Die Ausweisfrage

Tach Community,

ich bin verwirrt. Seit Jugendher wurde mir eingeblaeut…
„Es ist Gesetzeswidrig keinen Identitaetsnachweis bei sich zu fuehren“

man nehme:
[Zitat]
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
[/Zitat]

Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, ob dies heißt, das das Papier immer mitgeführt werden muß.
Meines erachtens nicht…
Diese Diskussion wurd im Netz der Netze schon vielseitig gefuehrt.
Wenn das also stimmt, dass man „eignetlich“ nicht SOFORT einen Ausweis zuecken muss… stelle ich mir ernsthaft die Frage warum nette Schnauzbaertige Herren in Gruener kleidung mit kakihose bei einer Fuhrerscheinkontrolle einer Person die mir sehr nahe steht, Geld abgeknoepft haben, weil diese keinen FS UND (!) keinen Personalausweis bei sich fuehrte.

Wenn der Staatsbeamte nun den Verdacht hegt, dass es sich bei der Kontrollierten Person um einen Verdaechtigen (kriminell oder zbsp fluechtigen oder illegal eingereisten) handelt… haben der staatsapperat bestimmte mittel. Die Verhaeltnismaessigkeit der Anwendung kann dann ja vor Gericht ausgefochten werden. Aberr … und nun komme ich zum Kern meiner eigentlichen Frage… ist es denn dann zulaessig ein verwarnungsgeld zu kassieren, wenn man eben diese dokumnete nicht direkt vorweisen konnte? man ist doch im besitz eben dieser dokumente.

zur situation selbst:
person hat hunger. faehrt zu mcDoof um sich n burger zu holen. nachts um eins. Person hat jogginghose und hausschlappen an. verkehrskontrolle. person hat keine papiere dabei. sagt dem netten beamten… dass er nach hause fahren koennte (5 minuten weg) und die papaiere holen. polizist willigt ein. person faehrt nach hause. holt die papiere. polizei kontrolliert. alles in ordnung. und schreibt verwarnungsgeld aus. person sauer.

gilt fuer den fuehrerschein das selbe recht wie fuer personalausweise/ausweisdokumente? bzw. darf ein beamter ein verwarnungsgeld verlangen? der ausweis wurde ja nachtraeglich (ca 15 minuten spaeter) dem beamten vorgelgt.

ich bin gespannt.

danke

PixelKoenig

Keine Mitführungspflicht

Personalausweis zu besitzen …

… man MUSS einen Perso oder Reisepass haben, man muss ihn nicht mit sich führen.

Wenn das also stimmt, dass man „eignetlich“ nicht SOFORT einen
Ausweis zuecken muss… stelle ich mir ernsthaft die Frage
warum nette Schnauzbaertige Herren in Gruener kleidung mit
kakihose bei einer Fuhrerscheinkontrolle einer Person die mir
sehr nahe steht, Geld abgeknoepft haben, weil diese keinen FS
UND (!) keinen Personalausweis bei sich fuehrte.

Weil du als Fahrzeugführer eine gültigen Führerschein beim Führen eines Fahrzeugs dabei haben musst! Wenn du zu Fuß gehtst nicht.

gilt fuer den fuehrerschein das selbe recht wie fuer
personalausweise/ausweisdokumente? bzw. darf ein beamter ein
verwarnungsgeld verlangen? der ausweis wurde ja nachtraeglich
(ca 15 minuten spaeter) dem beamten vorgelgt.

AFAIK/IANAL ist/war im sog. Zollgrenzbezirk (also im halben Saarland z.B.) für Ausweispapiere auch eine Mitführungspflicht.

Gruß

Stefan

Beamter hat rechtswidrig gehandelt?
hi,

sehr nahe steht, Geld abgeknoepft haben, weil diese keinen FS
UND (!) keinen Personalausweis bei sich fuehrte.

Weil du als Fahrzeugführer eine gültigen Führerschein beim
Führen eines Fahrzeugs dabei haben musst! Wenn du zu Fuß
gehtst nicht.

Der Beamte hat aber nicht nur fuer den vergessenen Fuehrerschein kassiert.
Sondern auch fuer Fahrzeugschein UND Personalausweis.
Wenn ich mich recht erinnere…waren es 25 euro.
und das ist doch nicht richtig… oder etwa doch?

grusz

PixelKoenig

Hi

Der Beamte hat aber nicht nur fuer den vergessenen
Fuehrerschein kassiert.
Sondern auch fuer Fahrzeugschein UND Personalausweis.
Wenn ich mich recht erinnere…waren es 25 euro.
und das ist doch nicht richtig… oder etwa doch?

uU berechnen die Gebühren für >Halterabfrage bei fehlendem KFZ-Schein/Ausweis? Ich meine dass eben nicht das nicht-mitführen belegt wird, sonder der dadurch entstehende Mehraufwand als Gebühr berechnet wird?

HH

uU berechnen die Gebühren für >Halterabfrage bei fehlendem
KFZ-Schein/Ausweis? Ich meine dass eben nicht das
nicht-mitführen belegt wird, sonder der dadurch entstehende
Mehraufwand als Gebühr berechnet wird?

na… dasist doch quatsch… oder?
die ueberpruefung hat doch so oder so stattgefunden.
wo ist da der mehraufwand? zumal die „tickets“ nicht
fuer mehraufwand oder „dienstleistung“ ausgestellt worden
sind sondern defintivverwarnungsgelder waren.

grusz

PixelKoenig

Hi

na… das ist doch quatsch… oder?

Oder?

die ueberpruefung hat doch so oder so stattgefunden.
wo ist da der mehraufwand?

Es IST ein Mehraufwand eine Halterabfrage mangels KFZ-Schein zu machen und Personalien abzufragen im Vergleich zu „zeigen se mal, jut“. Daher meine Vermutung.

zumal die „tickets“ nicht
fuer mehraufwand oder „dienstleistung“ ausgestellt worden
sind sondern defintivverwarnungsgelder waren.

Da diese Definitive Definition war mir nicht ersichtliche daher meine (Rück)Frage die ich durch entsprechende ZEICHEN [?] auszudrücken suchte.

HH

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Hallo!

na… dasist doch quatsch… oder?
die ueberpruefung hat doch so oder so stattgefunden.
wo ist da der mehraufwand?

Also meiner Meinung nach kostet’s nach dem Bußgeldkatalog 10 Euro, wenn aber mehrere geringfügige Owis zusammentreffen, können die Bußgelder addiert werden, dann wäre man für Fahrzeugschein und Führerschein bei 20 Euro…hab aber ehrlich gesagt nicht viel Ahnung davon.
Dann kann man sich noch überlegen, wie das mit dem Mehraufwand zu sehen ist. Natürlich ist es ein Mehraufwand, wenn der Beamte fünf Minuten lang hinter dem Betroffen hinterherfährt, wartet bis der seine Papiere zusammen hat und dann die Kontrolle durchführen kann. Aber ob das mit dem Mehraufwand ein höheres Bußgeld rechtfertigt weiß ich nicht wirklich.
Sicher ist aber: Ein Bußgeld für das Nicht-Mitführen des Personalausweises ist quatsch, weil diese Pflicht niemanden trifft.

Gruß,

Florian.

Hallo,
Bußgelder sind für bestimmte Ordnungswidrigkeiten definiert, dabei können sie nach schweregrad der OWi gestaffelt sein.
Der Aufwand der Behörde spielt dabei keine Rolle dieser kann zusätzlich in form von Gebühren erhoben werden.
Wenn also nur ein Bußgeld erhoben wurde und keine Verwaltungs- oder Sonstwasgebühren, dann wohl kaum für den fehlenden Perso. Da muss was missverstanden worden sein.
Im Übrigen gits für sowas immer einen schriftlichen Beleg. Da muss es doch draufstehen.

Gruß
Werner