ein Keramikbecher) auch bruchsicher verpackt. Nun ist es aber so, dass der Becher kaputt angekommen ist. Schadensersttatung habe ich schon ausgefüllt und es dem Käufer geschickt, sodass dieser sich an die Post wenden kann um das zu klären und wenigstens die 3 euro für die Ware zurück zu kriegen. Ich wäre auch bereit, ob nun rechtlich dazu gezwungen oder nicht, dem Käufer den Warenwert zurück zu erstatten. Aber wie verhält es sich mit den Versandkosten. Muss ich die auch zurück erstatten? Oder kann ich bei den Versandkosten die Rückerstattung verweigern? Wie ist das rechtlich geregelt?

Ich danke im Voraus,
Enaya

Hallo!

Wieso muss/soll sich der Kunde an die Post wenden ?

Man hat den Vertrag mit DHL und ist deren Vertragspartner und bekommst bei Paket ggf. Schadenersatz.

Und im übrigen, haftet man als Privatverkäufer lediglich für das Absenden und in gewissen Grenzen auch für das angemessene Verpacken.
Ob Ware verlorengeht oder zerbrochen ankommt, wäre egal.
Keine Haftung.
Außer man hat auf Kundenwunsch versichert versandt.

Hier erstattet DHL wohl etwas weil transportversichert und offenbar wirklich ein Verschulden von DHL (unter den Gabelstapler geraten ?). Nach Treu und Glauben müsste man diesen Ersatz dem Käufer weitergeben.

Aber nicht das Porto. Das erstattet DHL nur im Verlustfall ebenfalls.

MfG
duck313

Danke vielmals für die schnelle Antwort.
Der versicherte Versand ging von meiner Seite aus, da ich in der Vergangenheit mal schlechte Erfahrungen machen musste, seitdem schicke ich meine verkauften Waren nur versichert.

Und auch wenn ich Post geschrieben habe, Post und DHL sind meistens im gleichen Gebäude (zumindestens hier wo ich wohne, da gibt es vielleicht 5 DHL stellen außerhalb des Post-Gebäudes) und deswegen habe ich den Käufer/ Empfänger angewiesen zur Post zu gehen, also es ist alles richtig. Zudem hatte ich vorher bei DHL angerufen, die haben mir am Telefon das gleiche gesagt.

Normalerweise kann nur der Auftraggeber einen Schaden anmelden. Mit dem Empfänger hat der Transporteur keinen Vertrag, also keinerlei Geschäftsverhältnis.
Wenn jetzt der Empfänger noch den einwandfreien Empfang quittiert hat, wird es richtig kompliziert, ggf. sogar unmöglich.

mfg tugu

Hallo,

ist das so „offenbar“? Ich habe mit Hermes eine Nähmaschine verschickt, die sind mit dem Paket so umgegangen, dass etwas abgebrochen ist, was gar nicht hätte abbrechen können, die Maschine war auch gut abgepolstert. Antwort von Hermes: wenn das Paket äußerlich unbeschädigt war (und das war es wohl leider!), dann war das nur unzureichend verpackt und es ist kein Transportschaden → NULL Euro Entschädigung.

Wie DHL mit solchen Reklamationen umgeht, habe ich noch nicht „getestet“.

Gruß
Christa