Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Wohngebäudeversicherung, die 1981 abgeschlossen wurde. In den Medien wird öfters über die Dichtigkeitsprüfung berichtet, die bis zum Jahr 2015 durchgeführt werden muss. Unter anderem lese ich dort, dass in alten Versicherungen die Überprüfung bzw. Instandsetzung mitversichert ist.
In meinen Versicherungsbedingungen steht dazu:
„Die Versicherung schließt ein außerhalb der versicherten Gebäude Schäden durch Rohrbruch …an der Zuleitungsrohren der Wasserversorgung“
Was heißt das nun, für die Prüfung bzw. falls die Rohre undicht sind, die Reparaturen - muss das die Versicherung zahlen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!
Gruß
Uwe