Die Anerkennung als Staatenloser

Ich bin der ehemalige Bürger UdSSR. Nach dem Zerfall UdSSR habe ich die Staatsangehörigkeit keines Landes bekommen. In welches Amt muß ich mich mit dem Antrag auf die Anerkennung mich als Staatenloser wenden? Den Ausreiseausweis für Staatenloser stellt der Ausländeramt aus. Das weiß ich. Aber wer anerkennt als Staatenloser?

Es tut mir leid, über Staatenlosigkeit weiß ich leider nichts. Ich würde mal bei einer Flüchtlingsberatung (Diakonie, Caritas etc.) fragen.
Viel Glück!

Hallöchen,
ganz genau kann ich das leider nicht sagen, aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bestimmt ein paar Tipps mehr als ich.
Hier der Link zu der Kontaktstelle des Bundesamtes.

http://www.bamf.de/cln_180/nn_442944/DE/Service/Kont…

Viel erfolg bei der Suche und dem Vorankommen!

LG

Ich bin der ehemalige Bürger UdSSR. Nach dem Zerfall UdSSR
habe ich die Staatsangehörigkeit keines Landes bekommen.

hallo,
der Zerfall der UdSSR ist aber schon ein paar Jährchen her :smile: In welchem Land wurdest du denn genau geboren? In deiner Heimatstadt muss bestimmt dein Geburtseintrag bei der zuständigen Behörde (ZAGS?)zu finden sein, die Geburtsurkunde hast du ja sicherlich auch noch. Ich denke, dort kannst du wegen dem Antrag auf Staatsangehörigkeit stellen.

Hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben.
Gruß, Xana

Danke sehr. Ich bin in Usbekistan geboren. Aber ich will nisht, usbekische Bürger zu sein. Und niemand (!) kann mich zwingen, den usbekischen Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Danke sehr. Ich bin in Usbekistan geboren. Aber ich will
nisht, usbekische Bürger zu sein. Und niemand (!) kann mich
zwingen, den usbekischen Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Es wäre wunderbar, wenn jeder die Staatbürgerschaft haben könnte, die er sich wünscht, aber leider ist es nicht so. Ich kann did da glaube ich nicht weiterhelfen, weil ich mich mit dem Thema staatenlos sehr wenig auskenne.

Gruß,
Xana

Ich frag da mal nach, aber es würd von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich beschieden…

das wichtigste ist, die geburtsurkunde zu beschaffen!

sonst,unterlagen/nachweis über die Wohnorte (beim Meldeamt).

ich denke, dass die russische botschaft hier in deutschland eine vernünftige entscheidung treffen kann

massigi