Die 1000ste Elternzeitfrage

Habe hier schon mal ein wenig rumgestöbert aber da dieses Thema anscheinend schon tausende male hier besprochen wurde, bin ich nicht so recht fündig geworden!
Bin wohl einfach zu dumm oder zu schlau dieses thema zu verstehen *g*

Also: Elternzeit!!! :wink:

Äh, also meine Frau un ich erwarten so um den 30. Oktober die Geburt unseres Kindes. Soweit so gut :smile:

Jetzt wollten wir eigentlich heute mal den Antrag auf Erziehungsurlaub, sry, Elternzeit stellen. Dabei ist uns dann mal aufgefallen das wir garnicht so recht wissen, welche Daten wir überhaubt in diesen angeben müssen.
Als ich dann mal ein paar „vorlagen“ aus dem internet gefischt habe, war auf diesen immer wieder zu lesen, „Geburtsurkunde ist beigefügt“!
Wie jetzt?
Müssen wir damit etwa bis nach der Geburt der kleinen Warten?
Ich dachte immer das sollte spätestens sechs Wochen vorher geschehen?!
Und da der Mutterschutz ja nur bis acht wochen nach der Geburt gilt, soll/muss ich den Antrag dann in diesen zwei wochen erldigen?

Häää?
Tja, bin wohl doch zu doofe :frowning:

Hier werden Sie geholfen:
Hi!
Frag mal hier:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/

Schöne Grüße,
Helena

Yep genau so isses, man hat genau 2 Wochen. Ist aber machbar, ihr solltet vorher alles fertigschreiben (nur Tag X freilassen) definitiv im Vorfeld von der Frau unterschreiben lassen (könnte jasein es gibt Komplikationen)und dann biste Du nach der Geburt mit dem Papierkrieg dran.
Im übrigen solltest Du auf Deinen Kündigungsschutz aufpassen, falls Du planst in Elternzeit zu gehen, der greift nämlich auch erst 8 wochen vorher.
Der AG der Frau kann netterweise schon vorher informiert werden, wie Eure Vorstellungen sind, sie genießt ja bereits mit Bekanntnmachung der Schwangerschaft den Schutz.

PS-Tipp: es ist sehr ratsam sich Briefmarken im Vorfeld zu kaufen und einfach dazuhaben. Die ersten Wochen ist man dann dankbar, wenn man nicht zuviel Wege hat bzw. nachdenken muß.

Hallo,

Jetzt wollten wir eigentlich heute mal den Antrag auf
Erziehungsurlaub, sry, Elternzeit stellen. Dabei ist uns dann
mal aufgefallen das wir garnicht so recht wissen, welche Daten
wir überhaubt in diesen angeben müssen.
Als ich dann mal ein paar „vorlagen“ aus dem internet gefischt
habe, war auf diesen immer wieder zu lesen, „Geburtsurkunde
ist beigefügt“!
Wie jetzt?
Müssen wir damit etwa bis nach der Geburt der kleinen Warten?
Ich dachte immer das sollte spätestens sechs Wochen vorher
geschehen?!
Und da der Mutterschutz ja nur bis acht wochen nach der Geburt
gilt, soll/muss ich den Antrag dann in diesen zwei wochen
erldigen?

Richtig abgeleitet!
Sämtliche Anträge (Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit), die das Baby betreffen, können erst nach der Geburt gestellt werden, weil sie vom Geburtsdatum abhängen, nämlich ab wann und bis wann es Geld gibt, oder ab wann und wie lange die Elternzeit geht. Für Ungeborene kann man noch keine Anträge stellen.

Die entsprechenden Exemplare der Geburtsurkunde bekommt man meist schon im Krankenhaus (jedenfalls bei mir war es so) und die Antragsformulare kann man sich ja auch schon vorher besorgen…

Beatrix