Die Anderen zuerst!

Hallo,

wurde das von irgendwem und irgendwie schon mal entschieden, ob man, trotz eigenen Fehlverhaltens im öffentlichen Bereich, dennoch nicht darauf verweisen kann, das Recht zu haben, so lange weiter machen zu dürfen bis auch andere das geleiche Fehlverhalten einstellen?

Vielen Dank und schöne Grüße mki

Moin, mki,

wurde das von irgendwem und irgendwie schon mal entschieden

ich glaube nicht, dass es dazu einer Entscheidung bedarf. Der Bürger hat Anspruch auf Gleichbehandlung, wenn er im Recht ist; ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht ist mir unbekannt. Das muss zwar nichts heißen, aber ein Verstoß gegen das Recht ist nun mal zu ahnden, wenn er strafbar ist.

Dazu der PW aus dem Wilden Westen: „Jack, ich hab grade aus Versehen deine Frau erschossen - hier hast du meine, erschieß sie, wenn dir danach ist!“

Gruß Ralf