Dicke Panne beim Lastschriftverfahren

Hallo,

folgender Fall einmal angenommen:

Ein Mieter läßt seine Miete auf Verlangen des Vermieters
per Lastschriftverfahren zum Monatsanfang abbuchen. Das funktioniert zwei Jahre lang ohne Zwischenfälle.
Dann bucht der Vermieter plötzlich eine deutlich höhere Miete (Differenz 150,- €) ab, ohne dies vorher anzukündigen, und schreibt denselben Betrag am selben Tag dem Mieter wieder gut. Offensichtlich ein EDV- Fehler.
Zum Monatsende schickt er dem Mieter eine Mahnung und kündigt an, zum nächsten Ersten würde die Miete doppelt eingezogen. Dabei nennt er denselben zu hohen Betrag, den er vorher ab- und zurückgebucht hatte.

Mich interessiert in dieser Angelegenheit Folgendes:

  1. Hat der Mieter in diesem Falle das Recht, das Lastschriftverfahren einzustellen und die ursprünglich vereinbarte Miete per Dauerauftrag zu überweisen?

  2. Was ist, wenn der Mieter sein Konto auf Guthabenbasis führt und dieses nicht mehr die nötige Deckung aufweist, zwei Mieten auf einen Schlag zu bezahlen? Kann der Vermieter auf sofortige Zahlung dieser rückständigen Miete bestehen, obwohl er den Fehler selbst verursacht hat? Ist der Mieter verpflichtet, ein Lastschriftverfahren derart zu überwachen? Es ist doch Sinn und Zweck eines Lastschriftverfahrens, die Regelmäßigkeit der Zahlungen zu garantieren, oder?

Viele Grüße,

Annette

Allein schon die Tatsache, dass eine Mahnung verschickt wurde, zeigt doch, dass hier auf Seiten des Vermieters etwas schief läuft. Das Naheliegenste wäre es doch, den Vermieter auf das Problem anzusprechen, darum verstehe ich nicht, warum du stattdessen hier postet.

Eine Einzugsermächtigung kannst du jedenfalls jederzeit widerrufen; dass aber im Übrigen, wenn die Miete nicht bezahlt wird, sie auch im nächsten Monat noch verlangt werden kann, ist doch nun wirklich selbstverständlich. Was glaubst du, wie schnell eine Forderung verjährt…? Nach einem Monat!?

Davon abgesehen verstehe ich das Problem auch gar nicht. Konto auf Guthabenbasis hin oder her, der Betrag wurde für diesen Monat doch erstattet. Wenn man ihn nun nicht ausgibt, ist er auch am nächsten 1. noch auf dem Konto und kann mit abgebucht werden. Der einzige, der davon einen Vorteil hat, ist der Mieter, der nämlich den Zinsvorteil hat.

Levay

Eine rein juristische Frage
Hallo noch einmal,

zum besseren Verständnis konkretisiere ich mein Anliegen hier noch einmal.

Der Vermieter buchte erstmalig einen um über 150,- € höheren Betrag ab, als im Mietvertrag vorgesehen. Dies geschah ohne Ankündigung, und die Zahlung wurde am selben Tag storniert. Die im Mietvertrag vorgesehene Miete wurde nicht abgebucht. Möglicherweise hat der Vermieter ein Mieterkonto verwechselt, oder es war ein Eingabefehler.

Der Vermieter mahnte diesen höheren Betrag drei Wochen später an.

Dass ein klärendes Gespräch zwischen Mieter und Vermieter stattfinden und der reguläre Mietbetrag bezahlt werden muss, ist mir klar. Vor diesem Gespräch wüsste ich gerne, wie sich die Rechtslage in dieser Angelegenheit verhält. Der Mieter wurde erst durch das Mahnschreiben auf die Panne aufmerksam.

Ist der Vermieter verpflichtet, in seinen Mieterkonten Ordnung zu halten, oder haben die Mieter da eine Mitwirkungspflicht? Wenn im Mietvertrag steht, dass die Miete zum 1. des Monats abgebucht wird, und der Vermieter hält sich nicht an diesen Termin, wie ist da die Rechtslage?

Mich interessiert ausschließlich die juristische Seite, und ich wäre für eine Auskunft in dieser Hinsicht sehr dankbar.

Annette.