Mir fiel da eine Frage ein, die vielleicht auf anderen Gebieten schon erörtert wurde, habe aber nichts passendes gefunden.
Zwei Leute fahren in Urlaub.
Wem gehören danach die Urlaubsdias? Dem der die Filme samt Entwicklungsgutschein gekauft hat oder dem der mit seiner Kamera die Bilder gemacht hat?
Zwei Leute fahren in Urlaub.
Wem gehören danach die Urlaubsdias? Dem der die Filme samt
Dem Urheber, sprich dem Fotografen es sei denn es wurde durch Übergabe der Kamera ein Verwertungsvertrag geschlossen. Aber auch das würde an der Urheberschaft nichts ändern sondern nur die Nutzungsrechte.
Mir fiel da eine Frage ein, die vielleicht auf anderen
Gebieten schon erörtert wurde, habe aber nichts passendes
gefunden.
Zwei Leute fahren in Urlaub.
Wem gehören danach die Urlaubsdias? Dem der die Filme samt
Entwicklungsgutschein gekauft hat oder dem der mit seiner
Kamera die Bilder gemacht hat?
Dem ersteren, denn durch die Belichtung ändern sich ja die Eigentumsverhältnisse am Filmmaterial nicht, wenn Du hiervon sprichst. Anders sieht es mit dem Urheberrecht an den Bildern und den sich hiervon ableitenden Verwertungsrechten aus. Da wird man ohne gesonderte Vereinbarung wohl davon ausgehen müssen, dass diese beim Fotografen liegen werden (womit er allerdings nichts anfängt, wenn der Eigentümer des Materials das nicht rausrückt). Nur kann der Eigentümer des Materials die Bilder dann natürlich auch nicht verwerten.
Dem ersteren, denn durch die Belichtung ändern sich ja die
Eigentumsverhältnisse am Filmmaterial nicht, wenn Du hiervon
sprichst. Anders sieht es mit dem Urheberrecht an den Bildern
und den sich hiervon ableitenden Verwertungsrechten aus. Da
wird man ohne gesonderte Vereinbarung wohl davon ausgehen
müssen, dass diese beim Fotografen liegen werden (womit er
allerdings nichts anfängt, wenn der Eigentümer des Materials
das nicht rausrückt). Nur kann der Eigentümer des Materials
die Bilder dann natürlich auch nicht verwerten.
Interessant!
Dann mach ich das doch gleich noch komplizierter: Der Photograph hat in dem Urlaub viele Bilder vom Filmbesitzer gemacht, dieser ist also auf den meisten Bildern zu sehen, der Photograph natürlich nicht.
Filmbestizter hat also die Dias (Recht am Material), der Photograph die Verwertungsrechte: Was darf der Filmbesitzer denn mit den Bildern auf denen er zu sehen ist machen? Selbst anschaun? Zuhause seinen Lieben vorführen? Eine Diashow bei einem Verein machen? Gar nichts weil jede Verwertung ausgeschlosen ist?
Und wäre irgendwas anders wenn der Photograph eine Kamera des Filmbesitzers benutzt hätte?
Dann mach ich das doch gleich noch komplizierter: Der
Photograph hat in dem Urlaub viele Bilder vom Filmbesitzer
gemacht,
Ist meistens so, wenn zwei verreisen.
dieser ist also auf den meisten Bildern zu sehen, der
Photograph natürlich nicht.
Logisch, der Kerl steht ja auch hinter der Kamera, die meistens ihr gehört.
Filmbestizter hat also die Dias (Recht am Material), der
Photograph die Verwertungsrechte: Was darf der Filmbesitzer
denn mit den Bildern auf denen er zu sehen ist machen? Selbst
anschaun? Zuhause seinen Lieben vorführen? Eine Diashow bei
einem Verein machen? Gar nichts weil jede Verwertung
ausgeschlosen ist?
Also der Fotograf hat die Urheberrechte. Die Rechte am Besitz liegen hier beim Model, welcher der Film/Dias physisch gehören. Jetzt kommt es drauf!
Hat das Model (also die Urlauberin die den Kerl kennenlernte und daraus später nix wurde, da man sich sonst nicht um die Foros streiten müsste) den Fotografen beauftragt, mit ihrer Kamera und Filmmaterial, zu fotografieren, handelt es sich um ein Auftragswerk, dessen Verwertungsrechte, ohne Änderung der Sachlage zum Urheberrecht, beim Model liegen.
Und wäre irgendwas anders wenn der Photograph eine Kamera des
Filmbesitzers benutzt hätte?
Siehe oben. Vorm nächsten Shooting besser einen Vertrag machen in dem alles klar gestellt ist.
Dann mach ich das doch gleich noch komplizierter: Der
Photograph hat in dem Urlaub viele Bilder vom Filmbesitzer
gemacht, dieser ist also auf den meisten Bildern zu sehen, der
Photograph natürlich nicht.
Filmbestizter hat also die Dias (Recht am Material), der
Photograph die Verwertungsrechte: Was darf der Filmbesitzer
denn mit den Bildern auf denen er zu sehen ist machen? Selbst
anschaun? Zuhause seinen Lieben vorführen? Eine Diashow bei
einem Verein machen? Gar nichts weil jede Verwertung
ausgeschlosen ist?
Hallo M.
der Fotograf hat erst einmal nur sicher das Urheberrecht, nicht zwangsläufig ein Verwertungsrecht. Letzterem könnte das Recht am eigenen Bild entgegenstehen.
Das Urheberrecht regelt, ob etwas veröffentlicht werden kann. Auch ohne sich mit dem anderen zu einigen, kann man die Bilder z.B. in der Familie zeigen. Das wäre keine öffentliche Aufführung.
Und wäre irgendwas anders wenn der Photograph eine Kamera des
Filmbesitzers benutzt hätte?
Das spielt keine Rolle. Er bleibt trotzdem Urheber. Sonst würde es auch gefährlich, wenn man mit geborgtem Pinsel ein Bild malt.
Grüße
Ulf
Die Fragen sind, im Bezug auf Urheber- und Verwertungsrechte, hinreichend beantwort. Sollte dir noch was unklar sein ergänze ich das gern.
Der Rest ist eher auf praktische Anwendung bezogen, da viele Urlauberinnen vor diesem Problem (nachher) stehen und dadurch erkennen können, dass deren Probleme Diskussionswürdig sind, ohne sich in eine hypothetischen Annahme zu verstecken.
Gruß
M (deren Fall tatsächlich hypothetisch ist) klar ist er das
Hat das Model (also die Urlauberin die den Kerl kennenlernte
und daraus später nix wurde, da man sich sonst nicht um die
Foros streiten müsste) den Fotografen beauftragt, mit ihrer
Kamera und Filmmaterial, zu fotografieren, handelt es sich um
ein Auftragswerk, dessen Verwertungsrechte, ohne Änderung der
Sachlage zum Urheberrecht, beim Model liegen.
So? Imho hat der Fotograf, der in meinem Auftrag ein Passbild für mich und von mir angefertigt hat, trotzdem immer noch das Verwertungsrecht an dem Bild. Weshalb ich z.B. dieses Passfoto nicht einfach beliebig vervielfältigen oder ins Internet stellen darf. Warum ist das Deiner Meinung nach hier anders?
Gruß
loderunner (ianal)