Bei einer Krankmeldung erhalte ich vom Arzt eine Bescheinigung für Arbeitsunfähigkeit.
Auf dieser steht nicht die Diagnose für den Arbeitgeber.
Wenn man länger als 6 Wochen krank geschrieben ist, dann bezahlt der Arbeitgeber nicht mehr.
Wenn man mehrfach wegen der gleichen Krankheit in einem bestimmten Zeitraum krankgeschrieben ist, dann zahlt der Arbeitgeber auch nicht mehr.
Muss der Arbeitgeber informiert werden, wegen WAS man krank geschrieben ist.
Wie kann der Arbeitgeber beurteilen, dass man mehrfach an der selben Krankheit krankgeschrieben ist, wenn er nur den Zeitraum kennt WANN man krankgeschrieben ist und nicht wegen WAS.
3.)Im Falle dass man länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist, kümmert man sich dann als Kranker selbst darum, dass man Krankengeld bekommt, oder findet die Kommunikation dann zwischen Arbeitgeber und privater Krankentagegeldversicherung statt?
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen
Grundsatz:
Nach § 3 Abs. 1 EFZG habenArbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmerinfolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, hat er einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung,
wenn er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war (rückwärtslaufende Frist)
oder
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit mindestens 12 Monate vergangen sind (vorwärtslaufende Frist).
In allen anderen Fällen zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Zur Frage 1) NEIN - Er darf auch nicht nicht nachfragen (weder beim Arzt, noch bei der Krankenkasse oder seinen MA.
Zu 2 Gar nicht - deshalb hat er das Recht, jedesmal bei der Krankenkasse nachzufragen, ob die Krankheiten (o. a. Fristen beachten) im ursächlichen Zusammenhang stehen.
Auch bei der Antwort sind lediglich die Zeiträume anzugeben; niemals die Diagnosen
zu 3 Der AG muss rechtzeitig eine elektronische Verdienstbescheinigung an die Krankenkasse versenden - Aber Theorie und Praxis. Im Zweifelsfall am Besten bei der Krankenkasse anrufen und die Auszahlung des Krankengeldes beantragen.
Bei einer Krankmeldung erhalte ich vom Arzt eine Bescheinigung
für Arbeitsunfähigkeit.
Auf dieser steht nicht die Diagnose für den Arbeitgeber.
Wenn man länger als 6 Wochen krank geschrieben ist, dann
bezahlt der Arbeitgeber nicht mehr.
Kann man so pauschal nicht beantworten.
Es gibt auch AG die länger als 6 Wochen das Gehalt zahlen.
Wenn man mehrfach wegen der gleichen Krankheit in einem
bestimmten Zeitraum krankgeschrieben ist, dann zahlt der
Arbeitgeber auch nicht mehr.
Muss der Arbeitgeber informiert werden, wegen WAS man krank
geschrieben ist.
Nein - das geht den AG nichts an.
Wie kann der Arbeitgeber beurteilen, dass man mehrfach an
der selben Krankheit krankgeschrieben ist, wenn er nur den
Zeitraum kennt WANN man krankgeschrieben ist und nicht wegen
WAS.
Muss er dies denn ?
3.)Im Falle dass man länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist,
kümmert man sich dann als Kranker selbst darum, dass man
Krankengeld bekommt, oder findet die Kommunikation dann
zwischen Arbeitgeber und privater Krankentagegeldversicherung
statt?
Der AG meldet dies dann der Krankenkasse.
Vorraussetzung dazu ist natürlich dass alle Krankmeldungen dem AG und der Krankenkasse zugehen.
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen
Zu 2 Gar nicht - deshalb hat er das Recht, jedesmal bei der
Krankenkasse nachzufragen, ob die Krankheiten (o. a. Fristen
beachten) im ursächlichen Zusammenhang stehen.
Auch bei der Antwort sind lediglich die Zeiträume anzugeben;
niemals die Diagnosen
Das stimmt bei gesetzlichen Versicherten.
Wenn man privat krankenversichert ist, muss man allerdings keine Krankentagegeld Versicherung haben. Der Arbeitgeber weiss dann ja auch nicht unbedingt, wann wie und wo man versichert ist.
Wie kann der Arbeitgeber dann herausfinden, ob es sich um die selbe Krankheit handelt
das kommt auf die Betriebsgröße an…da bei bis zu 30 AN der AG überhaupt kein Krankengeld zahlt,sondern sofort die zuständige Krankenkasse über den AG.
Tipp:
mal ein bißchen googlen,zu diesem Sachverhalt gibt es ein großes Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Lübeck gegen eine große Krankenkasse,deren MA sowie AG,weil da nämlich für gesund und muntere AN in solchen Betrieben trotzdem Krankengeld
an den AG ausbezahlt wurde.Das dürfte auch die kleinen Dienstwege erklären.
das kommt auf die Betriebsgröße an…da bei bis zu 30 AN der
AG überhaupt kein Krankengeld zahlt,sondern sofort die
zuständige Krankenkasse über den AG.
Das ist so leider falsch. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann zwar über die o. a. 42 Tage per (Tarif)Vertrag verlängert werden, jedoch - mit Ausnahme des Absatz 3 des § 3 EFZG - nicht verkürzt.
Der AG bekommt jedoch bei einer Betriebsgröße von bis zu 30 AN im Umlageverfahren einen Teil des während der AU gezahlten Gehaltes erstattet; dafür hat er jedoch zuvor auch eine entsprechende Versicherung (=U1) bezahlt. Das Umlageverfahren (U1) kann man sich wie eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vorstellen. Der Arbeitgeber versichert sich gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er zahlt einen bestimmten individuellen Beitragssatz und bekommt einen bestimmten Prozentsatz (aber nie 100%) von der Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall geleistet wurde, wieder.
Tipp:
mal ein bißchen googlen,zu diesem Sachverhalt gibt es ein
großes Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Lübeck gegen eine
große Krankenkasse,deren MA sowie AG,weil da nämlich für gesund und muntere AN in solchen Betrieben trotzdem
Krankengeld :an den AG ausbezahlt wurde.Das dürfte auch die kleinen
Dienstwege erklären.
Was dies mit der ursprünglichen Frage zu tun hat, entzieht sich meiner Logik. Darüber hinaus sind hier weder Krankenkasse noch Arbeitgeber in diesem Betrug beteiligt, sondern mehr die Betroffenen.
Dir ist schon klar, dass es sich bei der gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenverbände um das Lager der gesetzlichen Krankenkassen handelt und wir hier bei der Frage im PKV-Bereich agieren?
Hallo
zu 3. : Du musst dich selbst drum kümmern bei der Krankenkasse
zu1. : Soviel ich weiss musst du es nicht sagen wenn du nicht willst
zu2.: Da kann ich dir nicht weiterhelfen
Der AG bekommt jedoch bei einer Betriebsgröße von bis zu 30 AN im Umlageverfahren
einen Teil des während der AU gezahlten Gehaltes erstattet; dafür hat er jedoch zuvor auch
eine entsprechende Versicherung (=U1) bezahlt. Das Umlageverfahren (U1) kann man sich
wie eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vorstellen. Der Arbeitgeber versichert sich
gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er zahlt einen bestimmten individuellen
Beitragssatz und bekommt einen bestimmten Prozentsatz (aber nie 100%) von der
Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall geleistet wurde, wieder. …
ja für ein Taschengeld…zwischen 1,5 und 1,9 Prozent Beitrag von dem Sozialversicherungspflichtigem Entgeld aller AN
mir ist immer noch nicht klar, worauf du hinaus willst. Wie hoch die Entgeltfortzahlungsversicherung ist, spielt doch keine Rolle. Neben der U1 (Ersatz für Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall) gibt es auch noch die U2 (Ersatz für Gehaltsfortzahlung bei Schwangerschaft). Beides sind Pflichtversicherungen, die ein Kleinstarbeitgeber zahlen muss. Selbst, wenn z. B. gar keine Frauen beschäftigt sind.
ja für ein Taschengeld…zwischen 1,5 und 1,9 Prozent
Beitrag von dem Sozialversicherungspflichtigem Entgeld aller
AN
Neben der Problematik, dass weitere Aufwände durch den Ausfall des AN entstehen (Aushilfe, Überstunden oder Verspätung im Produktionsprozess), wird auch nur 80 % des in der Zeit gezahlten Betrages erstattet.
Angenommen ein Betrieb hat 30 MA und das sozialversicherungspflichtige Gehalt (wohlgemerkt wir reden hier vom Brutto-Gehalt) wäre im Schnitt nur 900,- Euro, beträgt die Umlage bei deinen vorgegebenen 1,5 % per anno 4.860 Euro. Bei einem Durchschnitt von 2.000 Euro steigt die Summe auf 10.800 Euro. Von der Summe könnten in einem gesunden Unternehmen viele Entgelt im Krankheitsfall (weiter) gezahlt werden.
irgendwie hast du wohl leichte Probleme mit der Mathematik…
Bei 30 MA beträgt die monatliche Versicherungssumme genau 30 € nach deiner Rechnung für einen MA,also wahrlich ein Taschengeld.
Selbst von der Gesamtsumme von 900 € im Monat für alle 30 MA kann man in deinem Beispielfall nicht einmal einem MA 75 % von 2.000,- € ,
also 1.500,- € Brutto zahlen.
irgendwie hast du wohl leichte Probleme mit der
Mathematik…
Zumind. einer von uns beiden hat ein Problem in Betriebswirtschaft.
Bei 30 MA beträgt die monatliche Versicherungssumme genau 30 €
nach deiner Rechnung für einen MA,also wahrlich ein
Taschengeld.
Ja, bei einem durchschnittl. sozialversicherungspfl. Brutto von 2000 EURO (über alle 30 MA also auch AZUBIs, Hilfskräfte etc.) - Bei welchem Unternehmen bist du beschäftigt?
Selbst von der Gesamtsumme von 900 € im Monat für alle 30 MA
kann man in deinem Beispielfall nicht einmal einem MA 75 %
von 2.000,- € ,
also 1.500,- € Brutto zahlen.
??? Wenn derjenige ausfällt der nur 900 Brutto verdient, gibt`s auch nur eine Erstattung in Höhe von max. 720 (=80% von 900) und das auch nur wenn der MA ist den ganzen Monat AU ist.
Aber für die anderen 29 muss auch gezahlt werden und zwar Monat für Monat. Das nennt sich Fixkosten. Nur mal so darüber nachgedacht: Die EFZ-Versicherung rechnet sich durch die Einnahmen.
Der Hauptpunkt ist jedoch ein anderer: Die Behauptung, es gebe vom ersten Tag an Krankengeld (weil der AG seine Entgeltfortzahlung erstattet bekäme) ist schlichtweg falsch. Krankengeld ist eine Leistung der Sozialversicherung. Diese Leistung wird sozial- und steuerrechtlich ganz anders behandelt als Arbeitsentgelt.
Gräme Dich nicht…
… dieser User hat schon so oft bewiesen, daß er absolut keine Ahnung hat (davon aber `ne ganze Menge).
Abend,
Hallo,
Ich dachte eigentlich es handelt sich um ein Fachforum.
Also sei bitte ruhig.
Da ist der vollkommen schmerzfrei. Er blamiert sich lieber, als mal die Klappe zu halten und ist da vollkommen beratungsresistent.
Du hast es korrekt dargestellt und jede weitere Energie in Diskussionen mit diesem Kerl zu stecken, ist Verschwendung.
Hi, evtl. verwendet er ja jetzt seinen Klarnamen!
Ein ebenso beratungsresistenter, hanebüchener Falschinformant tummelte sich hier mal unter dem Kürzel LB. Der jetzige Rettungssanitäter erinnert mich fatal an den.
Mfg ramses90