Da erhalte ich vor einigen Wochen (wie ich weiß auch viele andere) ein Schreiben der BfA mit der Aufforderung zur Kontenklärung. Da wollen die z.T. Nachweise für Zeiträume von vor über 20 Jahren! Na ja, alles kein allzu großes Problem, meine Ablage reicht Gott-sei-Dank weit zurück, doch die Sucherei ging trotzdem los. Das „Witzige“: Ich schickte zum Teil Original-Belege, die ich mal von der BfA erhalten habe, an diese, um meine Arbeitszeiten nachzuweisen?! Da dachte ich bei mir schon „Supergau in der BfA-EDV?“ oder so etwas. Nun, nach 3 Wochen erhalte ich ein absolut überflüssiges, formloses Schreiben von der BfA, das mein Antrag (ich habe keinen gestellt, oder doch?!) bearbeitet wird. Na gut, das Porto für solche überflüssigen Schreiben bezahlt ja…wer eigentlich? Und nun der Hammer: ein erneutes Schreiben von der BfA, das ich doch bitte noch eine Kopie meiner Geburtsurkunde, eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses, eine Kopie des Lehrzeugnisses und eine Kopie meiner Wehrdienstbescheinigung nachreichen soll!!! Natürlich nicht einfach 1:1 Kopien, die müssen auch bestätigt werden! Da frage ich mich, haben die noch Alle??? Bei mir liegt die Geburt bereits über 40 Jahre zurück, ich habe keine Ahnung wo meine Geburtsurkunde ist, alle anderen, geforderten Unterlagen habe ich noch. Aber was soll das? Erst ein bisschen Geplänkel, und jetzt soll ich nachweisen, das ich überhaupt geboren wurde? Was ist denn da los bei der BfA?
Hat Jemand ähnliche Probleme? Mein Fall ist wirklich 08/15, ich komme aus einem der alten Bundesländer, arbeite seit fast 25 Jahren beim gleich Arbeitgeber, habe dort eine Ausbildung genossen und wurde nach der erfolgreichen Prüfung weiter beschäftigt. Zwischendurch kam eben der Wehrdienst, danach ging es wieder weiter. Und jetzt wird von der BfA alles von Vorne aufgerollt? Die müssen ja Zeit haben!!!
Ich werde jetzt eine Beschwerde bei der unfähigen BfA einreichen (wahrscheinlich erfolglos!), ich habe wirklich genug andere Dinge zu tun als deren Datenschrott zu ordnen!!!
Hallo teaser,
du bist nicht allein (war gla8ub ein Titel von Rox Black) -
Deine Beschwerde wird erfolglos sein.
Mir ging es genau so, und ich kenn jemand, der jemand bei der
BfA kennt.
Nachdem ich alle Unterlagen (beglaubigt) bei der Bfa vorgelegt
hatte (es ging um die Zeiten meiner Ausbildung), verlangten die
tatsächlich zum Schluss noch die Geburtsurkunde, quasi als
Beleg dafür, das es mich überhaupt gibt.
Hier wiehert der Amtsschimmel extrem laut!!
Da gibt es bei dieser Hitze nur eins - nicht weiter aufregen.
PS. Deine Geburtsurkunde findest du evtl. im Stammbuch deiner
Eltern oder du kannst die eine Kopie vom Standesamt deines
Geburtsortes (gegen gebühr natürlich) besorgen.
Schreibe ja nicht an die BfA dass du keine Urkunde hast, dann
bist du tot !!!
als Beschäftiger der Rentenversicherung (nicht BfA!!!) kann ich dir dazu folgendes sagen:
Das, was die BfA, teilweise betreibt kann man schon fast als Schikane ansehen. Es reicht dort z. B. nicht der Lehrvertrag, wie sonst bei allen anderen RV-Trägern, sondern es muss immer das Lehrabschlusszeugnis sein. Auch die Sache mit den beglaubigten Kopien ist typisch BfA. Bei jeder LVA reicht eine stinknormale Kopie.
Der Hammer ist jedoch immer wieder die Sache mit der Geburtsurkunde. Die BfA rechtfertigt dies, mit einem speziellen Geburtsnachweis, der dann in deinem Rentenkonto gespeichert wird. Ich habe bei meiner Tätigkeit noch nie irgendwelche Geburtsurkunden von Versicherten verlangt, wenn es nicht unbedingt nötig ist (z. B. bei einer offensichtlich falschen Versicherungsnummer).
Es gibt aber dort Mitarbeiter, die können das Ganze auch noch weiter treiben. Kürzlich rief mich eine Versicherte an und beschwerte sich, dass sie nun alle Kontenklärungsverfahren noch einmal ausfüllen müsse, weil es nicht die BfA-Formulare, sondern „nur“ die LVA-Formulare waren. Nebenbei gesagt: Die Formulare gleichen sich bis auf den Briefkopf 1:1.
Am besten nicht aufregen, das hat keinen Sinn. Schick alles ein, was du hast. Wenn du etwas nicht mehr hast (wie z. B. Schulzeugnis), dann fordere dies selbst bei deiner Ex-Schule an. Die BfA macht so was nämlich nicht. Kein Zeugnis heißt dort einfach keine Schule besucht. Du wirst dort nämlich keinen Sachbearbeiter finden, der von sich aus die Schule anschreibt (wie das z. B. bei meinem Arbeitgeber der Fall ist).
ich hatte vor ein paar wochen auch so nen zorres mit der BfA.
die wollten auch beglaubigte zeugnisse von mir und nen nachweis über nicht gemeldete zeiten von meiner ersten ausbildung. die zeiten konnte ich nur über meine zeugnisse nachweisen, was denen aber nicht ausgereicht hat. die schule gibt es mittlerweile auch nicht mehr, so dass ich auch niemanden mehr erreichen konnte. zu guter letzt bekam ich einen brief von der BfA mit dem titel BESCHEID, dass meine zeiten, die ich nicht nachweisen konnte nicht mitgerechnet werden in meinem rentenkonto. ich steh jetzt da, mit zeiten in denen ich in der ausbildung auf ner schule im internat war, die mir nicht von der BfA angerechnet werden.
also, du bist nicht allein…
ich frage mich auch was der sch**** soll.
meines Erachten sollten die Zeugnisse für die Anerkennung der Schulzeit ausreichen, auch wenn die BfA immer stur auf eine gesonderte Bescheinigung der Schule besteht.
Mein Tipp: Sofort Widerspruch einreichen und notfalls vor dem Sozialgericht klagen, hab ich selbst auch schon gemacht und es hat wahre Wunder gewirkt. Einen Anwalt brauchst du dafür ja nicht.
Außerdem könntest du dich beim Kultusministerium erkundigen, welche Schule die Unterlagen übernommen hat bzw. wer dir die Schulzeit nun bestätigen könnte. Irgendwo ist das festgehalten.
meines Erachten sollten die Zeugnisse für die Anerkennung der
Schulzeit ausreichen, auch wenn die BfA immer stur auf eine
gesonderte Bescheinigung der Schule besteht.
das dachte ich auch. aber dem war ja nicht so.
Mein Tipp: Sofort Widerspruch einreichen und notfalls vor dem
Sozialgericht klagen, hab ich selbst auch schon gemacht und es
hat wahre Wunder gewirkt. Einen Anwalt brauchst du dafür ja
nicht.
dafür hab ich jetzt schon die frist zu lange überschritten. ich hab den bescheid schon mehrere wochen hier liegen. für eine klage beim sozialgericht ist es wohl auch jetzt zu spät. außerdem finanzieren die meine umschulung. ich kann doch jetzt nicht gegen die klagen, dann streichen die wahrscheinlich noch die umschulung und dann flieg ich raus da oder was.
ich hab denen einen brief voller paragraphen geschickt, damit sie sehen, dass ich nicht doof bin. daraufhin kam ein brief von denen, dass sie jetzt forschen wollen nach den verlorenen unterlagen. kurz drauf dann der bescheid, dass sie nix gefunden hätten und ich die zeiten nicht anerkannt bekomme.
ich persönlich glaube ja, dass die bei ihrem umzug da einiges verloren haben.
Außerdem könntest du dich beim Kultusministerium erkundigen,
welche Schule die Unterlagen übernommen hat bzw. wer dir die
Schulzeit nun bestätigen könnte. Irgendwo ist das
festgehalten.
glaub ich auch nicht, weil das eine private massageschule in bad laasphe war. die ist mittlerweile zum mehrfamilienhaus umgebaut worden und die massageschule gibts nicht mehr. ich hab der BfA namen von lehrern und mitschülern genannt, die mit mir zu der zeit dort waren. das hat die BfA anscheinend auch weniger gejuckt.
Vielen Dank für die Schilderung der ähnlichen Erfahrungen. Ich bin jedoch der Meinung, das man da nicht einfach den Kopf in den Sand stecken sollte, auch wenn eine Beschwerde wenig Aussicht auf Erfolg hat. Aber ich werde es versuchen, es kann ja nicht sein, das hier fast schickanös von irgendwelchen Sesselpupern bei der BfA versucht wird, Leute zur Feststellung ihrer Ansprüche zu nötigen. Bin ich überhaupt geboren und wer zahlt seit 24 Jahren meine Beiträge an die BfA? Eventuell ein Klon, der meine Identität angenommen hat?
ich
hab der BfA namen von lehrern und mitschülern genannt, die mit
mir zu der zeit dort waren. das hat die BfA anscheinend auch
weniger gejuckt.
Nach dem ich das gelesen habe, musste ich unwillkürlich an die Unterlagen von meiner Mutter denken. Auch sie hatte keinen Nachweis für die Zeit wo sie auf dem Bauernhof gearbeitet hatte. Allerdings konnte sie Zeitzeugen finden, die ihre Aussagen eidesstattlich bestätigten und diese Zeiten wurden ihr anerkannt.
Davon abgesehen, deinen Mitschülern wird es ja ähnlich gehen. Vielleicht solltest du dich doch auf die Suche machen und das ganze mit einem Klassentreffen verbinden.
ich hab denen einen brief voller paragraphen geschickt, damit
sie sehen, dass ich nicht doof bin. daraufhin kam ein brief
von denen, dass sie jetzt forschen wollen nach den verlorenen
unterlagen.
Kannst du uns (mir) nicht mal die Paragraphen benennen, damit wir (ich) nicht unnötig Zeit bei der Suche verliere(n)? Danke!
…deinen Mitschülern wird es ja ähnlich gehen.
Vielleicht solltest du dich doch auf die Suche machen und das
ganze mit einem Klassentreffen verbinden.
Lieben Gruss
Asmodine
anscheinend nicht, denn sonst wär mir der zeitraum ja anerkannt worden. bin doch mit dem bescheid abgespeist worden, dass sie den zeitraum trotz angabe von zeugen nicht berücksichtigen. das ist es doch, was mich rasend gemacht hat.
zwischen nur „Zeugen benennen“ und einer schriftlichen „eidesstattlichen Versicherung von den Zeugen“ besteht ein sehr gosser Unterschied. Vielleicht doch ein Klassentreffen?
Lieben Gruss
Asmodine
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