Hallo
das kommt auf die Betriebsgröße an…da bei bis zu 30 AN der
AG überhaupt kein Krankengeld zahlt,
Der AG zahlt NIE Krankengeld.
AG _müssen_ das Entgelt im Krankheitsfalle für 6 Wochen weiter zahlen.
Was du meinst, ist das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), das regelt aber nur, dass AG sich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Entgeltfortzahlung erstatten lassen können
sondern sofort die zuständige Krankenkasse über den AG.
Nein, sh oben.
Der AG zahlt das Entgelt weiter und kann sich das dann wieder erstatten lassen.
Lies dich hier mal schlau, bevor du alles verdrehst und falsch darstellst.
Gruß
Wawi
hä?
Tipp:
mal ein bißchen googlen,zu diesem Sachverhalt gibt es ein
großes Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Lübeck gegen eine
große Krankenkasse,deren MA sowie AG,weil da nämlich für
gesund und muntere AN in solchen Betrieben trotzdem
Krankengeld
an den AG ausbezahlt wurde.Das dürfte auch die kleinen
Dienstwege erklären.Hier mal eine Lektüre zum Bezugszeitraum:
http://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krank…