Woher holst du das Double Opt-In? Ein einfaches Opt-In reicht
völlig aus, so zumindest der Tenor mir bekannter einschlägiger
aktueller Urteile (wobei die sich natürlich immer auf konkrete
Einzelfälle beziehen).
Double opt in wird als best practice angesehen, da der Empfang von Mails generell an die Zustimmung des Empfängers gebunden ist und dieses muss der Versender im Zweifelsfall auch vor Gericht beweisen können. Hier hat sich double opt in bewährt. Ich hab mal kurz geschaut und 3 Urteile gefunden, die in dieser Richtung ausgefallen sind:
AG Düsseldorf, Urteil v. 14.07.2009 – Az.: 48 C 1911/09: Werbe-E-Mails auf Basis von Confirmed Opt-In sind rechtswidrig
LG Essen, Urt. v. 20.04.2009 – Az.: 4 O 368/08: Single Opt-In ist nicht ausreichend für Werbe-E-Mails
AG Hamburg, Urteil v. 11.10.2006, Az.: 6 C 404/06: Einwilligung nur mit Double Opt-In beweisbar
Hast du dir schon mal die Teilnahmebedingungen von z. B.
Gewinnspielen bzw. die AGB von deren Anbietern durchgelesen?
Erster Treffer bei einer Google-Suche nach einem beliebigen
Gewinnspiel:
Ich bin einverstanden, dass der Veranstalter, dessen Partner
und Sponsoren mich telefonisch/per E-Mail/per SMS/Post [,]
OK. Sicherlich gibt es hier eine Möglichkeit, um an Adressen heranzukommen.
Wobei es auch immer die Möglichkeit gibt, diese Passagen zu streichen, da ein Gewinnspiel nicht an die Einwilligung zur Weitergabe seiner Daten geknüpft sein darf.
Bei Onlinegewinnspielen sieht es in der Theorie übrigens genauso aus, wie oben beschrieben. Auch hier muss der Spieler aktiv der Einwilligung zur Weitergabe seiner Daten zustimmen. Leider wird es in dieser Branche nicht immer so umgesetzt, wie gesetzlich gefordert.
Diese pauschalen Einwilligungserklärungen in der AGB oder den Teilnahmebedingungen sind vor einem deutschen Gericht nicht haltbar, aber darum sitzen viele Veranstalter ja auch woanders. 
Vielleicht hast du dir sowas schon mal durchgelesen. Jede
Wette, der Fragesteller hat nicht! Mit der Teilnahme an einem
solchen Gewinnspiel öffnet man den Werbefluten Tür und Tor!
Da muss ich Dir zustimmen (siehe oben).
Man könnte hierfür aber z.B. eine Mailadresse erstellen, die Ausschließlich für solche Gewinnspiele genutzt wird, so daß man von vorne herein weiß, daß 99% der Mails dort Müll sein wird und mit etwas Glück 1% Gewinnbenachrichtigungen.
Es gibt Fälle, in denen nie eine derartige Zustimmung gegeben
wurde, es kommt sicher häufiger vor, dass z. B. jemand bei
solchen Gelegenheiten fremde Adressen einträgt. Aber nach
meiner Schätzung dürfte es in der weit überwiegenden Mehrzahl
der Fälle unerwünschter Werbemails eine Einwilligung nach
obigem Muster gegeben haben. Du unterschätzt die Naivität der
Menschen.
Die Einwilligung wurde dann jedoch nicht legal erworben und daher dürfte die Adresse nicht genutzt werden.
OK… Das ist jetzt die Theorie, die Spammern bekanntlich ziemlich egal ist, Hauptsache sie haben möglichst viele Mailadressen.
Und hier schließt sich der Kreis wieder: Um diese tausende von Mailadressen zu verifizieren und nur aktive Mailadressen zu bekommen, werden verschiedene „Tricks“ angewandt, u.a. auch die Überprüfung durch Links, die in der Mail sind und zu verschiedenen Aktionen einladen.
Es dürfte für den Empfänger von Spam auch schwer sein, festzustellen, woher der Spammer die Mailadresse hat, da es ja nicht nur die Gewinnspiele gibt, die ja immerhin auch mit Aufwand verbunden sind. Ein kleiner Bot, der systematisch Foren und Gästebücher, die nicht geschützt sind, nach Mailadresse durchsucht, macht nur einmal etwas Entwicklungsarbeit und liefert dann automatisch Mailadressen ohne Ende.
Was das Thema Naivität angeht, bin ich voll bei Dir.
Viele Grüße
Robert