dichtheitsprüfung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Wohngebäudeversicherung, die 1981 abgeschlossen wurde. In den Medien wird öfters über die Dichtigkeitsprüfung berichtet, die bis zum Jahr 2015 durchgeführt werden muss. Unter anderem lese ich dort, dass in alten Versicherungen die Überprüfung bzw. Instandsetzung mitversichert ist.

In meinen Versicherungsbedingungen steht dazu:
„Die Versicherung schließt ein außerhalb der versicherten Gebäude Schäden durch Rohrbruch …an der Zuleitungsrohren der Wasserversorgung“

Was heißt das nun, für die Prüfung bzw. falls die Rohre undicht sind, die Reparaturen - muss das die Versicherung zahlen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!

Gruß

Uwe

Wenn es einen Rohrbruch gibt der versichert ist, wird die Versicherung das auch tragen. Das hat aber nichts mit der Dichtheitsprüfung ansich zu tun.

Die Versicherung wird wahrscheinlich lediglich die Reparatur des Bruchs zahlen nicht die Dichtheitsprüfung selber. Aber der größte Batzen Geld wird ein defektes Rohr sein. Die Prüfung ansich ist nicht so kostenintensiv.

Am besten mal die Versicherung anrufen. Fragenden kann meistens auch dort geholfen werden.

Sehr geehrter Hr. Ortmann,

auf unserer Webseite finden Sie unter „Hilfe im Versicherungsfall“ ein paar Hinweise.

Mit freundlichem Gruß,
Ihre Abfluss-AS-Allianz