Hallo Sonja
Hallo zusammen,
mal ein paar generelle Fragen: Darf die BG unangemeldet vor
der Tür stehen und sich im Betrieb umschauen?
JA!
BGV A1 § 10
Besichtigung des Unternehmens, Erlass einer Anordnung, Auskunftspflicht
(1)Der Unternehmer hat der Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft die Besichtigung seines Unternehmens zu ermöglichen und sie auf ihr Verlangen zu begleiten oder durch einen geeigneten Vertreter begleiten zu lassen.
(2)…
(3)Der Unternehmer hat den Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft auf Verlangen die zur Durchführung ihrer Überwachungsaufgabe erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Er hat die Aufsichtspersonen zu unterstützen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Wenn eine Firma
Ihre sämtlichen technischen Einrichtungen (Kräne, Stapler,
Rolltore etc.) nicht wartet und die Sachen keinen TÜV haben,
und die BG steht plötzlich vor der Tür: darf man ihr den
Eintritt verweigern? Wie geht es dann weiter?
NEIN, s.o.
Sie können also jederzeit rein und sich den „Schweinestall“ anschauen.
Wenn die Arbeitnehmer akut gefährdet sind, kann die BG in Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht sogar den Betrieb sofort stilllegen (Neue deutsche RS?). Eigentlich ist das schon die Pflicht des Arbeitgebers (s.u. im §11), aber wenn der sich querstellt…
Bekommet die BG einen Hinweis (anonym oder auch namentlich bekannt), das in einem Betrieb nicht alles zum besten steht (z.B. von einem unzufriedenen Mitarbeiter, der zum wiederholten Male einen Beinaheunfall hatte), müssen sie sogar kommen.
Zum weiteren Vorgehen siehe
§ 11
Maßnahmen bei Mängeln
Tritt bei einem Arbeitsmittel, einer Einrichtung, einem Arbeitsverfahren bzw. Arbeitsablauf ein Mangel auf, durch den für die Versicherten sonst nicht abzuwendende Gefahren entstehen, hat der Unternehmer das Arbeitsmittel oder die Einrichtung der weiteren Benutzung zu entziehen oder stillzulegen bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abzubrechen, bis der Mangel behoben ist.
Bei nicht geprüften Kränen etc. geht die BG erst mal von einem nicht sicheren/mangelhaften Zustand aus.
Grundlage für die BGV A1 ist das Arbeitsschutzgesetz, das Dein Arbeitgeber anscheinend kräftig verletzt.
Gruss
Karsten