Hallo,
ich hab schon danach gegooglet
offensichtlich nur oberflächlich.
EInmal stand, dass es nicht erlaubt
ist die Diagnose auf das Rezept zu schreiben, dann nur bei
Hilfsrezepten und wiederum dass das sogar Pflicht ist.
Gib doch mal deine Fundstellen an.
Und du meinst sicherlich nicht Hilfsrezept (was soll das überhaupt sein?), sondern ein Hilfsmittelrezept, also z. B. ein Rezept für Pen-Nadeln, wie es hier steht: http://www.deutschesapothekenportal.de/tza_archiv.ht…
Dort steht auch die Grundlage, die die Angabe der Diagnose vorsieht.
Wie siehts denn da nun aus, steht die Diagnose auf einem
herkömlichen Rezept (Kassenpatient) drauf ?
Hier steht auch noch etwas dazu:
http://www.kvmv.info/aerzte/40/30/Diagnosen_auf_Reze…
Das müsste deine Frage eigentlich beantworten!
Mir ist bisher kein Rezept ausgehändigt worden, auf dem die Diagnose stand (außer, wie bereits erwähnt, auf dem Rezept für Hilfsmittel, wobei das ein Privatrezept war - scheint aber ähnlich zu sein wie bei denen für gesetzlich Versicherte). Diagnose kenne ich nur von der AU-Bescheinigungen.
Gruß
Christa