Testament, wie schon geschrieben, vom Notar oder spezialisierten Anwaltskollegen machen lassen (und in letzteren Fall dann handschriftlich übertragen), wenn man sich nach Beratung zu den Folgen des gesetzlichen Erbrechts davon überzeugt hat, dass dieses hier nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen würde (und hier sollte eigentlich das gesetzliche Erbrecht ausreichen, wenn Sohnemann Alleinerbe werden soll).
Die Anwaltskollegen sind oft bzgl. Beratung etwas motivierter, da sie diese angemessen abrechnen können. Notare greifen aufgrund der schlechten Abrechenbarkeit häufiger mal zum Standardformular. Das kann in Fällen, die nicht gerade trivial sind, schon mal von Nachteil sein.
Ansonsten sollte angesichts einer konkreten Diagnose hier nicht nur eine Patientenverfügung erstellt werden, sondern gemeinsam mit dem behandelnden Arzt eine Behandlungsvereinbarung geschlossen werden. Diese enthält dann ganz konkrete „wenn-dann-Beziehungen“ in Bezug auf den konkret zu erwartenden Krankheitsverlauf. Demgegenüber regelt eine Patientenverfügung regelmäßig nur ganz grundsätzliche Festlegungen, die keinen konkreten Bezug zu einer bestimmten, lebensbedrohlichen Krankheitssituation haben.
Zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht sollte man bei allen Banken, Versicherungen, … auf deren Formularen die Vollmachten über Konten, Depots, Schließfächer, Bezug von Versicherungsleistungen klären.
Weiterhin ist eine Liste aller laufenden Verträge mit entsprechenden Leistungen/Zahlungsverpflichtungen/Kündigungsmöglichkeiten anzuraten. Ggf. kann man hier schon Dinge kündigen/umstellen. Eine Übertragung der Immobilie schon zu Lebzeiten ist in der Tat ggf. eine Überlegung wert.
Noch offene Steuererklärungen wären ein weiteres Thema.
Antrag auf Verrentung/ggf. Pflegestufe sollte ebenfalls rechtzeitig gestellt werden.
Dann sollte man sich überlegen, ob die letzten Tage zuhause, im Krankenhaus oder ggf. einem Hospiz möglich/gewünscht sind, und sollte man sich hierzu informieren, welche Möglichkeiten tatsächlich gegeben und machbar sind.