Hi,
Weil ich Geld investiert habe. Mit jedem
Kassenbeitrag. Damit habe ich das Zugriffsrecht auf
Einzelleistungen innerhalb des Kostendeckels erworben.
Wie kommst Du darauf, daß Du das…
das Recht auf Beratung beim Planen der Einzelleistungen, die
ich nutzen will
…erworben hast? Gesetzliche Krankenkasse?
ja, die abrechnung im krankenhaus muss genauso gläsern sein wie im vorklinischen, ambulanten sektor. und auf die dauer kann sich auch kein noch so staatlicher träger so einen abrechnungspudding leisten der das individuelle patientenrecht in auschwitznähe rückt. das macht sonst aus rettungsassistenten feldjäger-ähnliche monster.
Grundversorgung, eingeschränkte Auswahl, keine Extra-Unterstützung und
niedriger Standard in der Versorgung. Find dich auch nicht
toll, is aber so.
sträfling arzt als traumfrau vom dienst, schmachtstöhn. eventmanagement in orange.
Wie Du oder ich „Grundversorgung“ definieren, ist btw. scheißegal,
solang wir hier über Gegebenheiten reden.
Der Versorgungsumfang definiert sich von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Je nach Erkrankungsprofil wirst du dementsprechend DEINE Kasse des Vertrauens selbstbestimmt gewählt haben. Beeinflusst durch deine bisherigen Verhandlungsgespräche zur Kostenübernahme.
Es interessiert keine Sau,
http://www.berlin.de/sengsv/verbraucherschutz/kzv.html
was Du glaubst, für Rechte zu haben.
http://www.rechtsbeistand.us/
http://www.verbraucherministerium.de/cgi-bin/search?..
Interessant ist nur, was Du bekommst.
Gemessen an den Möglichkeiten, die die ICD bietet, oder an dem, was die Ethik-Kommission an Pharma-Studien mit dir absegnet?
Der Herr Oberarzt erklärt Dir gernen Wort für Wort
Deiner Akte, wenn Du ihn dafür bezahlst.
Ein Modus, den
kein privater Träger akzeptiert, egal wie stark er sich
vernetzt, um Behinderungen zu überbrücken.
Dann geh halt zu nem privaten Träger. Wer redet denn hier von
öffentlichen Kliniken? Bezahl dafür, und Du bekommst, was Du
willst.
Natürlich stimme ich die Finanzierung vorher mit der Kasse ab. Wie ambulant auch.
Sogar jemanden, der versucht, Dich zu verstehen.
Den bekommt jeder, sobald er die 112 wählt, verspricht der Gesetzgeber.
KK-Beiträge zählen dabei nicht. Die interessieren niemanden.
Huch, das sehe ich anders. Letztens hat der PC beim Internisten meine Chipkarte nicht erkannt und ich war grad wirklich nicht gut drauf. Eine verschlossene Klotür ist harmlos dagegen.
Das Paradebeispiel ist vielleicht der querschnittsgelähmte
Rettungsassistent 0815. Der kann noch so nett sein, du wirst
dich nie von ihm die Treppe runter tragen lassen. Auch wenn er
sich dann eher zutraut, Oberarzt zu werden. Daher das Aus für
Rettungsassistent 0815, das jeden Einstieg in den Job ohne
eigenes Versorgungswerk im Falle der Berufsunfähigkeit
jesuslike verklärt und das Rettungslogistik zu
standardisierten versicherungsmathematischen Algorithmen
verzerrt.
Ein denkbar ungeeignetes Beispiel. Gerade der Rettungsdienst
ist einer der ganz wenigen Bereiche in unserem medizinischen
System, wo Krankenkassen nur sehr bedingt was zu melden haben
und alle Patienten unabhängig von dem Versicherungsstatus
gleich behandelt werden.
Das liest sich bedrohlich. Wie rechtsfreier Raum. Ortssheriff und ZwölfUhrMittags fällt mir dazu als erstes ein.
http://people.freenet.de/Unfug/krankenh.htm
Was das jedoch mit Deiner Frage zu tun hat, habe ich nicht
verstanden. KLartext, bitte - geht das? Und wenn möglich das,
was ich unter Klartext verstehe. Ich bin sicher, Du kannst
das. Tschakka!
Ja. „Hast du mal ein Handy?“
Herzlich,