Die Äste von Nachbars Apfelbaum

Hi zusammen,

mal angenommen, jemand hat ein Grundstück A und ein Baum, der auf dem Nachbargrundstück B steht, hat weit ausladende Äste bis ins angenommene Grundstück A hinein. Wer ist für das Ausästen auf der grundstücksübergreifenden Ästesammlung zuständig? Ich denke dabei nicht an Schönheit, sondern an die Gefahr, die von den dicken abgestorbenen Ästen ausgeht, die bei leichten Windböhen schon mal übers Abbrechen nachdenken. Darunter umherwanderne Menschenköpfe haben nach Hörensagen nur eine begrenzte Stoßfestigkeit und sollen empfindlich auf herunterfallende Äste reagieren. Sagt man.
Im Falle des Falles (ist bitte wörtlich zu nehmen) ist das Geschrei sicher groß…

Frohe Ostern!

Mike

Wo steht denn Nachbars Apfelbaum?

Wo steht denn Nachbars Apfelbaum?

ein Baum, der auf dem Nachbargrundstück B steht

Er steht laut der Schilderung auf dem Gründstück des Nachbarn.

Und was folgt daraus für das anzuwendende Gesetz?

Moin smalbob,

meine Unwissenheit wird Dich überraschen, vielleicht aber auch meine ursprüngliche Fragestellung erklären: Ich weiß es nicht.

Ciao und frohe Ostern - Mike

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Guten Morgen

meine Unwissenheit wird Dich überraschen, vielleicht aber auch
meine ursprüngliche Fragestellung erklären: Ich weiß es nicht.

Ich würde deine Unwissenheit ja gerne beseitigen. Dazu müsste aber meine ursprüngliche Rückfrage danach beantwortet werden, wo der Apfelbaum steht. Kleiner Tipp: Art. 72 Abs. 1 und Art 74 Grundgesetz.

@MOD: Deshalb meine Anregung einer neuen FAQ für Leute, die nicht wissen, dass wir in keinem zentral regierten Staat leben.

Gruß
smalbop

Guten Morgen

Ich würde deine Unwissenheit ja gerne beseitigen. Dazu müsste
aber meine ursprüngliche Rückfrage danach beantwortet werden,
wo der Apfelbaum steht. Kleiner Tipp: Art. 72 Abs. 1 und Art
74 Grundgesetz.

Vielleicht solltest Du dann Deine Rückfrage präziser formulieren?!

LG
Bommel

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Hallo

Ich würde deine Unwissenheit ja gerne beseitigen. Dazu müsste
aber meine ursprüngliche Rückfrage danach beantwortet werden,
wo der Apfelbaum steht. Kleiner Tipp: Art. 72 Abs. 1 und Art
74 Grundgesetz.

Vielleicht solltest Du dann Deine Rückfrage präziser
formulieren?!

Ich formulierte natürlich absichtlich nicht präziser. W-w-w sehe nämlich nicht nur als Antwortmaschine an, sondern auch als Mittel, bei mir selbst und bei anderen, den Horizont zu erweitern. In diesem Fall zum Beispiel das Bewusstsein dafür zu wecken, dass Deutschland sich im wesentlichen als ein Bund aus 16 Ländern definiert und die Rechtslage sich daher mitunter uneinheitlich darstellt.

Grüße
smalbop

hi

Vielleicht solltest Du dann Deine Rückfrage präziser
formulieren?!

Hm, selbst ich als Nichtdeutsche habe den Sinn der Rückfrage verstanden.
Um solche Fragen beantworten zu können, muß nunmal auch das Bundesland angegeben werden bzw. überhaupt das Land in dem der Apfelbaum im Nachbars Garten steht.

Gruß
Edith

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Hm, selbst ich als Nichtdeutsche habe den Sinn der Rückfrage
verstanden.

Ich als Germanist nicht.

Um solche Fragen beantworten zu können, muß nunmal auch das
Bundesland angegeben werden bzw. überhaupt das Land in dem der
Apfelbaum im Nachbars Garten steht.

Du hast vermutlich die Rückfrage verstanden, weil Du genau das weißt. Oder anders gesagt: Man versteht die Frage, wenn man die Antwort kennt. Der UP kennt die Antwort vermutlich nicht, sonst hätte er das Bundesland dazugeschrieben. Ist dann die Nachfrage wirklich sinnvoll gestellt? Meiner Meinung nach nicht.

Gruß,
Max

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hi Max

Hm, selbst ich als Nichtdeutsche habe den Sinn der Rückfrage
verstanden.

Ich als Germanist nicht.

Da wir hier nicht im Deutschbrett sind, sollte man über den sprachlichen zum rechtlichen Tellerrand blicken :wink:

Um solche Fragen beantworten zu können, muß nunmal auch das
Bundesland angegeben werden bzw. überhaupt das Land in dem der
Apfelbaum im Nachbars Garten steht.

Du hast vermutlich die Rückfrage verstanden, weil Du genau das
weißt.

Woher soll ich das genau wissen? Im Gegensatz zum Fragesteller bin ich keine Deutsche und kenne mich daher mit den deutschen Gesetzen vermutlich noch weniger aus als der UP.
Aber daß Deutschland aus Bundesländern mit unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen… besteht, habe selbst ich mitbekommen.

Aber wie auch immer, wenn der UP an der Beantwortung der Frage interessiert ist, wird er das Bundesland schon nennen. Schließlich wurde in dem Teilthread ja jetzt sehr klar gemacht, wie die Rückfrage von smalbop zu verstehen ist. Egal ob sie von Anfang an verständlich war oder nicht :wink:

Ist dann die Nachfrage wirklich sinnvoll gestellt? Meiner Meinung nach nicht.

Im Deutschbrett wäre sie nicht sinnvoll gestellt. Da gebe ich Dir zu 100 % recht :smile:

sonnigen Gruß
Edith

Zurück zur Rechtsfrage
Hallo,

das BGB regelt auch solche Fälle und ist - da Bundesgesetz - in jedem Bundesland anzuwenden. Ich würde mal in den § 910 BGB schauen. Vielleicht beantwortet es die Frage und es erübrigt sich die nach dem Landesrecht.

Aber selbst, wenn alleine landesrechtliche Vorschriften anzuwenden wären, wenn die Äste eine Gefahr darstellen, hat jedes Bundesland für solche Fälle ein Ordnungsgesetz, das anzuwenden wäre.

Gruss

Iru

Hallo

das BGB regelt auch solche Fälle und ist - da Bundesgesetz -
in jedem Bundesland anzuwenden. Ich würde mal in den § 910 BGB
schauen. Vielleicht beantwortet es die Frage und es erübrigt
sich die nach dem Landesrecht.

Würde es, wenn die Frage die ist, was der Eigentümer des vom Überhang betroffenen Grundstücks tun darf. Die Frage war aber, wenn ich sie recht verstanden habe, wer etwas tun muss.

smalbop

Präzisierung
Hallo nochmal.
Also um es nach allen Rückfragen mal zu präzisieren:
Ich nehme an, der Baum steht im Land Brandenburg. Meine ursprüngliche Frage war, wer von den beiden Pateien, Gundstück A mit Baum oder Grundstück B nur mit Ästen, sich um die gefährlich herabhängenden Äste kümmern muss. Sicher wird es eher der tun, der sich bedroht fühlt, also B. Aber der Baum gehört ihm nicht. Möglicherweise ist er nun geneigt, die Kosten für die Astbeseitung (aus etwa 8 Meter Höhe) dem Eigentümer überzuhelfen…

Ciao und danke für die rege Beteiligung.
Mike

Hallo,

grundsätzlich muss sich der Baumeigentümer um die überhängenden Äste kümmern (abschneiden). Macht er das nicht innerhalb einer gesetzten Frist und wird durch den Überhang (die Äste) die Nutzung des eigenen Gartens beeinträchtigt, darf der Nachbar die Äste abschneiden (§ 910 BGB). Dies alles aber nur, soweit keine akute Gefahrenlage vorliegt.

Stellen die Äste aber eine Gefahr dar, die einen unmittelbar bevorstehenden Schadenseintritt wahrscheinlich macht, so ist der Baumeigentümer verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden. Macht er das nicht, kann zur Selbsthilfe gegriffen und die Äste abgeschnitten werden (§ 228 BGB). Evtl. entstehende Kosten hat der Baumeigentümer zu tragen.

Gruss

Iru

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Der, auf dessen Grundstück der Baum wächst, ist für die Sicherheit des Baumes - und auch der überhängenden Äste zuständig. Der Nachbar, auf dessen Grundstück die Äste überhängen, kann den Beschnitt des Baumes fordern (Baumschutzsatzung beachten!), wenn von diesem eine Gefahr ausgeht oder die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigt wird. Dazu sollte man dem Eigentümer des Baumes eine schriftliche Aufforderung zukommen lassen und eine Frist setzen (auch hier: Baumschutzsatzung beachten, dort sind die Zeiten genannt, zu denen ein Schnitt nicht zulässig ist). Für den Fall der Weigerung, dem Nachbarn mitteilen, dass man auf seine Kosten den Beschnitt vornehmen lässt.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn der Baum direkt auf der Grenze wächst, muss/kann jeder den Baum auf seiner Seite selbst beschneiden.

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Hm, selbst ich als Nichtdeutsche habe den Sinn der Rückfrage
verstanden.

Ich als Germanist nicht.

Da wir hier nicht im Deutschbrett sind, sollte man über den
sprachlichen zum rechtlichen Tellerrand blicken :wink:

Selbst der ist bei dieser Frage ja noch nicht einmal eindeutig! Denn es kommt ja durchaus auch darauf an, wo genau der Baum bezogen auf die beiden Grundstücke steht. Insofern ist die Frage auch unter dem Gesichtspunkt falsch gestellt.

Unterm Strich also eine selbst für den Fragesteller nicht zielführende Aktion mit überflüssiger Oberlehrernote.

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Hallo,
einerseits müsstest du mal ins Nachbarschaftsgesetz des betreffenden Bundeslandes schauen,
aber selbst wenn das zunächst dort eindeutig formuliert sind, sollte man auch in das BGH-Urteil http://www.hg-sindelfingen.de/fileadmin/inhalte/2009… sich zu Gemüte ziehen.
Gruß
Karl

Hm, selbst ich als Nichtdeutsche habe den Sinn der Rückfrage
verstanden.

Ich als Germanist nicht.

Da wir hier nicht im Deutschbrett sind, sollte man über den
sprachlichen zum rechtlichen Tellerrand blicken :wink:

Selbst der ist bei dieser Frage ja noch nicht einmal
eindeutig!

Doch, denn…

Denn es kommt ja durchaus auch darauf an, wo genau
der Baum bezogen auf die beiden Grundstücke steht.

Richtig, aber wo der Baum bezogen auf die beiden Grundstücke steht, ist schon im UP geklärt, nämlich auf dem Nachbargrundstück.

Insofern
ist die Frage auch unter dem Gesichtspunkt falsch gestellt.

Insofern kann die Frage nur so zu verstehen sein, dass die bereits gegebenen Informationen zum Standort des Baumes noch nicht ausreichen und ist genügend präzise gestellt. Die PLZ hätte sogar genügt.

Unterm Strich also eine selbst für den Fragesteller nicht
zielführende Aktion mit überflüssiger Oberlehrernote.

Unterm Strich gibt es halt nicht nur einen sprachlichen und einen rechtlichen, sondern auch einen logischen Tellerrand.

Und wenn man ein Expertenforum konsultiert, muss man eben damit rechnen, belehrt zu werden.

smalbop