Die BG war heute da

Hallo zusammen,

mal ein paar generelle Fragen: Darf die BG unangemeldet vor der Tür stehen und sich im Betrieb umschauen? Wenn eine Firma Ihre sämtlichen technischen Einrichtungen (Kräne, Stapler, Rolltore etc.) nicht wartet und die Sachen keinen TÜV haben, und die BG steht plötzlich vor der Tür: darf man ihr den Eintritt verweigern? Wie geht es dann weiter?

Viele Grüße,
Sonja

Hallo Sonja

Hallo zusammen,

mal ein paar generelle Fragen: Darf die BG unangemeldet vor
der Tür stehen und sich im Betrieb umschauen?

JA!

BGV A1 § 10
Besichtigung des Unternehmens, Erlass einer Anordnung, Auskunftspflicht
(1)Der Unternehmer hat der Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft die Besichtigung seines Unternehmens zu ermöglichen und sie auf ihr Verlangen zu begleiten oder durch einen geeigneten Vertreter begleiten zu lassen.
(2)…
(3)Der Unternehmer hat den Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft auf Verlangen die zur Durchführung ihrer Überwachungsaufgabe erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Er hat die Aufsichtspersonen zu unterstützen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Wenn eine Firma
Ihre sämtlichen technischen Einrichtungen (Kräne, Stapler,
Rolltore etc.) nicht wartet und die Sachen keinen TÜV haben,
und die BG steht plötzlich vor der Tür: darf man ihr den
Eintritt verweigern? Wie geht es dann weiter?

NEIN, s.o.

Sie können also jederzeit rein und sich den „Schweinestall“ anschauen.
Wenn die Arbeitnehmer akut gefährdet sind, kann die BG in Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht sogar den Betrieb sofort stilllegen (Neue deutsche RS?). Eigentlich ist das schon die Pflicht des Arbeitgebers (s.u. im §11), aber wenn der sich querstellt…

Bekommet die BG einen Hinweis (anonym oder auch namentlich bekannt), das in einem Betrieb nicht alles zum besten steht (z.B. von einem unzufriedenen Mitarbeiter, der zum wiederholten Male einen Beinaheunfall hatte), müssen sie sogar kommen.

Zum weiteren Vorgehen siehe
§ 11
Maßnahmen bei Mängeln
Tritt bei einem Arbeitsmittel, einer Einrichtung, einem Arbeitsverfahren bzw. Arbeitsablauf ein Mangel auf, durch den für die Versicherten sonst nicht abzuwendende Gefahren entstehen, hat der Unternehmer das Arbeitsmittel oder die Einrichtung der weiteren Benutzung zu entziehen oder stillzulegen bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abzubrechen, bis der Mangel behoben ist.

Bei nicht geprüften Kränen etc. geht die BG erst mal von einem nicht sicheren/mangelhaften Zustand aus.

Grundlage für die BGV A1 ist das Arbeitsschutzgesetz, das Dein Arbeitgeber anscheinend kräftig verletzt.

Gruss

Karsten

Hallo Sonja!

Darf die BG unangemeldet vor
der Tür stehen und sich im :Betrieb umschauen?

Ja.

Wenn eine Firma ihre :sämtlichen technischen :Einrichtungen (Kräne, :Stapler, Rolltore etc.) nicht :wartet und die Sachen keinen :TÜV haben, und die BG steht :stuck_out_tongue:lötzlich vor der Tür: darf :man ihr den Eintritt :verweigern?

Nein. Man ist vielmehr gut beraten, sich kooperativ zu zeigen. Bei offenkundigen Mängeln kann es passieren, daß z. B. ein Kran oder auch eine ganze Halle umgehend stillzulegen ist. Es gibt einen Mängelbericht mit Fristsetzung, innerhalb derer die Mängel zu beseitigen sind. Es folgt eine Nachschau und dann sollte sich etwas getan haben. Wenn dann noch Kleinigkeiten übrig sind, macht keiner ein Faß auf.

Wie überall macht der Ton die Musik. Es gibt Ermessensspielräume, wie z. B. eine fehlende Wartung einzuordnen ist. Dabei darf man ganz sicher sein, daß ein sich uneinsichtig, zickig und schwierig zeigender Unternehmer am kürzeren Hebel sitzt. Wenn man einen BG-Menschen richtig ärgert, kann er auch kleinlich werden und für Probleme sorgen, daß dem Betriebsinhaber die Augen tränen und es so richtig weh tut im Portemonnaie. Daran hat i. d. R. niemand ein Interesse. Es geht um Arbeitssicherheit und wenn dabei alle Beteiligten halbwegs auf dem Teppich bleiben, hat man ein gemeinsames Ziel.

Ich würde mich niemals über Kleinigkeiten mit der BG streiten. Wenn der Betriebsprüfer noch ein paar Feuerlöscher bestimmter Bauart, eine Krankentrage und für einige Mitarbeiter Erste-Hilfe-Kurse sehen will - bitteschön, wird sofort in Angriff genommen. Natürlich dürfen auch die Wartungdokumentationen der betrieblichen Einrichtungen und die Sicherheitsbelehrungen für das Personal kein Thema zum Sträuben sein. Wenn nämlich jemand so richtig anfängt, sich mit allen Details von Fluchtwegen, Belüftung, Belichtung, Abmessungen der Vorräume der Toiletten und der letzten dokumentierten Überprüfung des Reißwolfs im Büro zu beschäftigen, hast Du Deine helle Freude. Also laß es sein und sorge für eine menschlich angenehme Atmosphäre mit ausreichend Kaffee, einem kleinen Snack und Mineralwasser.

Gruß
Wolfgang

Hallo Sonja,

ja das darf die BG…denn bei ihr handelt es sich um eine sogenannte
„Verwaltungspolizei“.Im Rahmen des ihnen vom Gesetzgeber zugewiesenen
Einsatzspektrums haben diese polzeiliche Rechte und können diese notfalls auch im Wege des Zwanges durchsetzen…

mfg

Frank

Hallo nochmal,
Danke erst mal für die Antworten! Eine Frage: sind die von der BG irgendwie ein bisschen …unterbelichtet?? Wissen die das nicht? Ihr schreibt, dass sie sehr wohl Zugang haben und man den nicht verwehren kann - warum lassen die sich dann abwimmeln?? Ich vermute mal, dass eine Kranwartungsfirma, die vor einigen Wochen schon angerufen hatte (wegen längst überfälliger Wartung und TÜV) und abgewimmelt wurde, die BG verständigt hat. Haben die evtl. die Pflicht, bei solchen Versäumnissen die BG einzuschalten?? Ich kenne mich da nicht so gut aus, denke aber schon, dass hier Zustände herrschen, die eine Schließung absolut gerechtfertigen würden!

Viele Grüße,
Sonja

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Warte doch mal ab!
Hi!

Die BG kann den Laden natürlich auch dicht machen, wenn ihnen der Zutritt verwehrt wurde…

LG
Guido