Dichtheitsprüfung Gasleitung Heizung in Bremen

Ich betreibe in Bremen eine Gasheizung mit einem älteren Boiler/Therme.Habe nun gehört,daß eine Pflicht besteht,die Gasleitung ab Ü-Punkt im Haus bis zur Therme alle 10 Jahre abdrücken zu lassen.Kann mir jemand sagen,ob das stimmt,und welche gesetzliche Grundlage es dafür gibt?Oder schreiben die Versicherungen sowas vor?Vielen Dank für Info!

Hallo,

das ist mir so nicht bekannt, ich weiss nur, dass bei der Neuinstallation das Stück zwischen Zähler und Therme von einem Fachmann gemacht werden MUSS.

Habe mal gegooglet und dabei dies hier gefunden:

http://www.hausundgrund.de/presse_937.mobile,no.html

Es sind eher die Gasversorger, die das in ihren AGBen „vorschreiben“.

Letzlich könnte sich auch ein Versicherer dafür interessieren, wenn er einen Havariefall ausgleichen soll, der auf ungewollten Gasaustritt zurückzuführen ist.

Hallo Anrede- und Grußloser,

wir sind (bei uns in Hessen) durch den Betreiber des Gasnetzes, den Schornsteinfeger und unseren Installateur wie folgt informiert worden:

  1. Seit 01.01.2008 ist man als Hausbesitzer und Wohnungseigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung der Haus-Gasleitung verpflichtet.

Mit der Änderung der „Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008“ (TRGI 2008) ist die Überprüfung und Dokumentation zur jährlichen Verpflichtung erhoben worden.

  1. Unser Bezirks-Schornsteinfegermeister bietet diesen Service im Rahmen seiner jährlichen Mess- und Überprüfungsarbeiten an.

  2. Der Betreiber des Gasnetzes in unserer Gegend bietet die Überprüfung der Anschluss-Stelle im Haus (also nur den Übergabepunkt im Haus) als kostenlosen Service an.

  3. Unser Installateur bietet die Überprüfung der Leitung im Haus im Rahmen der jährlichen Wartung mit an.

Es scheint mir sehr sinnvoll, davon Gebrauch zu machen, denn es sind ja schon genug (= zu viele) Unfälle durch Undichtigkeiten entstanden.

Wir jedenfalls machen davon Gebrauch: unser Netzbetreiber meldet sich von alleine zur Prüfung und unser Installateur macht schon immer seinen jährlichen Wartungsdienst.

Gruß Walter VB

Ja, das stimmt.
Grundlage ist die TRGI.
Die Jährliche Sichtprüfung darfst du selber machen.
Die Jährliche Wartung deiner Gasgeräte sowie die 10Jährige Wartung und Überprüfung der Gasleitungen muß allerdings ein konzessionierter Fachhandwerker machen.
Unterläßt du das und es passiert etwas, hast du vorsätzlich gehandelt und kommst im Schadenfall mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt.
Das ist aber nicht nur in Bremen so, sondern in ganz Deutschland einheitlich.
Gruß
Jürgen