Diagnose braucht 10 Tage

Hallo,

gesetzt der Fall, Herr W. aus G. wird am So. 5. Jun.'11 notfallmäßig mit sehr hohem Fieber in das Klinikum in DA eingeliefert.

Bis zur endgültigen Diagnose vergehen 10 Tage; die Klinikärzte erhielten den entscheidenden Hinweis jedoch von einem 555 km entfernten Arzt (Dr. E. aus B) fernmündlich.

Vermutlich auf Grund der langen Suchzeit entwickelte sich eine schwere Sepsis mit multiplen Organversagen und sechswöchiger Dialysepflichtigkeit sowie dreiwöchigem (künstlichem) Coma und später folgender Panuveitis auf dem rechten Auge, was auf diesem Auge zur Blindheit führte. Nach Entfernung des Dickdarms verbesserten sich die Werte stetig, nachdem sie in den zehn Tagen davor fast zum Exitus führten. Vor dem Hinweis des Dr. E. aus B. gaben die Ärzte Herrn W. aus G. nur noch zwei Tage.

RA Dr. N. aus G. vermutet in einem privaten Gespräch einen Diagnosefehler und geht von möglichem Schadenersatz / Rente aus.

Kernfrage: Ist in einem solchen Fall in der Tat von einem Diagnosefehler auszugehen?

Wer weiß was?

Gruß,
H. Walther

Hallo,

ist das nicht eine tolle Frage für einen Fachanwalt für Medizinrecht?

Da Dr. House auch lange im Dunkeln tappt, bis er dann doch die richtige Diagnose stellt, mag es sein, dass man die Anforderungen an den durchschnittlichen Mediziner nicht überspannen darf. Ob der im KHS das also hätte erkennen können und müssen, wird am Ende ein gerichtlich bestellter Gutachter beurteilen.

VG
EK

Kernfrage: Ist in einem solchen Fall in der Tat von einem Diagnosefehler auszugehen?

Ist das nicht eine medizinische Frage, die in das einschlägige Brett gehört?

Unabhängige Patientenberatung | Medizingeschädigte
Hi,

vermutlich können diese Stellen in so einem Fall konkretere Antworten geben:

„Unabhängige Patientenberatung“ mit 22 regionalen Beratungsstellen www.unabhaengige-patientenberatung.de

Arbeitskreis Medizingeschädigter
 BUNDESVERBAND -AKMG- e.V.
Patientenbüro
Salzstrasse 18
D-88316 Isny im Allgäu
Telefon: 0 75 62 / 39 95
Telefax: 0 75 62 / 98 14 58
E-Mail: [email protected]

Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen
Geschäftsstelle
Waltherstr. 16 a
80337 München
Tel. 089 / 76 75 51 31
Fax 089 / 7 25 04 74
[email protected]
www.gesundheits.de/bagp

Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Bayern -
Patient im Mittelpunkt - e.V.
Altstädter Kirchenplatz 6
91054 Erlangen
Telefon: 0 91 31 / 97 09 88
Telefax: 0 91 31 / 97 09 89
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ngm-bayern.de

Viele Grüße
Stefanie

Ohne Kenntnis der Patientenakten, die man von der behandelnden Klinik gemäß § 810 BGB anfordern kann, lässt sich der Fall nicht wirklich beurteilen. Es sollte geklärt werden, ob ein Befunderhebungsfehler oder ein Diagnosefehler vorliegt (zur Abgrenzung: BGH, Urt. v. 21.12.2010 - VI ZR 284/09 -).