… ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß OwiG §124, hat mir EXC im „Recht“-Brett gesagt.
Jetzt waren aber in den letzten Tagen dermaßen viele Bundesdienstflaggen zu sehen, auch im Fernsehen, daß es angesichts der Einschaltquten hunderte von Owi-Anzeigen gegeben haben müßte.
Es ist also offenkundig, daß die Polizei die Dienstflagge flächendeckend toleriert.
Warum tut sie das?
Gruß,
Wolfgang Berger