Diashows gegen Geld - anmelden?

Hallo zusammen,

Mal angenommen, ein Mensch will Diashows gegen Geld anbieten. Im „kleinen“ Rahmen, die Einnahmen würden sicher unter 1000 Euro im Jahr liegen.

Nun habe ich gelesen, wenn man so wenig Einnahmen hat, dass diese die Ausgaben nicht decken (eine Reise ist schließlich teuer, und ein Beamer auch)
dann ist das ganze eine „Liebhaberei“, und muss nicht angemeldet werden.
Stimmt das?
WErden die Einnahmen dann einfach überhaupt nicht verbucht, bzw, bei der Steuererklärung nicht angegeben?
Was ist, wenn der „Kunde“ eine Quittung für seine Ausgabe haben möchte?

Danke für eure Tipps! Anita

Hallo Anita,

Nun habe ich gelesen, wenn man so wenig Einnahmen hat, dass
diese die Ausgaben nicht decken (eine Reise ist schließlich
teuer, und ein Beamer auch)
dann ist das ganze eine „Liebhaberei“, und muss nicht
angemeldet werden.
Stimmt das?

Ja, im Grunde ist das richtig. Wenn Du das „aus Lust an der Freude“ machst und ein Gewinn damit auf Dauer nicht zu erzielen ist, spricht man bei so einer Tätigkeit allgemein von Liebhaberei. Die Gewinnerzielungsabsicht muss fehlen und auch objektiv nicht gegeben sein.

WErden die Einnahmen dann einfach überhaupt nicht verbucht,
bzw, bei der Steuererklärung nicht angegeben?

Tätigkeiten aus Liebhaberei werden einkommensteuerrechtlich nicht berücksichtigt. Weder pos. noch neg. Einkünfte.
Allerdings kommt es auch darauf an, wie Wahrscheinlich ein künftiger Ausgleich ist. Es gibt da immer mal wieder so Fälle, die aus der Reihe tanzen. Z.B. Pflanzenzucht. Auch wenn es zig mal in die Hose ging, so wurde in einem konkreten Fall nicht auf Liebhaberei geschlossen.
Letztlich kommt es auf die sog. „ernsthafte Beteiligung am Wirtschaftsleben“ an. Ist es also wirklich nur als Hobby anzusehen und wird es auch nur so betrieben, liegt Liebhaberei vor.

VG
Sebastian

Hi

Sei mir bitte nicht böse, aber deine Antwort vermittel dem Fragesteller, das es OK ist, dem Finanzamt die Einnahmen nicht mitzuteilen.

Mir stellt sich zuerst die Frage, warum Geld eingenommen werden muß, um DIA´s zu zeigen? Vor allem, wenn es ein Hobby ist. Und 1000 Euro im Jahr werden dann nur die unterste Grenze sein.

Gruß Nino

Hallo!

Mir stellt sich zuerst die Frage, warum Geld eingenommen
werden muß, um DIA´s zu zeigen? Vor allem, wenn es ein Hobby
ist. Und 1000 Euro im Jahr werden dann nur die unterste Grenze
sein.

Anita schrieb, dass 1000 € Einnahmen (also Umsatz, nicht Gewinn) nicht überschritten werden. Und wenn diese Einnahmen die Aufwendungen regelmäßig nicht decken und das auch nicht angestrebt wird, dann sehe ich da erstmal keinen Handlungsbedarf. Man sollte aber die Einnahmen und Aufwendungen dokumentieren.
Jan

Hallo,

Sei mir bitte nicht böse, aber deine Antwort vermittel dem
Fragesteller, das es OK ist, dem Finanzamt die Einnahmen nicht
mitzuteilen.

Es wurden keine weiteren Angaben gemacht. Darüber hinaus gibt es einen Grundfreibetrag. Wird er angegriffen oder gar überschritten ?? Wer weiss es. Es gibt einen „Freibetrag“ für die Gewerbesteuer, was ist mit dem ? Gibt es noch andere Gewerbeeinkünfte ? Sie wurden nicht erwähnt.

Darüber hinaus habe ich mich in meinen Ausführungen auf die Liebhaberei bezogen und diese hauptsächlich erklärt, weil es vornehmlich darum ging.
Da wir hier keine Steuerberatung machen, ist dieses Vorgehen gerechtfertigt. Im Übrigen ist die Antwort auf Deine Antwort ebenfalls von Bedeutung.

MfG

Hi

Es wurden keine weiteren Angaben gemacht. Darüber hinaus gibt
es einen Grundfreibetrag. Wird er angegriffen oder gar
überschritten ?? Wer weiss es. Es gibt einen „Freibetrag“ für
die Gewerbesteuer, was ist mit dem ? Gibt es noch andere
Gewerbeeinkünfte ? Sie wurden nicht erwähnt.

Mag schon sein. Geht man davon aus, das die Frage im Brett „Existenzgründung“ von meist Unwissenden gestellt werden, bietet es sich an, das man auch die Punkte in betracht zieht, die das Thema auch beinhalten. Das bedeutet dann auch, das ich auch Informationen gebe, an die der Fragende nicht denkt.

Manchmal mache ich auch den Fehler, das ich bestimmtes Grundwissen beim Fragesteller voraussetze. Leider ist das dann oft icht so.

Z.B. ist hier in der Frage nicht zu erkennen, ob der Fragesteller den Unterschied zwischen Einnahme und Gewinn kennt.

Gruß Nino

Das bedeutet dann auch, das ich
auch Informationen gebe, an die der Fragende nicht denkt.

Ja, da hast Du sicher Recht.

Z.B. ist hier in der Frage nicht zu erkennen, ob der
Fragesteller den Unterschied zwischen Einnahme und Gewinn
kennt.

Ja, stimmt auch wieder.

VG
Sebastian

Urlaub von der Steuer absetzbar
Hallo,

das ist auch eine Möglichkeit, seinen Urlaub von der Steuer abzusetzen…

Gruß

Thomas