Hallo @all,
ich habe mir vor kurzem bei einem Sturz das Bein gebrochen und war deshalb auch mehrere Tage im Krankenhaus. Vor vielen Jahren hatte ich eine Unfallversicherung abgeschlossen, die nun endlich mal zum Zuge kam. Die Tage im Krankenhaus wurden auch ordnungsgemäß mit den Krankenhaustagegeld und dem Genesungsgeld abgegolten.
Doch nun zu meinem Problem: Bei diesem KRH Aufenhalt wurde auch festgestellt, daß ich Diabetes habe. Vorher war mir das nicht bekannt. Meine Versicherung schickt mir nun eine Klausel zum Vertrag, die ich unterschreiben soll. So heißt es dort:
Hat Diabetes bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen zu mindestens 25 Prozent mitgewirkt, werden […] keine Leistungen erbracht.
- Ist eine solche - nachträgliche - Änderung eines Vertrages zulässig? Schließlich habe ich bei Vertragsabschluß nicht gewusst, daß ich Diabetes habe.
- Wie wird im Schadenfall die 25-Prozent-Grenze abgegrenzt? Wer entscheidet ob die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus nun diabetesabhängig verlängert wurde?
- Ist in Zukunft mit regelmäßigen Diskussionen mit dem Versicherer zu rechnen, ob eine Leistung zu erbringen ist oder nicht?
Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Antworten.