Die DIBA bucht zu Ultimo unter der Position „Abschluss“ eine Sammelbuchung, in welcher Haben-Zins, Soll-Zins + Gebühren zusammengefaßt sind.
Nach meinem Dafürhalten ist die DIBA verpflichtet, auf Verlangen Auskunft zu erteilen, welche einzelne Buchungspositionen in dieser Sammelbuchung Abschluß zusammengefaßt sind.
'habe mehrmals in kaufmännisch korrekter Weise gebeten, diese Sammelbuchung aufzuschlüsseln.
Die DIBA weicht bislang aus. Die möchten den Kontoinhaber veranlassen, für 10,-- Euro eine Zinsbescheinigung zu bestellen.
Jede Bank aber ist verpflichtet, eine Sammelbuchung über Abschlüsse in die einzelenen Positionen aufzulösen und dem Kontoinhaber mitzuteilen. Frage an die Evperten: Wird das Bundesaufsichtsamt für Bankwesen Auskunft geben, ob die DIBA entsprechend verpflichtet ist ?
'habe mehrmals in kaufmännisch korrekter Weise gebeten, diese
Sammelbuchung aufzuschlüsseln.
Aha.
Die DIBA weicht bislang aus. Die möchten den Kontoinhaber
veranlassen, für 10,-- Euro eine Zinsbescheinigung zu
bestellen.
Das hört sich für mich so an, als wenn es gar nicht um Dein Konto ginge. Dies würde natürlich erklären, warum die Diba auf Deine Schreiben nicht reagiert. Da könnte ja jeder daherkimma.
Ich habe die folgende Vermutung: Wir reden hier über die Buchung des Rechnungsabschlusses, die in der Tat und bei jeder Bank in einem Betrag erfolgt und auf dem Kontoauszug ersichtlich ist.
Darüber hinaus gibt es aber noch den Rechnungsabschluß , der bei manchen Banken auch mit separater Post versandt wird und eine Auflistung der einzelnen Posten enthält.
Ich nehme an, daß der Rechnungsabschluß entweder auf dem Postweg verloren gegangen ist oder u.U. verbummelt wurde.
Jede Bank aber ist verpflichtet, eine Sammelbuchung über
Abschlüsse in die einzelenen Positionen aufzulösen und dem
Kontoinhaber mitzuteilen.
Das machen die Banken (und auch die Sparkassen). Siehe oben.
Frage an die Evperten: Wird das
Bundesaufsichtsamt für Bankwesen Auskunft geben, ob die DIBA
entsprechend verpflichtet ist ?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist eigentlich nicht der richtige Ansprechpartner für dieses Problem, wenn es denn tatsächlich eins gibt, was ich bezweifle. Ansprechpartner ist m.E. vielmehr der Ombudsmann der jeweiligen Institutsgruppe (siehe FAQ). Im übrigen ergibt sich die Pflicht zur Rechnungsstellung aus dem Umsatzsteuergesetz. Eine andere Vorschrift fällt mir dazu nicht ein.
Doch doch, es geht um meine Konten bei der DIBA.
Wie es bei anderen Banken üblich ist, hat die DIBA in der Kontopost nicht mittels eines Rechnungsabschluss die Position „Abschluss“ in einzelne Kostenarten sowie Soll- und Habenzins aufgeschlüsselt und ist meinem schriftlichem Verlangen nicht nachgekommen.