Diagramm als Patent anmelden?

Hallo,

ist es möglich, eine bestimmte Art von Diagramm zur Prozessdarstellung als Patent anzumelden? Oder wie kann ich meine Darstellungsart schützen lassen?

Gruß
AXL

Hallo Axl,

es gibt Bestimmungen wie eine Patentanmeldung auszusehen hat und was damit geschützt wird. Die Zeichnung an und für sich ist kein Patent, höchstens das was damit dargestellt wird.

Eine Patentanmeldung (und damit auch später das Patent) beinhaltet im übrigen durchaus auch Zeichnungen. Somit ist das Patent später auch durch Zeichnungen oder Diagramme dargestellt.

Ein Diagramm oder Zeichnung selbst müsste eigentlich nur durch das Copyright geschützt sein oder werden. Wie es damit genau bestellt ist, weiss ich aber nicht.

Über Patente kann man sich im Internet leicht beim Deutschen Patentamt (DPA) informieren.

Gruß
Nita

Hallo!

ist es möglich, eine bestimmte Art von Diagramm zur
Prozessdarstellung als Patent anzumelden? Oder wie kann ich
meine Darstellungsart schützen lassen?

Gar nicht. Auch durch Wiederholung Deiner Frage ändert sich die Antwort nicht. Die Darstellungsart ist eine Audrücksweise, die dem Patentschutz nicht zugänglich ist und nur vom Urheberrecht erfaßt wird. Mach Dich auf http://www.dpma.de selbst schlau.

Möglicherweise reden wir aneinander vorbei, weil Du die gleiche Frage vor ein paar Tagen schon einmal gestellt hast. Ein neuartiger Effekt, der sich zur Darstellung von Zeichen und Plänen eignet, ist dem Patentschutz zugänglich. Gleiches gilt für einen neuartigen Aufbau etwa einer Anzeigentafel aus an sich bekannten Bestandteilen. Aber die Symbolik selbst läßt sich mit einem Patent nicht schützen.

Möglicherweise greift das Urheberrecht sowohl für die Gestaltung der Symbole, als auch für die individuelle Zusammenstellung der Symbole in einer Art, daß damit etwas ausgedrückt werden soll. Den Fall kann man mit einem Gemälde vergleichen. Ölfarbe auf Leinwand ist seit Jahrhunderten bekannt, ebenso verschiedene Werkzeuge zum Aufbringen der Farbe sowie die Farbe selbst. Patente gibts dafür nicht, weil die Sachen zum bekannten Stand der Technik gehören, es sei denn, Du erfindest z. B. einen neuartigen Pinsel oder eine neuartige Farbzusammensetzung. Die Darstellungsart aus einzelnen Pinselstrichen wird von keinem Schutz erfaßt, auch nicht vom Urheberrecht. Die individuelle Zusammenstellung aus mehreren Pinselstrichen zu einem Gemälde wird mit der Entstehung automatisch vom Urheberschutz erfaßt. Einer Anmeldung bedarf es nicht.

Man kann neue Zeichen entwerfen, z. B. Schriftzeichen oder irgendwelche anderen Symbole. Auch dabei greift der Urheberschutz, zuweilen sogar zweifach, nämlich in der Gestaltung der Zeichen, als auch in der Gesamtheit ihrer Zusammenstellung etwa in einem Buch. Dabei können die Zeichen an sich dem Urheberrecht unterliegen, als auch unabhängig von den verwendeten Zeichen der Inhalt des Buches. Dem Patentschutz wiederum wäre ein neuartiges Druckverfahren oder ein neuartiger Kleber zugänglich.

Gruß
Wolfgang