Moin
Ich hab ein paar Fragen zu dem Fall: http://www.heise.de/newsticker/data/sha-30.06.03-000/
Wenn ich das richtig verstehe ist der Typ zu 180 Millionen $ verurteilt worden weil er versucht hat Pay-TV zu knacken. Da steht nix von einem erfolgreichen Knacken, da ist nur die Rede von einem Versuch.
Der Versuch alleine wird also schon mit 180 Millionen $ bestraft ?
Was hätte der bekommen wenn er’s geschafft hätte ? Das doppelte ?
Können die Ami’s jemanden anklagen der in Europa lebt ? Bei welchen Anklagen müsste Deutschland ausliefern ? Was passiert wenn man Urlaub drüben machen würde ?
Wenn schon alleine der Versuch ein verschlüsseltes System zu verstehen und auszuhebeln für eine Anklage reicht wären 1/4 aller Informatiker an meiner Uni betroffen. (+ Unzählige Mathematiker die an dem neuen Blowfish-Verschlüsselungsverfahren rumgerechnet haben)
Ich habe jetzt ernsthaft Angst.
cu
Ein paar Kommentare…
Tach,
Was hätte der bekommen wenn er’s geschafft hätte ? Das
doppelte ?
Das Gleiche. Da steht doch, Berechnungsgrundlage war der potentielle Schaden. Der wäre gleich gewesen, wenn er’s geschafft hätte.
Können die Ami’s jemanden anklagen der in Europa lebt ?
In den USA? Ja, wenn Amerika / amerikanische Institutionen / amerikanische Bürger betroffen sind. Im Einzelfall entscheidet das angerufene Gericht über Zulassung der Klage.
Bei
welchen Anklagen müsste Deutschland ausliefern ?
Müssen wahrscheinlich gar nicht. Wann es machen würde - schwer zu sagen. Hängt wahrscheinlich auch von der Politik ab, und die ändert sich ja schon mal…
Was passiert
wenn man Urlaub drüben machen würde ?
Dann trifft’s einen halt, wenn man wiederkommt.
Ich habe jetzt ernsthaft Angst.
Das dürfte übertrieben sein.
Ich muß dazu sagen, daß ich kein Jurist bin. Andere können Dir also wahrscheinlich noch mehr dazu sagen oder mich korrigieren.
Gruß Kubi
Auslieferung
Können die Ami’s jemanden anklagen der in Europa lebt ? Bei
welchen Anklagen müsste Deutschland ausliefern ? Was passiert
wenn man Urlaub drüben machen würde ?
Anklagen können sie. Urlaub in den Staaten würde ich mir nach einer entspr. Anklage nicht unbedingt leisten. Aber Auslieferung ist nicht, siehe GG 16,2:
Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.