Moin auch,
Herr Mappus, seines Zeichens ehemaliger MP von BaWü, steht gerade Rede und Antwort vor einem U-Auschuss im Landtag von und zu BaWü betreffs des damaligen Ankaufs der einen oder anderen Aktie der EnBW von der EdF. Der Vorwurf lautet Untreue, alldieweil er ein klein wenig zuviel für die Aktien gezahlt haben soll und das vom Geld eifriger Schwaben und Badenser.
So ihm die Untreue nachgewiesen wird, nämlich um die Kleinigkeit von 800 Millionen, was droht ihm denn dann?
Ralph
Hallo Ralph!
So ihm die Untreue nachgewiesen wird…
Wovon träumst du nachts?
… nämlich um die Kleinigkeit von 800 Millionen, was droht ihm denn dann?
Im schlimmsten Fall ein Vorstandsposten in irgendeinem Staatsunternehmen, vielleicht in einer Landesbank, Chef einer Lottogesellschaft, diplomatischer Dienst im Vatikan … ach nee, da sitzt ja demnächst schon Frau Schavan … dann eben Vorsitzender einer EU-Kommission, die sich um Bürokratieabbau verdient machen wird … oder Chef einer Bund-Länder-Kommission, die sich um Vorschläge zur Gründung einer Planungsgesellschaft bemühen wird, die wiederum Ideen zur Erweiterung des absehbar zu klein geratenen BER entwickeln soll … Leiter der Tourismusvertretung von Ba-Wü in S-H oder McPomm … es gibt unendlich viele Möglichkeiten, das Know-how verdienter Leute auch weiterhin zum Wohle des Gemeinwesens wirken zu lassen… .
Gruß
Wolfgang
Hi,
genau so wird es sein! Hier kann man sich mal reinhören (oben rechts): http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/mar…
Und wenn demnächst wieder Politiker mehr Demokratie und Transparenz in Bananenrepubliken anmahnen sich einfach seinen Teil dazu denken.
Gruss
K
Moin auch,
ich stimme dir ja uneingeschränkt zu, aber trotzdem, täte mich interessieren, wie Untreue bestraft werden kann, juristisch gesehen, nicht politisch.
Ralph
Guten Abend, Ralph!
… täte mich interessieren, wie Untreue bestraft werden kann…
Je nach Situation und Interpretation des Begriffs Untreue gibt es verschiedene Arten, den Missetäter zu bestrafen: Es gibt die a) die zwischenmenschliche, b) die strafrechtliche, c) die politische und d) die traditionelle Methode.
Zu a: Je nach Temperament der Beteiligten wird der Untreue vom Hof gejagt oder es wird ihm verziehen, aber nie mehr bedingungslos vertraut.
Zu b: Nach § 266 StGB wird Untreue mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Zu c: Auf Untreue folgt Abschiebung auf einen gut dotierten Versorgungsposten (wird nötigenfalls neu geschaffen), auf dem kein Schaden angerichtet werden kann (vulgo: außer Wahrnehmung von Frühstücksterminen nichts zu tun ist) und den Betroffenen aus dem Blickfeld der Medien rückt.
Zu d: Der Betroffene findet sich aufgeknüpft, mit durchschnittener Kehle, erschlagen oder erschossen, mit einem Betonklotz an den Füßen auf dem Grund eines Gewässers oder einige Male überfahren, im Kofferraum eines in der Schrottpresse landenden Autos oder im Kellerfundament eingemauert, im Schredder einer Spanplattenfabrik oder versehentlich in eine Stahlschmelze gefallen, reglos mit Mandelgeruch, jedenfalls tot wieder.
Gruß
Wolfgang
1 „Gefällt mir“