Hallo Wiz!
Zunächst mal danke für deine Antwort.
mal sehen ob ich Dir auf die Sprünge helfen kann?
Bis jetzt nicht, aber ich bin guter Hoffnung. Ich habe mich wahrscheinlich unglücklich ausgedrückt und möchte meine Frage darum jetzt anders formulieren:
Bsp: X, der Y nur flüchtig kennt, bestimmt ohne Wissen und Wollen des Y in seinem Testament, dass Y sein Erbe oder Vermächtnisnehmer wird, dass er aber als Auflage 20 Jahre lang das Grab des X zu pflegen hat. Wie kann X - sei es auch unter Verzicht auf die Zuwendung - verhindern, dass er nun 20 Jahre das Grab pflegen muss?
Natürlich habe ich eine eigene Idee: Wenn Y das Erbe ausschlägt, ist er nicht Erbe; man könnte also sagen: Dann gilt auch die Auflage nicht. Bei dem Vermächtnis finde ich das schon schwieriger. Ist man nur dann Vermächtsnehmer i.S.v. § 1940 BGB, wenn man das Vermächtnis geltend machen? In diesem Fall wäre Y nur dann mit der Auflage belastet, wenn er das Vermächtnis vom Erben einfordert.
Ich finde meine eigene Lösung durchaus plausibel, lasse mich aber doch ziemlich davon irritieren, dass ich das nirgendwo bestätigt finde. Palandt, Handkommentar, Alpmann-Skript - niemand verliert auch nur ein Wort dazu. Ich habe auch schon zwei Kollegen gefragt, einer davon mit Wahlfach Erbrecht, und keiner weiß es.
Sooooo, und außerdem habe ich jetzt noch eine Ergänzungsfrage. Du schreibst nämlich:
Und da auf der anderen Seite der Auflage eben auch ein
Begünstigter stehen kann, muss der natürlich eine
Rechtschutzmöglichkeit haben. D.h. z.B. der Enkel, dem die
Ausbildung über eine Auflage finanziert werden soll, muss
diese natürlich auch notfalls gerichtlich einfordern können.
Die Frage lautet: wirklich? Damit würdest du mich auch ziemlich irritieren, weil ich § 1940 a. E. BGB eben so verstehe, dass der Begünstigte keinen eigenen Anspruch hat. So sagt es auch Palandt § 2194 Rn. 1: „… dem Auflagenbegünstigten kein Forderungsrecht, also auch kein Klagerecht zusteht.“ Habe ich da jetzt was falsch verstanden?
Für deine Hilfe besten Dank!
Levay
PS. Aber keine Pankik, diese Fragen stellen sich mir nur im Rahmen der allgemeinen Examensvorbereitung, ich habe keinen Fall im Referendariat zu bearbeiten oder so. Notfalls würde ich hier halt auf Lücke setzen, falls du keine Lust hast, noch mal zu antworten 