hallo erstmal
ist die Berechnungsgrundlage (Verdienst, Dauer der Beschäftigung VOR Bezug von KG) für KG in der gesetzl. KK die gleichen, wie beim Bezug von Übergangsgeld der Rentenversicherung? ich hörte: Übergangsgeld bei der RV sei etwas höher. wichtig wäre die Frage der Berechnungsgrundlage der gesetzl. KV. wer kann helfen?
wichtig wäre die Dauer der Beschäftigung vor erkrankung
besten dank im voraus für jede Antwort
( KG=Krankengeld, KK=Krankenkasse, RV=Rentenversicherung)