Dicke Probleme mit Notar / Kaufpreiszahlung

Hallo liebe Experten,

da ich fast immer hier fragen finde, machee ich jetzt auch mal mit.
Wir haben da ein Problem.

Sachverhalt:

  • Wohnungskaufvertrag im Mai
  • Eigentumsübergang 1.10.03

Am 20.10.03 bekommt der Notar Post vom Rechtspfleger, dass wir nicht als Eigentümer eingetragen werden können, da noch 2 von 4 Unterschriften fehlen, was wir natürlich nicht wussten. Wir wohnen schon in der Wohnung.

Der Notar hat natürlich am 1.10. das Geld schön an unsere Verkäufer überwiesen, so dass uns ein Druckmittel mehr fehlt.

Problem ist, dass eine der 2 Unterschriften zwar Eigentum hat aber nicht aufzufinden ist.

Der Weg, wie wir Eigentum in letzer Instanz bekommen wird wohl über einen Vormund laufen.

Fragen:

  • Wir haben 320,- EURO für ein Notaranderkonto gezahlt, uns ist völlig schleierhaft, wie der Notar das Geld zahlen konnte ohne das wir das Eigentum erlangen können? Kostenübernahme für Folgekosten, etwaiger geplatzer Kredit zu unseren jetzigen Konditionen.

  • Können wir den Notar haftbar machen, hat er sich legal verhalten?

  • die Frechheit an der ganzen Sache ist, das wir jetzt eine Unterschrift aufgetrieben haben, was schon nicht einfach war, und der Notar anstatt der 1/4 Gebürh für eine beglaubigte Unterschrift eine 1/2 genommen hat.

Es wäre klasse, wenn jemand uns helfen könnte.

Vielen Dank und viele Grüße
Arne

Hallo, Arne,

was ich im Moment am meisten vermisse, ist die Stellungsnahme des Notars! Weiter ist mir völlig unklar, welche Unterschriften fehlen. Die von Miteigentümern? Standen die im Grundbuch? Entschuldige, dass ich so blöde frage, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Notar so blöde sein kann, den Kaufpreis zu überweisen, ohne die Erfüllung aller Formalien geprüft zu haben. Das wäre sonst wahrscheinlich ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Notars.

Wenn der Notar bezüglich einer Stellungnahme mauert, wende Dich an die Notarkammer (Adresse und Tel. Nr. bekommst Du über das Landgericht heraus)

Ingeborg

Hallo Ingeborg,

schon einmal danke für die Antwort.

Hallo, Arne,

was ich im Moment am meisten vermisse, ist die Stellungsnahme
des Notars!

gibt keine, das der Kaufpreis gezahlz wurde habe ich über die Renohilfe und über die Verkäufer erfahren.

Weiter ist mir völlig unklar, welche

Unterschriften fehlen. Die von Miteigentümern?

Genau, es gibt noch eine kleinen Anbau, von dem wir auch nicht wussten, dass er zu dieser unserer Eigentümergemeinschaft gehören sollte.

Standen die im

Grundbuch?

Ja, sonst hätte der Rechtspfleger des Gerichtes nicht darauf aufmerksam gemacht.

Entschuldige, dass ich so blöde frage, aber ich

kann mir nicht vorstellen, dass ein Notar so blöde sein kann,
den Kaufpreis zu überweisen, ohne die Erfüllung aller
Formalien geprüft zu haben. Das wäre sonst wahrscheinlich ein
Fall für die Haftpflichtversicherung des Notars.

Tja, und das ist meine Frage. Ist das Notaranderkonto nur ein Treuhandkonto. Alles was ich bis jetzt gefunden habe war immer zum Vorteil des Verkäufers. Die Unterschriften die noch kamen sind alle nach Kaufvertrag eingetrudelt, aber selbst wenn diese 2 noch fehlenden da schon angeschrieben worden wären, hätte es im ja schon auffallen müssen.

Aber ich denke doch, das diese Konto bzw. die Pflicht des Notars es hätte sein müssen uns das Eigentum zu verschaffen und erst wenn das klar wäre, das Geld zu zahlen.

Wie verhält sich das, Treuhandkonto hin oder her?

Das einzige was wir hören von ihm ist: Wo sind sie denn bitte hingezogen… Toll, da haben wir eine Menge von.

Wenn der Notar bezüglich einer Stellungnahme mauert, wende
Dich an die Notarkammer (Adresse und Tel. Nr. bekommst Du über
das Landgericht heraus)

Ich denke, das werde ich mal machen.

Danke schon mal.

Ingeborg

Hallo, Arne,

schreibe Deinem Notar ein Einschreiben mit Rückschein, liste noch einmal alle Fakten auf (auch wenn er sie bereits kennt), fordere ihn zur Stellungnahme innerhalb von einer Woche auf und teile ihm mit, dass Du Dich nach Fristablauf ggf. an die Notarkammer wendest. Frage ihn bitte, wie ihn, welche Zeit er benötigt, um den Fehler zu beseitigen und erkläre Deine Bereitschaft zur Mitwirkung, falls erforderlich.

Wenn die Frist ergebnislos abgelaufen sein sollte, kabnst Du Dich ja noch einma an mich wenden. Ingeborg
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Hallo Ingeborg, darf ich Sie auch bezüglich Notar Probleme anschreiben?