Diagnose eines Psychologen

Hi,

ich war vor einigen Jahren bei einem Psychologen, der mir jedoch nie meine Diagnose genannt hat. Jetzt meine Frage: Sind Ärzte allgemein nicht verpflichtet, auf Wunsch des Patienten das Krankheitsbild zu nennen?

Vielen Dank!

hallo
also genau weiß ich das nicht aber ich denke mir mal das ein artzt dazu verpflichtet ist.Hört sich für mich logisch an.ich war auch bei verschiedenen psychologen und die haben die diagnose immer direkt gestellt als sie ein bisschen mehr von meinem problem wussten…ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen…

Das ist eher eine Frage für einen Juristen. Trotzdem Gegenfrage: War der Psychologe überhaupt Arzt bzw. Facharzt und in Psychodiagnostik ausgebildet?
Viele Grüße

Hallo,
werde ich erst noch erfragen müssen.
Bis dahin

ich war vor einigen Jahren bei einem Psychologen, der mir
jedoch nie meine Diagnose genannt hat. Jetzt meine Frage: Sind
Ärzte allgemein nicht verpflichtet, auf Wunsch des Patienten
das Krankheitsbild zu nennen?

Vielen Dank!

Sehr geehrter Patient,
um eine absolut richtige Antwort zu bekommen, die rechtlich abgesichert ist, erkundigen Sie sich bei einem Rechtsanwalt, der Ärztekammer, oder im Forum Recht.
Meine bescheidene Meinung dazu ist: vor jeder Therapie steht die Diagnose, nebst Differentialdiagnosen - und diese ist/sind dem Patienten vor Therapieantritt zu benennen.
Ich hoffe mit der Antwort dienlich gewesen zu sein.
Ich wünsche Ihnen ein friedvolles Leben.
Friedrich Schelberg, Heilpraktiker, Lübeck

Hallo,
da ich kein Arzt bin kann ich diese Frage leider nicht beantworten.
Meine Arbeit „Familien-Systemstellen“ hat nichts mit der Schulpsychologie zu tun, da sie andere Wege beschreitet um Problematiken und deren evtl. Ursprünge ans Licht zu bringen.

VG. A.Gebauer

Kurz und bündig: Ja, er muss

Hej auch!

Zunächst bitte ich die Verzögerung bei der Beantwortung zu entschuldigen - ich bin derzeit sehr viel im Ausland unterwegs und habe daher nur bedingt Gelegenheit, mich um meine privaten Mails zu kümmern.

Was die Beantwortung Ihrer Frage angeht, so muß ich leider mit Radio Eriwan antworten „Im Prinzip ja, aber…“

Prinzipiell sind alle Ärzte grundsätzlich verpflichtet, dem Patienten Einblick in die Befunde zu gewähren (das ist nach wie vor der Grund dafür, dass sie es nicht lassen können, das interne Fachchinesisch auch für etwas lapidarere Befunde zu verwenden). Auf Verlangen sieht Deutsches Recht sogar vor, daß man Kopien der Originalunterlagen bekommt (allerdings gegen eine Aufwandsentschädigung).

Nun kommt das „Aber“: Bei Psychologen ist diese Auskunftspflicht jedoch insofern eingeschränkt, als durch eine eventuelle Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Patienten u. U. die Einwilligung des gesetzlich bestellten Betreuers oder eines amtsrichterliche Entscheidung erforderlich ist.

Davon aber einmal ganz unabhängig wäre für mich das besondere Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt schon mehr als massiv infrage gestellt, wenn dieser sich weigern würde, mir als Patienten meine Diagnose mitzuteilen und diese detailliert zu erläutern. Auch ein Psychiologe ist in diesem Sinne nur ein ganz normaler Arzt, den man jederzeit und ohne Angabe von Gründen wechseln kann. Sollte hier die Krankenkasse nachfragen, würde ich darauf verweisen, dass Sie eine Behandlung ohne Befund UND dessen detaillierte Erläuterung nicht akzeptieren können. Daß unter diesem Vorbehalt Ihre Krankenkasse einem Wechsel des behandelnden Arztes nicht zustimmt, halte ich für recht unwahrscheinlich.

Ich hoffe, Ihnen hiermit zumindestens ein kleines Stück weit geholfen zu haben

und verbleibe mit besten Grüßen

M. Winterstein

Hallo,

ich hätte auch gedacht, dass dies die Pflicht eines Arztes ist. Aber leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.

Viele Grüße