Diabetes klausel

Hallo @all,

ich habe mir vor kurzem bei einem Sturz das Bein gebrochen und war deshalb auch mehrere Tage im Krankenhaus. Vor vielen Jahren hatte ich eine Unfallversicherung abgeschlossen, die nun endlich mal zum Zuge kam. Die Tage im Krankenhaus wurden auch ordnungsgemäß mit den Krankenhaustagegeld und dem Genesungsgeld abgegolten.

Doch nun zu meinem Problem: Bei diesem KRH Aufenhalt wurde auch festgestellt, daß ich Diabetes habe. Vorher war mir das nicht bekannt. Meine Versicherung schickt mir nun eine Klausel zum Vertrag, die ich unterschreiben soll. So heißt es dort:

Hat Diabetes bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen zu mindestens 25 Prozent mitgewirkt, werden […] keine Leistungen erbracht.

  1. Ist eine solche - nachträgliche - Änderung eines Vertrages zulässig? Schließlich habe ich bei Vertragsabschluß nicht gewusst, daß ich Diabetes habe.
  2. Wie wird im Schadenfall die 25-Prozent-Grenze abgegrenzt? Wer entscheidet ob die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus nun diabetesabhängig verlängert wurde?
  3. Ist in Zukunft mit regelmäßigen Diskussionen mit dem Versicherer zu rechnen, ob eine Leistung zu erbringen ist oder nicht?

Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Guten Tag,

Klare Fragen, klare Antworten:

  1. Eine nachträgliche Änderung des Vertrages ist nur mit dem Einvernehmen beider Oarteien möglich. Es sei denn, der Vertrag wird von einer der beiden Parteien gekündigt.

  2. Der Arzt stellt fest, ob - und wenn ja - inwieweit Diabetes an einem etwaigen Unfall mitgewirt hat. Beispiel: Sie haben wegen der Diabetes starke Sehstörungen und kommen beim Überqueren der Straße bei einem Unfall zu Schaden. Hier ist es ein klassischer Fall. Der Versicherer wird prüfen, ob Sie den Unfall bei guter Sehstärke hätten vermeiden können.
    Nächstes Beispiel: Eine Wundheilung ist aufgrund Diabetes meist eingeschränkt und u.U. kann ein Krankenhausaufenthalt dann von einer Regelbehandlungsdauer abweichen.

  3. Hier möchte ich auf Punkt 2 verweisen. Sollte es sich um einen Unfall handeln, der in irgend einer Weise mit Diabetes in Verbindung gebracht werden kann, ja.

Hinweis. Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschließlich um eine private Einschätzung unter Berücksichtigung der gegebenen Daten. In keinster Wiese handelt es sich um eine Rechtsberatung. Der Vertrag sollte zur vollstänigen Begutachtung einem Rechtsnwalt oder einem Versicherungsexperten vorgelegt werden.
Grüße

Esser

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Danke für die schnelle Antwort.

Guten Tag,

Klare Fragen, klare Antworten:

  1. Eine nachträgliche Änderung des Vertrages ist nur mit dem
    Einvernehmen beider Oarteien möglich. Es sei denn, der Vertrag
    wird von einer der beiden Parteien gekündigt.

Und damit ist nun wahrscheinlich aufgrund des Schadenfalles zu rechnen, wenn ich die Klausel nicht unterschreibe, oder?

  1. Der Arzt stellt fest, ob - und wenn ja - inwieweit Diabetes
    an einem etwaigen Unfall mitgewirt hat. Beispiel: Sie haben
    wegen der Diabetes starke Sehstörungen und kommen beim
    Überqueren der Straße bei einem Unfall zu Schaden. Hier ist es
    ein klassischer Fall. Der Versicherer wird prüfen, ob Sie den
    Unfall bei guter Sehstärke hätten vermeiden können.
    Nächstes Beispiel: Eine Wundheilung ist aufgrund Diabetes
    meist eingeschränkt und u.U. kann ein Krankenhausaufenthalt
    dann von einer Regelbehandlungsdauer abweichen.

Das bedeutet doch letztendlich, daß ich die Unfallversicherung nun abhaken muß. Die Versicherung wird bei jedem zukünftigen Unfall (den ich sicher nicht herbeisehne) den Diabetes ins Spiel bringen. Die Beweislast ob der Unfall durch den Diabetes verschärft wurde oder nicht, liegt wohl bei mir? Insbesondere die prozentuale Beteiligungsgrenze von 25% ist doch schon so knapp gefasst, daß eine Angrenzung immer zu meinen Ungunsten ausgehen wird.

  1. Hier möchte ich auf Punkt 2 verweisen. Sollte es sich um
    einen Unfall handeln, der in irgend einer Weise mit Diabetes
    in Verbindung gebracht werden kann, ja.

Hinweis. Bei meinen Ausführungen handelt es sich
ausschließlich um eine private Einschätzung unter
Berücksichtigung der gegebenen Daten. In keinster Wiese
handelt es sich um eine Rechtsberatung. Der Vertrag sollte zur
vollstänigen Begutachtung einem Rechtsnwalt oder einem
Versicherungsexperten vorgelegt werden.
Grüße

Esser

Hallo,

zu privtaen Unfallversicherungen kann ich leider wenig sagen, da mein Fachgebiet die „gesetzliche“ Unfallversicherung ist.

Gruß
Andreas Scherber