Hallo,
ich war im April mit Venenentzündung am Bein rechts krank geschrieben( nach wegschäumen der Krampfadern) nun habe ich das gleiche links. Wie ist das mit dem Krankengeld vom Arbeitsgeber? Bekomme ich pro Bein 6 Wochen oder insgesamt, weil es ja sicher die gleiche Diagnose ist.
ausschlaggebend ist der ursächliche Zusammenhang; der muss nicht zwangsläufig bestehen; falls nicht zahlt dre Arbeitgeber erneut 6 Wochen.
hallo
wenn du 6 wochen krankgeschrieben bist zahlt der arbeitgeber erst mal lohnvortzahlung. arbeitst du dann wieder egal wie lange und es kommt wieder eine krankmeldung erhälst du gleich krankengeld da es die selbe diagnose ist in deinem fall.
hoffe geholfen zu haben
internity
Hallo,
sofern der behand. Arzt bescheinigt, dass es sich um die gleiche Grunderkrankung handelt, muss die Krankenkasse sofort Krankengeld zahlen wenn vorher die 6 Wochen überschritten wurden.
Grüsse
Jürgen