Diagnose für Arbeitgeber und Private Krankenversicherung

Hallo,

folgende Situation:stuck_out_tongue:rivat Krankenversichert
Privat Krankentagegeld versichert 

Bei einer Krankmeldung erhalte ich vom Arzt eine Bescheinigung für Arbeitsunfähigkeit. 
Auf dieser steht nicht die Diagnose für den Arbeitgeber.

Wenn man länger als 6 Wochen krank geschrieben ist, dann bezahlt der Arbeitgeber nicht mehr.

Wenn man mehrfach wegen der gleichen Krankheit in einem bestimmten Zeitraum krankgeschrieben ist, dann zahlt der Arbeitgeber auch nicht mehr.

  1. Muss der Arbeitgeber informiert werden, wegen WAS man krank geschrieben ist.
  2. Wie kann der Arbeitgeber beurteilen, dass man mehrfach an der selben Krankheit krankgeschrieben ist, wenn er nur den Zeitraum kennt WANN man krankgeschrieben ist und nicht wegen WAS.
    3.)Im Falle dass man länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist, kümmert man sich dann als Kranker selbst darum, dass man Krankengeld bekommt, oder findet die Kommunikation dann zwischen Arbeitgeber und privater Krankentagegeldversicherung statt?

Besten Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen

Grundsatz:
Nach § 3 Abs. 1 EFZG  habenArbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmerinfolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, hat er einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung,

  • wenn er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war (rückwärtslaufende Frist)
    oder

  • seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit mindestens 12 Monate vergangen sind (vorwärtslaufende Frist).

In allen anderen Fällen zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Zur Frage 1) NEIN - Er darf auch nicht nicht nachfragen (weder beim Arzt, noch bei der Krankenkasse oder seinen MA.

Zu 2 Gar nicht - deshalb hat er das Recht, jedesmal bei der Krankenkasse nachzufragen, ob die Krankheiten (o. a. Fristen beachten) im ursächlichen Zusammenhang stehen.
Auch bei der Antwort sind lediglich die Zeiträume anzugeben; niemals die Diagnosen

zu 3 Der AG muss rechtzeitig eine elektronische Verdienstbescheinigung an die Krankenkasse versenden - Aber Theorie und Praxis. Im Zweifelsfall am Besten bei der Krankenkasse anrufen und die Auszahlung des Krankengeldes beantragen.

Hallo,

Hallo,

folgende Situation:stuck_out_tongue:rivat Krankenversichert
Privat Krankentagegeld versichert 

Bei einer Krankmeldung erhalte ich vom Arzt eine Bescheinigung
für Arbeitsunfähigkeit. 
Auf dieser steht nicht die Diagnose für den Arbeitgeber.

Wenn man länger als 6 Wochen krank geschrieben ist, dann
bezahlt der Arbeitgeber nicht mehr.

Kann man so pauschal nicht beantworten.
Es gibt auch AG die länger als 6 Wochen das Gehalt zahlen.

Wenn man mehrfach wegen der gleichen Krankheit in einem
bestimmten Zeitraum krankgeschrieben ist, dann zahlt der
Arbeitgeber auch nicht mehr.

  1. Muss der Arbeitgeber informiert werden, wegen WAS man krank
    geschrieben ist.

Nein - das geht den AG nichts an.

  1. Wie kann der Arbeitgeber beurteilen, dass man mehrfach an
    der selben Krankheit krankgeschrieben ist, wenn er nur den
    Zeitraum kennt WANN man krankgeschrieben ist und nicht wegen
    WAS.

Muss er dies denn ?

3.)Im Falle dass man länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist,
kümmert man sich dann als Kranker selbst darum, dass man
Krankengeld bekommt, oder findet die Kommunikation dann
zwischen Arbeitgeber und privater Krankentagegeldversicherung
statt?

Der AG meldet dies dann der Krankenkasse.
Vorraussetzung dazu ist natürlich dass alle Krankmeldungen dem AG und der Krankenkasse zugehen.

Besten Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen

Gruß Merger

>>

Zu 2 Gar nicht - deshalb hat er das Recht, jedesmal bei der
Krankenkasse nachzufragen, ob die Krankheiten (o. a. Fristen
beachten) im ursächlichen Zusammenhang stehen.
Auch bei der Antwort sind lediglich die Zeiträume anzugeben;
niemals die Diagnosen

Das stimmt bei gesetzlichen Versicherten.
Wenn man privat krankenversichert ist, muss man allerdings keine Krankentagegeld Versicherung haben. Der Arbeitgeber weiss dann ja auch nicht unbedingt, wann wie und wo man versichert ist.

Wie kann der Arbeitgeber dann herausfinden, ob es sich um die selbe Krankheit handelt

Hallo,

das kommt auf die Betriebsgröße an…da bei bis zu 30 AN der AG überhaupt kein Krankengeld zahlt,sondern sofort die zuständige Krankenkasse über den AG.

Tipp:
mal ein bißchen googlen,zu diesem Sachverhalt gibt es ein großes Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Lübeck gegen eine große Krankenkasse,deren MA sowie AG,weil da nämlich für gesund und muntere AN in solchen Betrieben trotzdem Krankengeld
an den AG ausbezahlt wurde.Das dürfte auch die kleinen Dienstwege erklären.

Hier mal eine Lektüre zum Bezugszeitraum:
http://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krank…

Ach der Daus - Frank Müller unser Fachmann ist wieder da.

Hallo,

das kommt auf die Betriebsgröße an…da bei bis zu 30 AN der
AG überhaupt kein Krankengeld zahlt,

Der AG zahlt auch bei mehr als 30 AN kein Krankengeld,
sondern er zahlt den Lohn/Gehalt weiter mindestens 6 Wochen.

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Es kommt Nicht auf die Betriebsgröße an …

Hallo,

das kommt auf die Betriebsgröße an…da bei bis zu 30 AN der
AG überhaupt kein Krankengeld zahlt,sondern sofort die
zuständige Krankenkasse über den AG.

Das ist so leider falsch. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann zwar über die o. a. 42 Tage per (Tarif)Vertrag verlängert werden, jedoch - mit Ausnahme des Absatz 3 des § 3 EFZG - nicht verkürzt.

Der AG bekommt jedoch bei einer Betriebsgröße von bis zu 30 AN im Umlageverfahren einen Teil des während der AU gezahlten Gehaltes erstattet; dafür hat er jedoch zuvor auch eine entsprechende Versicherung (=U1) bezahlt. Das Umlageverfahren (U1) kann man sich wie eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vorstellen. Der Arbeitgeber versichert sich gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er zahlt einen bestimmten individuellen Beitragssatz und bekommt einen bestimmten Prozentsatz (aber nie 100%) von der Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall geleistet wurde, wieder.

Tipp:
mal ein bißchen googlen,zu diesem Sachverhalt gibt es ein
großes Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Lübeck gegen eine
große Krankenkasse,deren MA sowie AG,weil da nämlich für
gesund und muntere AN in solchen Betrieben trotzdem
Krankengeld :an den AG ausbezahlt wurde.Das dürfte auch die kleinen
Dienstwege
erklären.

http://www.ndr.de/regional/krankengeld105.html
http://www.ln-online.de/Lokales/Luebeck/Krankengeld-…

Was dies mit der ursprünglichen Frage zu tun hat, entzieht sich meiner Logik. Darüber hinaus sind hier weder Krankenkasse noch Arbeitgeber in diesem Betrug beteiligt, sondern mehr die Betroffenen.

Hier mal eine Lektüre zum Bezugszeitraum:
http://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krank…

Dir ist schon klar, dass es sich bei der gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenverbände um das Lager der gesetzlichen Krankenkassen handelt und wir hier bei der Frage im PKV-Bereich agieren?

Gruß Georg

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Hallo
zu 3. : Du musst dich selbst drum kümmern bei der Krankenkasse
zu1. : Soviel ich weiss musst du es nicht sagen wenn du nicht willst
zu2.: Da kann ich dir nicht weiterhelfen

mfg
Erich

Abend,

das kommt auf die Betriebsgröße an…da bei bis zu 30 AN der
AG überhaupt kein Krankengeld zahlt,sondern sofort die
zuständige Krankenkasse über den AG.

wer hat Dir diesen Schwachsinn erzählt?

Ich dachte eigentlich es handelt sich um ein Fachforum.
Also sei bitte ruhig.

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zu 1: nein, nur ob die Krankheiten in ursächlichem Zusammenhang stehen, damit er

zu 2: den Entgeltfortzahlungsanspruch errechnen kann - wie -ist bereits beantwortet worden.

zu 3: bei privater KG-Versicherung würde ich mich auf jeden Fall selbst kümmern

Grundsätzlich ist Krankengeld bei gesetzlicher KK „Antragsleistung“, der Antrag wird aber oft automatisch versandt. -

Tja,Wahrheit tut oft weh…:smile:

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Hallo,

Der AG bekommt jedoch bei einer Betriebsgröße von bis zu 30 AN im Umlageverfahren
einen Teil des während der AU gezahlten Gehaltes erstattet; dafür hat er jedoch zuvor auch
eine entsprechende Versicherung (=U1) bezahlt. Das Umlageverfahren (U1) kann man sich
wie eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vorstellen. Der Arbeitgeber versichert sich
gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er zahlt einen bestimmten individuellen
Beitragssatz und bekommt einen bestimmten Prozentsatz (aber nie 100%) von der
Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall geleistet wurde, wieder. …

ja für ein Taschengeld…zwischen 1,5 und 1,9 Prozent Beitrag von dem Sozialversicherungspflichtigem Entgeld aller AN

.

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Moin,

mir ist immer noch nicht klar, worauf du hinaus willst. Wie hoch die Entgeltfortzahlungsversicherung ist, spielt doch keine Rolle. Neben der U1 (Ersatz für Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall) gibt es auch noch die U2 (Ersatz für Gehaltsfortzahlung bei Schwangerschaft). Beides sind Pflichtversicherungen, die ein Kleinstarbeitgeber zahlen muss. Selbst, wenn z. B. gar keine Frauen beschäftigt sind.

ja für ein Taschengeld…zwischen 1,5 und 1,9 Prozent
Beitrag von dem Sozialversicherungspflichtigem Entgeld aller
AN

Neben der Problematik, dass weitere Aufwände durch den Ausfall des AN entstehen (Aushilfe, Überstunden oder Verspätung im Produktionsprozess), wird auch nur 80 % des in der Zeit gezahlten Betrages erstattet.

Angenommen ein Betrieb hat 30 MA und das sozialversicherungspflichtige Gehalt (wohlgemerkt wir reden hier vom Brutto-Gehalt) wäre im Schnitt nur 900,- Euro, beträgt die Umlage bei deinen vorgegebenen 1,5 % per anno 4.860 Euro. Bei einem Durchschnitt von 2.000 Euro steigt die Summe auf 10.800 Euro. Von der Summe könnten in einem gesunden Unternehmen viele Entgelt im Krankheitsfall (weiter) gezahlt werden.

Du bekommst aber ein ordentliches „Taschengeld“

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Tja,Wahrheit tut oft weh…:smile:

Du brauchst aber nicht zu schreien wenn es zu sehr weh tut. Auch mehrmaliges wiederholen macht schwachsinn nicht wahrer.

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owt

Hallo,

irgendwie hast du wohl leichte Probleme mit der Mathematik…

Bei 30 MA beträgt die monatliche Versicherungssumme genau 30 € nach deiner Rechnung für einen MA,also wahrlich ein Taschengeld.

Selbst von der Gesamtsumme von 900 € im Monat für alle 30 MA kann man in deinem Beispielfall nicht einmal einem MA 75 % von 2.000,- € ,
also 1.500,- € Brutto zahlen.

Das erinnert mich spontan hieran
http://www.ruthe.de/cartoons/strip_1684.jpg

und das Gejammere der AG was sie alles bezahlen etc. etc.

Hallo,

selber Hallo

irgendwie hast du wohl leichte Probleme mit der
Mathematik…

Zumind. einer von uns beiden hat ein Problem in Betriebswirtschaft.

Bei 30 MA beträgt die monatliche Versicherungssumme genau 30 €
nach deiner Rechnung für einen MA,also wahrlich ein
Taschengeld.

Ja, bei einem durchschnittl. sozialversicherungspfl. Brutto von 2000 EURO (über alle 30 MA also auch AZUBIs, Hilfskräfte etc.) - Bei welchem Unternehmen bist du beschäftigt?

Selbst von der Gesamtsumme von 900 € im Monat für alle 30 MA
kann man in deinem Beispielfall nicht einmal einem MA 75 %
von 2.000,- € ,
also 1.500,- € Brutto zahlen.

??? Wenn derjenige ausfällt der nur 900 Brutto verdient, gibt`s auch nur eine Erstattung in Höhe von max. 720 (=80% von 900) und das auch nur wenn der MA ist den ganzen Monat AU ist.

Aber für die anderen 29 muss auch gezahlt werden und zwar Monat für Monat. Das nennt sich Fixkosten. Nur mal so darüber nachgedacht: Die EFZ-Versicherung rechnet sich durch die Einnahmen.

Der Hauptpunkt ist jedoch ein anderer: Die Behauptung, es gebe vom ersten Tag an Krankengeld (weil der AG seine Entgeltfortzahlung erstattet bekäme) ist schlichtweg falsch. Krankengeld ist eine Leistung der Sozialversicherung. Diese Leistung wird sozial- und steuerrechtlich ganz anders behandelt als Arbeitsentgelt.

Das erinnert mich spontan hieran
http://www.ruthe.de/cartoons/strip_1684.jpg

Und weil du Fachkraft für Arbeitsrecht so auf Cartoons stehst- biddeschö: http://www.sondereinsatz.com/feuerwehr-rettungsdiens…

und das Gejammere der AG was sie alles bezahlen etc. etc.

??? bleib bei deinen Verbänden

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HAllo Geoerg,

Du bist doch eigentlich schon lange genug dabei um diesen … (beliebig zu befüllen) zu kennen.

Der ist absolut beratungsressistent.

Taucht alle paar Monate auf, trollt hier rum und dann verschwindet er wieder für ein paar Monate.

Ich habe schon den verdacht, dass er dann immer in der geschloßenen ist :wink:

Wenn er freigang hat, dann kann er schreiben.

Also hier ist Hopfen und Malz verloren.

Grüße und schönes Wochenende

RS99

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Gräme Dich nicht…
… dieser User hat schon so oft bewiesen, daß er absolut keine Ahnung hat (davon aber `ne ganze Menge).

Abend,

Hallo,

Ich dachte eigentlich es handelt sich um ein Fachforum.
Also sei bitte ruhig.

Da ist der vollkommen schmerzfrei. Er blamiert sich lieber, als mal die Klappe zu halten und ist da vollkommen beratungsresistent.
Du hast es korrekt dargestellt und jede weitere Energie in Diskussionen mit diesem Kerl zu stecken, ist Verschwendung.

&Tschüß
Wolfgang

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Hi, evtl. verwendet er ja jetzt seinen Klarnamen!
Ein ebenso beratungsresistenter, hanebüchener Falschinformant tummelte sich hier mal unter dem Kürzel LB. Der jetzige Rettungssanitäter erinnert mich fatal an den.
Mfg ramses90