Diagnose Todkrank ! - Was ist nun rein rechtlich + wirtschaftlich zu tun ?- NUR Testament, Vollmachten, Verfügung ! Kein Beileid etc !

Ein sehr guter Freund bat mich gestern um Hilfe !

Diagnose: max noch ca. 6-7 Monate zu leben.
1 Exfrau (seit jahren geschieden), 1 Kind (ca. 25 Jahre).
1 Immobilie (klein)

Gibt es eine anerkannte „Zu tun - Liste“ für Sterbenskranke ?
Von Versicherung, Anwälten, Notaren, UNabhängigen, Organisationen …
Für sein medizinisches und ggf. sein Seelenheil ist/wird gesorgt sein !

Gibt es auch seriöse, rechtliche und Wirtschaftliche Sterbe-Begleitung ?
(KEINE Drückerkolonnen wie Deutsche Vermögens Bescheiße u.a.)

Es geht mir/uns hier wirklich nur um besondere Kniffe in:

  • Testament (wichtige Punkte).
  • Vollmachten
  • Verfügungen
  • Anträge
  • Vorsorge für die letzten Tage
  • Pflege
  • Rente (Bj.1964)
  • Beihilfen
  • Förderungen
  • Ansprüche
  • Steuern …,

Bitte keine Tipps wie: „mach ein Testament“, oder „such´ne 2. Meinung“

Wir danken für Anteilnahme, aber es geht HIER ausschließlich um die rein
rechtliche u. wirtschaftliche Entscheidungen in den letzten Monaten/Wochen.
Keine Romane, nur kurz und sinnvoll.

Mit bestem Dank !

Guten morgen Fachchinese,

also beim Testament kann und soll der Notar beratend zur Seite stehen. Einfach nen Termin machen und mit ihm seine Wünsche und Vorstellungen besprechen.
Danach muss er das Testament eh handschriftlich aufsetzen.

Wenn Dein Freund offen mit Thema umgeht, sollte er vielleicht vorher mit den Erben sprechen und seine Verhältnisse offen legen (Thema Erbausschlagung wegen Überschuldung).

Wichtig wäre in jedem Fall eine Patientenverfügung in der geregelt ist, welche lebenserhaltenden Maßnahmen er noch wünscht, wenn es auf das Ende zugeht.

Je nachdem wie wichtig ihm ist, wo und wie er beerdigt wird, kann er das auch schon vorher bei einem Bestatter buchen und ggf. auch schon bezahlen.
Ansonsten könnte er noch eine Liste mit Freunden und Verwandten zusammenstellen, die zur Trauerfeier eingeladen werden sollen.

Weiterhin wäre eine weitere Liste / Ordner gut, indem alles erfasst ist, was nach dem Tod gekündigt werden muss (Vereine, Abbonenments, usw.) Dieser Ordner sollte auch eine Liste mit seinen Internet-Accounts und den Passwörtern enthalten. Diese können dann nach seinem Abbleben ebenfalls aufgelöst werden, so dass damit niemand mehr damit Schindluder treiben kann.

Naja und wenn es Dinge gibt, die seine Erben nach dem Tod nicht finden sollen, wäre entweder bald ein großes ausmisten angesagt oder er benennt eine Vertrauensperson, die die Sachen beizeiten diskret zur Seite schafft.

Ich wünsche Euch viel Kraft für die schwere Zeit.

Dein
Ebenezer

Mit dieser Aufgabe würde ich wohl direkt den Notar beauftragen.

Gruss - Beni

Hi Beni,

Wenn er das übernimmt.

Meines Wissens hat der Notar nur eine beratene / beglaubigende Funktion.
Ich würde das Löschen der Verwandschaft überlassen: Vielleicht gibt es ja beispielsweise noch einen schönen FB-Account, den man noch einige Zeit behalten will.
Mit „Schindluder treiben“ habe ich auch eher an Hacker gedacht, die verwaiste Accounts übernehmen und damit dann Betrügereien begehen.

Dein
Ebenezer

kurz und sinnvoll und soweit denn noch möglich, ist der Rat, es mindestens 5 der 7 Monate noch mal richtig knallen zu lassen. Ich wüsste, wo ich mich in den 5 Monaten aufhalten und wer mich pflegen würde.

In den verbleibenden 2 Monaten (meinetwegen auch vorweg) sorgt man dafür, dass das Kind die Immobilie überschrieben bekommt und evtl. vorhandene offene Forderungen ausgeglichen werden. Als einziger Erbe erbt das Kind den Rest dann sowieso.

Gruß
VB

Sorry, aber das ist falsch. Entweder zum Notar, dann muss die Sache nicht handschriftlich umgesetzt werden, sondern stammt aus dem PC des Notars. Oder z.B. nach Beratung durch einen spezialisierten Anwaltskollegen entweder doch noch zur Beurkundung zum Notar oder aber handschriftlich nach Vorlage des Anwalts abschreiben.

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Das ist keine notarielle Tätigkeit. Damit kann man - was ich übertrieben finden würde - einen Testamentsvollstrecker beauftragen. Ansonsten die Kennungen dem Erben in die Hand geben.

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Testament, wie schon geschrieben, vom Notar oder spezialisierten Anwaltskollegen machen lassen (und in letzteren Fall dann handschriftlich übertragen), wenn man sich nach Beratung zu den Folgen des gesetzlichen Erbrechts davon überzeugt hat, dass dieses hier nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen würde (und hier sollte eigentlich das gesetzliche Erbrecht ausreichen, wenn Sohnemann Alleinerbe werden soll).

Die Anwaltskollegen sind oft bzgl. Beratung etwas motivierter, da sie diese angemessen abrechnen können. Notare greifen aufgrund der schlechten Abrechenbarkeit häufiger mal zum Standardformular. Das kann in Fällen, die nicht gerade trivial sind, schon mal von Nachteil sein.

Ansonsten sollte angesichts einer konkreten Diagnose hier nicht nur eine Patientenverfügung erstellt werden, sondern gemeinsam mit dem behandelnden Arzt eine Behandlungsvereinbarung geschlossen werden. Diese enthält dann ganz konkrete „wenn-dann-Beziehungen“ in Bezug auf den konkret zu erwartenden Krankheitsverlauf. Demgegenüber regelt eine Patientenverfügung regelmäßig nur ganz grundsätzliche Festlegungen, die keinen konkreten Bezug zu einer bestimmten, lebensbedrohlichen Krankheitssituation haben.

Zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht sollte man bei allen Banken, Versicherungen, … auf deren Formularen die Vollmachten über Konten, Depots, Schließfächer, Bezug von Versicherungsleistungen klären.

Weiterhin ist eine Liste aller laufenden Verträge mit entsprechenden Leistungen/Zahlungsverpflichtungen/Kündigungsmöglichkeiten anzuraten. Ggf. kann man hier schon Dinge kündigen/umstellen. Eine Übertragung der Immobilie schon zu Lebzeiten ist in der Tat ggf. eine Überlegung wert.

Noch offene Steuererklärungen wären ein weiteres Thema.

Antrag auf Verrentung/ggf. Pflegestufe sollte ebenfalls rechtzeitig gestellt werden.

Dann sollte man sich überlegen, ob die letzten Tage zuhause, im Krankenhaus oder ggf. einem Hospiz möglich/gewünscht sind, und sollte man sich hierzu informieren, welche Möglichkeiten tatsächlich gegeben und machbar sind.

wer ist er ?
Der Notar jedenfalls nicht, der lässt mit Schreibmaschine schreiben.

Handschriftlich (von Anfang bis Ende) muss man das eigenhändige Testament (ohne Notarhilfe) schreiben sonst wäre es nicht rechtsverbindlich !

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Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich für die vielen guten Tips !

Ist ein Testament für ihn notwendig? Wenn er andere beschenken will und voraussichtlich bis zuletzt bei klarem Verstand sein wird, kann er es zu Lebzeiten tun. Sein Kind ist Alleinerbe, möchte er da Auflagen machen?
Für ihn selber: Patientenverfügung, Hospitz, Pflegeheim, Palliativmediziner wurden ja schon genannt, Ebenso Grabstelle (jetzt entscheiden und kaufen) = Bestattungsart = Trauerfeier etc. Oder es ist ihm egal, das ist auch OK.

Rente… geht er Arbeiten? Dann ggf. mit Betriebsrat / Gewerkschaft klären ob er nicht bis zum Schluss weiter sein Gehalt beziehen wird. Auch die (mittlerweile mehreren) Pakete von Altersvorsorge über den (die) Arbeitgeber auflisten.

Falls Gesetzlich Krankenversichert, klären, ob und wieweit eine private Zusatzversicherung möglich ist.

Ggf. genügend Bargeld beschaffen um darüber verfügen zu können. Egal ob per (Reise)Scheck oder physisch im Haus, je nach Möglichkeiten.

Objektiv über das voraussichtliche Ende informieren und für sich klären, ob legale oder illegale Hilfen beschafft werden sollten, solange es noch geht.

Die benutzen heutzutage sogar Computer und Drucker dafür. :wink:

Hallo

Drüber nachdenken, welche Informationen mit einem selber zu Grabe getragen werden würden, und ob sie für irgendjemanden wichtig sein könnten, und demjenigen mitteilen; oder, wenn man die Reaktionen nicht mitkriegen will, aufschreiben und das Schreiben der betreffenden Person vermachen.
Für Kinder sind sehr viele Informationen über die Eltern wichtig und interessant.

Ein brennendes Haus kann man nicht versichern.

Hallo,
wende Dich an Dein örtliches Palliativ-Netzwerk. Die sollten Dir geeignete Hilfestellen zur Verfügung stellen können.

Gruß vom
Schnabel