… ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß OwiG §124, hat mir EXC im „Recht“-Brett gesagt.
Jetzt waren aber in den letzten Tagen dermaßen viele Bundesdienstflaggen zu sehen, auch im Fernsehen, daß es angesichts der Einschaltquten hunderte von Owi-Anzeigen gegeben haben müßte.
Es ist also offenkundig, daß die Polizei die Dienstflagge flächendeckend toleriert.
Wenn man sieht, wo überall die „Reichskriegsflagge“ rumhängt, reicht es offenbar nicht einmal aus, DA einzuschreiten. Im Gegensatz dazu finde ich die Bekämpfung des Geiers auf schwaz-rot-gold eher unwichtig, und die Polizei offenbar auch.
Wo kein Kläger…
Die Verfolgung von OWis liegt im Ermessen der Behörde.
Wenn „die nicht will“ und keine Anzeige vorliegt: kein Verfahren
Es gibt einen (ungeschriebenen) Rechtfertigungsgrund:
Sozialakzeptanz
Wenn die Allgemeinheit (also fast alle) das Fehlverhalten
tollerieren, dann ist eine Verfolgung nicht angezeigt.
Gruß
HaWeThie
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ist die Reichskriegsflagge tatsächlich verboten? Wenn ja, aus
welchem Grund?
Zumindest die von den Nazionalsozialisten verwendete Variante IST verboten, die ältere ist (leider?) nicht verboten, darf aber meines Wissens nicht auf Umzügen und Versammlungen mitgeführt werden. Über das „Warum“ müssen wir doch nicht ernsthaft diskutieren?
Warum nennst Du den Bundesadler „Geier“? Ist das nicht eine
strafwürdige Verunglimpfung eines Symbols der BRD?
Nicht bei der momentanen Staatsverschuldung. Wenn mich jemand deshalb verklagen möchte, nur zu ich wäre gespannt was dabei heraus kommt…
ist die Reichskriegsflagge tatsächlich verboten? Wenn ja, aus
welchem Grund?
„Das Zeigen der Reichskriegsflagge ist in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung verboten.“
Wobei ich sagen muss, dass bei den Feiern nach dem WM Halbfinalsieg hier in der City (Saarbrücken) ein paar Leute die Reichkriegsflagge offen gezeigt haben und die anwesende Polizei nicht eingegriffen hat obwohl sie es gesehen hat.