Hallo zusammen,
angenommen, jemand hat eine einmalige Geschäftsidee, braucht zu ihrer Realisierung jedoch Geschäftspartner bzw. Mitgründer.
Er vereinbart einen Termin mit entsprechenden Kandidaten, und da er um seine Idee besorgt ist, lässt er die Leute zuvor eine Vereinbarung unterschreiben, durch welche sie versichern, dass sie
- bis zur Realisierung niemandem von der Idee erzählen
- die Idee oder auch nur irgendeine Variante davon in alle Zukunft nicht auf eigene Faust umzusetzen versuchen
- im Falle, dass einem von ihnen (1) oder (2) irgendwann irgendwie nachgewiesen wird, er dem Ideenurheber eine Vertragsstrafe von XXX.XXX EUR zahlt.
Wäre eine solche Vereinbarung rechtskräftig, d.h. müsste der Vertragsbrüchige den vereinbarten Betrag wirklich in voller Höhe zahlen, falls er nicht „dichthalten“ kann, oder etwas Ähnliches alleine durchführt?
Mit freundlichem Gruß,
Mohamed.