Die Auswahl eines Notars

Bei unserem beabsichtigten Immobilenerwerb geht es um die Wahl eines Notars.

Es ist zwar klar und gesetzlich verankert das ein Notar in seinem Agieren unabhängig und objektiv handeln muß, trotzdem sind wir uns bei der Beauftragung etwas unsicher.

Es steht ein Notar zur Debatte der mit dem Objekt und dessen Umständen, also auch den derzeitigen Eigentümer vertraut ist, bzw. diese kennt.

Folgende leichte Bedenken entstanden.
Es könnte aus diesen Umständen ja möglich sein, dass hieraus unbewußt, bzw. unterschwellig „nachteiliges“ Vorgehen zu ungunsten des Erwerber (quasi wir) erwachsen könnten, die wir mangels Hintergrundwissen nicht erkennen können. Andererseits könnte dies auch ein Vorteil gerade wegen dieser Aspekte sein. Warscheinlich sehen wir den Teufel an der Wand (oder wie das heißt) und die Notarauswahl ist" Jacke wie Hose"? Wer weis Rat.
Vielen Dank

Bei solch einem tief verwurzelten Misstrauen solltest du überhaupt keine Rechtsgeschäfte tätigen.

schlag selber einen Notar vor.

Den Vertrag kann man von dritten Prüfen lassen (Anwalt oder anderen Notar)

Bei unserem Hauskauf hatten wir den Verkäufer den Notar aussuchen lassen - weil wir selbst keinen kannten und zu wenig darüber nachgedacht hatten.

Bei dem gemeinsamen Notartermin stellte sich dann heraus, dass der Verkäufer und der Notar sich sehr gut kannten. Der Notar hat dann mit dem Verkäufer gescherzt und mit uns nur das Notwendigste gesprochen. Das erzeugte bei uns so ein Gefühl von „werden wir hier gerade über den Tisch gezogen?“.

Es gab keinen konkreten Anlass, dem Notar ein Fehlverhalten zu unterstellen - aber ein blödes Gefühl war das trotzdem.

Grüße
Dirk

Natürlich soll der Notar neutral sein. Aber diese Neutralität kennt eine recht große Bandbreite. D.h. es gibt ganz, ganz viele Regelungen, gegen die rein rechtlich nichts zu sagen ist. Es herrscht schließlich Vertragsfreiheit.

So kann z.B. eine Frist am unteren Rande des rechtlich zulässigen, oder an deren oberen Rand definiert werden, und die eine Variante ist dann gut für den Verkäufer, die andere besser für den Käufer. D.h. Klauseln können sich auf einer Skala von extrem verkäuferfreundlich bis extrem käuferfreundlich bewegen. Und oft macht dann die Summe der für eine Seite günstigeren Klauseln einen erheblichen Unterschied für die andere Seite aus.

Sind beide Seiten rechtlich versiert oder gut beraten, dann ist es ein gängiges und durchaus nicht unfaires Spiel, dass die eine Seite den für sie bestmöglichen Vertragsentwurf (ggf. über den Haus- und Hof-Notar) vorlegt, und die andere dann Seite dann überall dort, wo ihr dieser nicht gefällt, Gegenvorschläge macht. Dann verhandelt man, und kommt am Ende zu einer Version, mit der beide Seiten leben können.

Genau so funktioniert die Sache beim privaten Hauskauf allerdings regelmäßig nicht, weil die Parteien selbst keine Ahnung haben, und zu geizig sind, sich einen parteiischen Anwalt zu engagieren, der genau ihre Interessen vertritt. Und so kommt es dann eben recht häufig dazu, dass gerade in größeren Rechtsgeschäften etwas erfahrenere Parteien „ihren“ Notar haben, der dann optimal auf seine Stammkunden abgestimmte Entwürfe vorlegt, denen die andere Partei dann nichts entgegen setzen kann. Gerade größere Immobilienunternehmen versuchen oft „ihren“ Notar durchzusetzen. Und dies bleibt alles selbstverständlich im rechtlich zulässigen Rahmen. Ist ja schließlich nicht verboten, gute/schlechte Geschäfte zu machen (je nachdem von welcher Seite aus man es betrachtet).

Insoweit würde ich niemals einen Notar akzeptieren, der engeren Kontakt mit der anderen Seite pflegt! Es gibt überall mehr als genug Notare, um sich auf einen Notar zu einigen, mit dem noch keine Seite zuvor etwas zu tun hatte.

Hallo,

Wer zahlt zum Schluss die Rechnung des Notars? Derjenige sollte dann auch den Notar aussuchen.

Gruß
Jörg Zabel

Beim Kauf einer Bohrmaschiene wird recherschiert, in der Umgebung rumgefahren, verglichen, bewertet, Hinz und Kuntz gefragt.
Beim Kauf einer Immobilie die möglicherweise etwas teurer als eine Bohrmaschine aus dem Bauhaus ist, verlässt man sich auf den Notar, der nicht mehr als darüber zu achten hat, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Der Entwurf des Vertrages sollte man auf jeden Fall von einem unabhängigen Fachanwalt prüfen lassen. Und natürlich nicht zu vergessen, das Kaufobjekt - so man nicht über einschlägigen Sachverstand verfügt - von einem Gutachter begangen werden.
Ja, das kostet Geld. Ja, die Kosten wären möglicherweise nicht notwendig gewesen. Aber vielleicht doch und dann war es gut angelegtes Geld.

vnA