Dichten ohne im Gefängnis zu landen

Hallo zusammen!

Hip-Hopper mit derben Sprüchen und gewaltverherrlichenden Songs gibt es ja zuhauf. Was hat ein reiner, nicht-singender Dichter auf seiner Homepage zu beachten, wenn er ähnlich derbe Gedichte schreiben möchte, mit Sätzen wie: „Knallt die Bullen ab“?

Natürlich meint er dies nicht wörtlich, sondern gibt nur seinen Gefühlen Ausdruck, doch wie kann er verhindern, dass dies erstens nicht als Aufruf zu Gewalt verstanden wird und zweitens sich nicht der Staatsanwalt bei ihm meldet?

Reicht es, wenn er unter jedes Gedicht schreibt „Bitte nicht wörtlich verstehen, ich distanziere mich von jeder Art von Gewalt und obszönen Sprüchen“?

Viele Grüße,

Mohamed.

PS: Für übereifrige Staatsanwälte und Brasilianer-Jäger: Ich habe nicht vor, einen Gedichtband wie den oben erwähnten jemals zu schreiben :wink: .

Hip-Hopper mit derben Sprüchen und gewaltverherrlichenden
Songs gibt es ja zuhauf.

Und wenn du dir die Texte auch mal anhörst fällt dir ja vielleicht auf wie oft oder wie oft NICHT explizit zu Gewalt aufgefordert wird. Bei dem was ich so aus dem Bereich kenne wird eigentlich eher „durch die Blume“ aufgefordert, also sehr dezent und unangreifbar…zumindest was Gewalt angeht.

Was hat ein reiner, nicht-singender
Dichter auf seiner Homepage zu beachten, wenn er ähnlich derbe
Gedichte schreiben möchte, mit Sätzen wie: „Knallt die Bullen
ab“?

Einen guten Anwalt zu haben.

Natürlich meint er dies nicht wörtlich, sondern gibt nur
seinen Gefühlen Ausdruck, doch wie kann er verhindern, dass
dies erstens nicht als Aufruf zu Gewalt verstanden wird und
zweitens sich nicht der Staatsanwalt bei ihm meldet?

Indem er so einen expliziten Unsinn nicht veröffentlicht.

Reicht es, wenn er unter jedes Gedicht schreibt „Bitte nicht
wörtlich verstehen, ich distanziere mich von jeder Art von
Gewalt und obszönen Sprüchen“?

Nein

mfg
Simon

PS: Für übereifrige Staatsanwälte und Brasilianer-Jäger…

Geschmacklos!

Hallo,

auf diese Frage kann keine klare Antwort gegeben werden. Es handelt sich hierbei um das alte Problem des Zwiespalts zwischen Strafbarkeit und und Kunstfreiheit. Der Aufruf zu Straftaten stellt (auch bei expliziter Distanzierung hiervon, denn das ist unglaubhaft) eine Straftat dar. So es sich hierbei jedoch um Kunst handelt, ist man durch sein Grundrecht aus Art. 5 I GG geschützt. Nun kollidiert aber auch in diesem Fall die Kunstfreiheit mit dem verfassungsrechtlichen Schutz Dritter (den das einfachgesetzliche Strafrecht konkretisiert), so dass eine Abwägung stattfindet. Wie diese ausgeht, hängt von den konkreten Inhalten, Art und Aufmachung, der Gefährdung auf der einen und der Beudeutung der Kunstfreiheit im konkreten Fall auf der anderen Seite ab.
Auch wenn man hier also keine konkrete Anwort geben kann, so gehe ich davon aus, dass „knallt die Bullen ab“, auch im einem künstlerischen Kontext, diese Abwägung nicht gewinnen wird.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zusammen!

Tag Mohamed,

habe mir deine Vita gerade durchgelesen. Dazu ist mir aufgefallen, dass du „überzeugter Anhänger der Gott vereinzigenden Ergebung“ bist.(was auch immer das sein soll)
Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Aussagen, auch mit solchen Postings.
Zumal es derzeit so ist, dass extreme Gewalttaten (Terrorismus) von moslemischen Extremisten verübt werden und diese auch zurecht strengstens verfolgt werden und hoffentlich bis zum Sanktnimmerleinstag eingeknastet werden, bevor sie noch mehr Unheil anrichten können. Deine Vita und das hier geschriebene könnte einen Menschen denken lassen, dass du solche Straftaten nicht nur gut findest, sondern diese verherrlichst und vielleicht sogar förderst.
Persönlich finde ich, dass solche Sprüche keine Kunst sind, sondern eine extreme Form von Provokation. Wenn es das ist, was du möchtest, dann mußt du auch mit den Folgen rechnen und bereit sein, die auch zu tragen.

Hip-Hopper mit derben Sprüchen und gewaltverherrlichenden
Songs gibt es ja zuhauf. Was hat ein reiner, nicht-singender
Dichter auf seiner Homepage zu beachten, wenn er ähnlich derbe
Gedichte schreiben möchte, mit Sätzen wie: „Knallt die Bullen
ab“?

Tja, zu soviel Ignoranz fällt mir nicht mehr viel ein, ausser: „Dummheit muß bestraft werden“

Natürlich meint er dies nicht wörtlich, sondern gibt nur
seinen Gefühlen Ausdruck, doch wie kann er verhindern, dass
dies erstens nicht als Aufruf zu Gewalt verstanden wird und
zweitens sich nicht der Staatsanwalt bei ihm meldet?

Das ist ein Aufruf zu Gewalt.

Reicht es, wenn er unter jedes Gedicht schreibt „Bitte nicht
wörtlich verstehen, ich distanziere mich von jeder Art von
Gewalt und obszönen Sprüchen“?

Wenn du das unter den verzapften Unsinn schreibst, dann laß diesen Unsinn besser gleich in deinem Kopf uind bringe ihn nicht noch in Umlauf, denn dass, was du schreibst, spiegelt deine Meinung wider und ist hoffentlich nicht mit solchem Zynismus noch zu unterstreichen! Rein menschlich gesehenes Fazit: Wenn du solchen Zorn verspürst, gehe bitte zu einem Anti-Aggressionstraining, bevor du vielleicht darüber nachdenkst, Menschen zu töten ( denn dass sind auch Polizisten!)

Viele Grüße,

Mohamed.

Gruß
Sabine

PS: Für übereifrige Staatsanwälte und Brasilianer-Jäger: Ich
habe nicht vor, einen Gedichtband wie den oben erwähnten
jemals zu schreiben :wink: .

NS.: Geschmacklose Provokation!!!

Hallo!

Was hat ein reiner, nicht-singender
Dichter auf seiner Homepage zu beachten, wenn er ähnlich derbe
Gedichte schreiben möchte, mit Sätzen wie: „Knallt die Bullen
ab“?

Einen guten Anwalt zu haben.

Im Prinzip - wie immer - die richtige Antwort. Der gute Anwalt kann dem Dichter nämlich erklären, welch hohen Stellenwert die Freiheit der Kunst nach Art. 5 Abs. 3 GG in diesem Land genießt, warum das so ist und warum das auch gut so ist. Er kann ihm erklären, dass es für die demokratische Gesellschaft schlichtweg nicht zu ertragen ist, wenn Künstler mit der „Schere im Kopf“ operieren. Er kann mit ihm zusammen das Strafgesetzbuch nach dem nicht vorhandenen Tatbestand „Aufruf zu Straftaten“ durchforsten und Überlegungen anstellen, ob es sich eventuell um „jugendgefährdende Schriften“ handeln könnte. Letztlich könnte er ihn zudem ermutigen, sein Talent weiter zu entwickeln, und sich auch nicht beirren zu lassen, wenn ihm irgend jemand mitteilt, als gläubiger Moslem solle er mal schön die Schnauze halten, damit man ihn nicht für einen Terroristen hält.

Natürlich meint er dies nicht wörtlich, sondern gibt nur
seinen Gefühlen Ausdruck, doch wie kann er verhindern, dass
dies erstens nicht als Aufruf zu Gewalt verstanden wird und
zweitens sich nicht der Staatsanwalt bei ihm meldet?

Indem er so einen expliziten Unsinn nicht veröffentlicht.

Siehe oben. Erschreckend, wirklich erschreckend.

Reicht es, wenn er unter jedes Gedicht schreibt „Bitte nicht
wörtlich verstehen, ich distanziere mich von jeder Art von
Gewalt und obszönen Sprüchen“?

Nein

Wenn da jetzt obszöne Sprüche stehen, wäre es natürlich lächerlich, sich davon zu distanzieren. Sich von gewalt zu distanzieren ist immer gut.

PS: Für übereifrige Staatsanwälte und Brasilianer-Jäger…

Geschmacklos!

Das nennt man „Satire“, und es ist noch immer so, wie der olle Tucholsky es damals manifestiert hat. „Was darf Satire? Alles.“ Geschmacklos ist es, Verdächtige hinzurichten.

4 „Gefällt mir“

Was hat ein reiner, nicht-singender
Dichter auf seiner Homepage zu beachten, wenn er ähnlich derbe
Gedichte schreiben möchte, mit Sätzen wie: „Knallt die Bullen
ab“?

Einen guten Anwalt zu haben.

Im Prinzip - wie immer - die richtige Antwort. Der gute Anwalt
kann dem Dichter nämlich erklären, welch hohen Stellenwert die
Freiheit der Kunst nach Art. 5 Abs. 3 GG in diesem Land
genießt, warum das so ist und warum das auch gut so ist. Er
kann ihm erklären, dass es für die demokratische Gesellschaft
schlichtweg nicht zu ertragen ist, wenn Künstler mit der
„Schere im Kopf“ operieren. Er kann mit ihm zusammen das
Strafgesetzbuch nach dem nicht vorhandenen Tatbestand „Aufruf
zu Straftaten“ durchforsten und Überlegungen anstellen, ob es
sich eventuell um „jugendgefährdende Schriften“ handeln
könnte.

Du hättest ja auch mal forsten können bevor du so einen Dumpfsinn von dir gibst. Ich empfehle insbesondere §111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten).
Und ich habe mit keinem Wort gesagt er solle so etwas GAR NICHT schreiben, nur er soll es eben wie andere „Künstler“ im gleichen Bereich verklausulieren. Damit bin ich für dich gleich ein Feind der Meinungsfreiheit und der Kunst, ahja. Ich böser Mensch. Wie kann ich mich bloß gegen explizite Aussagen alá „Knallt alle Bullen nieder“ verwehren, sind ja schließlich keine Menschen und Kunst darf ja eh alles, auch zu Gewalt hetzen. Völlig klar. Und Gesetze sind eh doof.
Den Verweis „wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die…“ spare ich mir mal komplett auszuführen, das wäre wohl unhöflich. Inzwischen äußert sich eh jeder Honk voll Inbrunst einfach aus dem Bauch heraus im Rechtsbrett und Nachlesen scheint auch immer schwerer zu werden BEVOR man etwas hier von sich gibt.
Dazu empfehle ich, falls du immer noch meinst Kunstfreiheit ginge über alles die zahlreichen (!!) einschlägigen Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichtes.

Natürlich meint er dies nicht wörtlich, sondern gibt nur
seinen Gefühlen Ausdruck, doch wie kann er verhindern, dass
dies erstens nicht als Aufruf zu Gewalt verstanden wird und
zweitens sich nicht der Staatsanwalt bei ihm meldet?

Indem er so einen expliziten Unsinn nicht veröffentlicht.

Siehe oben. Erschreckend, wirklich erschreckend.

Kontext mein Herzerl, Kontext.

Reicht es, wenn er unter jedes Gedicht schreibt „Bitte nicht
wörtlich verstehen, ich distanziere mich von jeder Art von
Gewalt und obszönen Sprüchen“?

Nein

PS: Für übereifrige Staatsanwälte und Brasilianer-Jäger…

Geschmacklos!

Das nennt man „Satire“, und es ist noch immer so, wie der olle
Tucholsky es damals manifestiert hat. „Was darf Satire?
Alles.“ Geschmacklos ist es, Verdächtige hinzurichten.

Und genau so darf ich das auch Geschmacklos finden.
Meinungsfreiheit gibts bei dir auch nur wenn man DEINER Meinung ist, oder?

mfg
Simon

2 „Gefällt mir“

Hallo!

Gratuliere, wirklich schwache Argumentation!

Gruß
Tom

Wenn da jetzt obszöne Sprüche stehen, wäre es natürlich

lächerlich, sich davon zu distanzieren. Sich von gewalt zu
distanzieren ist immer gut.

Geht so! Gerade beim Verbreiten gewaltverherrlicher Schriften, was ja nach deutschem Recht strafbar ist, nützt so eine Distanzierungserklärung gar nix. Und ich persönlich würde aus ihr schließen, dass der Autor ziemlich genau wusste, was er da tat.

Levay

1 „Gefällt mir“

Servus!

Hätte schon Lust gehabt, weiter zu diskutieren, aber bei sowas:

Du hättest ja auch mal forsten können bevor du so einen
Dumpfsinn von dir gibst.

sowas:

Damit bin ich für dich
gleich ein Feind der Meinungsfreiheit und der Kunst, ahja. Ich
böser Mensch. Wie kann ich mich bloß gegen explizite Aussagen
alá „Knallt alle Bullen nieder“ verwehren, sind ja schließlich
keine Menschen und Kunst darf ja eh alles, auch zu Gewalt
hetzen. Völlig klar. Und Gesetze sind eh doof.

sowas:

Den Verweis „wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die…“

und vor allem sowas:

Meinungsfreiheit gibts bei dir auch nur wenn man DEINER
Meinung ist, oder?

dürfte sich das erübrigen. Den „Dumpfsinn“, das „Herzerl“ und den „Honk“ sehe ich jetzt einfach mal als von der Meinungsfreiheit gedeckt an. Besser Du reagierst Dich an mir ab als an den Bürgern, die Dich in Deiner Amtsstube um Rat fragen.

Wenn jemand eine Frage stellt bekommt er von mir eine selbstredend eine passende und wenn es mir möglich ist optimal informative Antwort.

Das hat aber auch nun rein garnichts damit zu tun mich zum wiederholten male über unqualifizierte Bewertungen im Rechtsbrett aufzuregen, was ich auch weiterhin sicherlich leider tun muss.

Der Fragesteller hat eine sehr klare Frage gestellt und von mir eine sehr klare unkomplizierte und vor allem unmissverständliche Antwort bekommen.
Was du danach geschrieben hast war vor allem dadurch geprägt einen falschen Eindruck was die Strafbarkeit angeht zu erwecken und mir durch die Blume zu unterstellen ich sei ein Feind der Kunst oder ähnliches.
Meine persönliche Einstellung zu Kunst ist dabei aber gar nicht von Belang, ich habe nur seine Frage beantwortet. Was danach hier folgte war eine Menge fachlicher Unsinn und Anfeindungen. Selbige habe ich etwas direkter beantwortet als sie umgekehrt bei mir ankamen, keine Lust noch rumzueiern wenn ich so einen Schwachsinn lesen muss.

Wohlweislich bist du im Übrigen nicht mehr auf die Tatsache eingegangen, dass sich der Fragesteller im diskutierten Fall sehr wohl strafbar machen kann.

mfg
Simon

1 „Gefällt mir“

Lotti und die Anderen
Hallo Lotti und Vorredner!

Ein wenig zusammenreißen in Form sachlicherer Expertenaussagen könntet Ihr euch jetzt schon, finde ich. Da es die Vorschriften in diesem Forum verlangen, die Frage allgemein zu halten, finde ich es ein wenig unfair, dass so mancher von euch sofort explizit davon ausgeht, oder zumindest den Anschein erweckt, der Fragesteller hätte sich selbst gemeint. Der Gipfel war ja wohl der Spruch: „Ich hab in deine Vita geschaut.“

Ich bin jedenfalls weit davon entfernt, obszöne Sprache zu benutzen oder Hip-Hop-Gedichte zu schreiben.

Über weitere Meinungen (zum Thema bitte) würde ich mich nun freuen, und auch für alle bisherigen sage ich ebenfalls (ehrlich) danke.

Viele Grüße aus Absurdistan,

Mohamed.

5 „Gefällt mir“

Hallo wwf,

Hätte schon Lust gehabt, weiter zu diskutieren, aber bei
sowas…

Da hast Du Dich ja elegant um den angegebenen

§111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten).

herumgemogelt. Ist der nun hier einschlägig oder gibt es den überhaupt nicht wie du ein Postiung weiter oben schreibst ?

CIao maxet.

1 „Gefällt mir“

Hallo wwf,

Was hat ein reiner, nicht-singender
Dichter auf seiner Homepage zu beachten, wenn er ähnlich derbe
Gedichte schreiben möchte, mit Sätzen wie: „Knallt die Bullen
ab“?

Einen guten Anwalt zu haben.

Im Prinzip - wie immer - die richtige Antwort. Der gute Anwalt
kann dem Dichter nämlich erklären, welch hohen Stellenwert die
Freiheit der Kunst nach Art. 5 Abs. 3 GG in diesem Land
genießt, warum das so ist und warum das auch gut so ist.

nicht jedes Amtsgericht sieht dies so:
http://www.rundschau-online.de/kr/KrCachedContentSer…

Wobei ich glaube, das das Ureil in höheren Instanzen wohl wieder kassiert werden wird.

Ciao maxet.