Hallo Tobi,
meiner Ansicht nach fehlen noch zwei Versicherer:
- Allianz
sehr gutes Preis/Leistungsverhältnis, großes kapitalstarkes Unternehmen.
- Continentale
sehr günstig mit sehr gutem Bedingungswerk
Condor von Thorulf, da hier eine Arbeitsunfähikeit
von über 6 Monaten eine BU im Sinne der Bedingungen darstellt
(gelber Zettel). Ist dies so richtig ?
ja
Gerling von Michael, da diese auf die konkrete
Verweisung (nur Erstprüfung) verzichte.
Ich habe noch ein paar Fragen . . .
1. Gibt es bei der Condor eine reine BU oder nur eine
BUZ (laut Homepage) ?
nur BUZ, mindest VS der RLV: 7.500
2. Kann die Versicherung eigene Ärzte beauftragen oder
gilt der ,gelbe Zettel" des eigenen Arztes immer
(Nachprüfungen,…) ?
Vorsicht- es geht hier nur um die AU. Hier reicht der Condor der gelbe Zettel immer. Eine AU kann nur max. glaube 1,5 Jahre sein. Regelmäßig wird die Krankenkasse schon vorher versuchen die AU umzuwandeln in eine BU.
3. Gibt es einen Punkt der gegen die Condor spricht ?
Es wurde von Guido genannt, dass im Bedingungswerk Ausschlüsse
vorhanden wären. Welche sind dies und wie ist dies zu
beurteilen ?
§3, Abs.2b.
„…Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen…“
Hier sehe ich die Gefahr, dass wenn Du Opfer eines z.B. Terroranschlages (was ja derzeit gar nicht mehr so weit weg geholt ist) mittels ABC-Waffen bist und dadurch BU wirst, die Leistung von der Condor verweigert werden könnte.
Diese Risiko sollte jeder für sich selbst beurteilen. Ich würde es in Kauf nehmen, man sollte aber darüber informiert sein.
4. Als Angestellter ist doch diese ,Umorgansisation
des Arbeitsplatzes" egal, oder ? Wenn er so umorgansiert
werden kann, dass man arbeiten kann, dann braucht man keine
Rente. Oder sehe ich dies falsch ?
Die Umorganisationsklausel greift (zumindest bei den guten Bedingungswerken) nur bei Selbstständigen.
Bei Selbständigen, kaufmännischen Tätigkeiten würde ich deshalb immer paralell zur BU eine Dread-Disease in Verbindung mit EU vorschlagen.
Je nach kaufm. Tätigkeit eines Angestellten würde ich mir diese Konstellation zumindest auch mal anschauen.
CA. 90 % aller BFA- Renten (alte Definition) sind EU-Renten und nur 10 % BU-Renten. D.H. wennn Du als Kaufmann berufsunfähig wirst bist Du in den meisten Fällen auch EU.
Schöne Grüsse
Tobi
Viele Grüße
Guido Kriesel