Hallo,
leider habe ich ihm Archiv nichts gefunden, was ich auf „meinen“ fiktiven Fall 1:1 anwenden könnte; deswegen meine Frage hier im Forum.
I) Die Fakten:
– (Privat-)Person A hat via Amazon(!) für ca. 20€ einen externen DVD-Brenner gekauft.
– Verkäufer war Amazonhändler Privatperson B.
– Als Warenzustand war „Gebraucht – Wie neu“ angegeben (also nur eine Stufe unter „Neu“).
– Im Angebot stand ausdrücklich „Privatverkauf. Keine Garantie, keine Widerrufsrecht.“
Angesichts des
- sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnisses,
- der doch recht überschaubaren Ausgabe i.H.v. nur 20€ und
- der bislang sehr guten Erfahrungen von A auch mit solchen Amazon-Privatverkäufern (wenn auch noch nicht mit B)
störte A das mangelnde Rückgaberecht zumindest nicht übermäßig.
Auch nicht, dass B noch so neu als Verkäufer bei Amazon war (1. Verkauf), dass er noch keine Bewertung(ssterne)en von anderen Usern sammeln konnte… :S (Schließlich fängt ja jeder mal neu an.)
II) Das Problem:
Statt ein „wie neues“ Gerät zu bekommen, hat A nun eines, dass selbst zwar läuft, aber ums Verrecken einfach von keinem der heimischen Computer erkannt wird. A – nicht ganz fachfremd – schätzt, dass es sich um einen (bestimmen) Hardware-Defekt handelt, der sich ohne Reparatur nicht beheben ließe, die sich bei dem Kaufpreis allerdings niemals lohnen würde.
Sprich: A hat ein Gerät gekauft, dessen berühmter „bestimmungsgemäßer Gebrauch“ definitiv nicht ohne Weiteres möglich ist. (Ohne Hardware-Erkennung kein Betrieb dieser Hardware.)
Auf den Defekt angesprochen beteuert B, bei ihm habe das Gerät stets einwandfrei funktioniert, und dass, falls es diesen Defekt tatsächlich gebe, dieser entweder von A selbst verursacht wurde („Vllt. haben Sie es ja mal fallen lassen!?“) oder eben von der DHL beim Transport.Im Übrigen zieht er sich zurück auf das „Privatverkauf. Keine Garantie, keine Widerruf.“
III) Die FRAGEN:
1. Hat B denn auch bei einem Defekt (!) das Recht, sich darauf zurückzuziehen, und A hat deswegen Pech gehabt?
2. Selbst wenn es nicht stimmen sollte, dass das Gerät bei B immer völlig in Ordnung war – der Defekt also nicht z.B. erst auf dem Transportweg entstanden ist –, würde dies A vermutlich nichts nützen, weil er B nicht nachweisen kann, dass der ihm vorsätzlich ein kaputtes Gerät angedreht, sprich: A betrogen hat, oder?
(Von dem theoretischen Fall, dass B die Wahrheit spricht, mal ganz abgesehen.)
Natürlich klagt A wegen 20€ nicht. :S Nichtsdestotrotz wäre es für ihn sehr interessant zu erfahren, wie hier die (reine) Rechtslage ist!
Vielen Dank im Voraus für alle kompetenten Antworten!
E.T.
