Vor kurzem habe ich ein Interview auf folgender Seite (http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Befreiun…) gelesen.
Da ich mich mit dieser Thematik schon etwas näher befasst habe, hat mich die Aussage Christoph Kochs, daß die BRD und Polen keinen völkerrechtlich gültigen Vertrag hat. Mich hat da mehr verwundert, daß Koch schreibt, daß die BRD dies rechtfertigt, indem Sie von einem Fortbestand des Deutschen Reiches (von 1871) festhält, und Ihren Organen verbietet dem Deutschen Reich in seinen hoheitlichen Handeln vor zu greifen.
Als ich Herrn Koch anschrieb, um mir dies zu erklären, verwies er mich auf folgende Quelle:
„B. Diestelkamp, Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte. Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945, Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 7, 1985, S. 181ff…“
Was denkt ihr darüber???
Bachmann
Hallo Bachmann.
Die Frage BRD - Deutsches Reich wurde schon zu oft und zu lange in diesem Forum erörtert. Das beste wird sein, du schaust im Archiv nach. Wenn du da die entsprechenden Artikel findest, kennst du schon alle Antworten, die auf deinen Beitrag vielleicht noch folgen.
Grüße
Ostlandreiter
Hi
über das semantische Problem zwischen Unantastbar und Unverletzlich bei Grenzverträgen lass ich mich nicht aus.
Aber der Autor geht in seinem Artikel davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland ein anderes völkerrechtliches Subjekt ist als das (angeblich handlungsunfähig weiter fortbestehende) Deutsche Reich.
Dies ist gem BVerfG und der überwiegenden Mehrheit der Staatsrechtler nicht korrekt, Die Bundesrepublik Deutschland ist lt BVerfG ident mit dem Deutschen Reich… Es heißt nur anders.
(Das schreibt der Autor übrigens einen Absatz höher…)
Raider heißt jetzt Twix… es bleibt aber der gleiche Riegel.
Diesen Logikfehler löst der Autor nicht auf.
Gruß
Mike
Hi
über das semantische Problem zwischen Unantastbar und
Unverletzlich bei Grenzverträgen lass ich mich nicht aus.
Aber der Autor geht in seinem Artikel davon aus, dass die
Bundesrepublik Deutschland ein anderes völkerrechtliches
Subjekt ist als das (angeblich handlungsunfähig weiter
fortbestehende) Deutsche Reich.
Dies ist gem BVerfG und der überwiegenden Mehrheit der
Staatsrechtler nicht korrekt, Die Bundesrepublik Deutschland
ist lt BVerfG ident mit dem Deutschen Reich… Es heißt nur
anders
Über das Paradoxon, daß eine BRD-interne Instanz über eine Frage entscheiden können soll, deren Klärung überhaupt erst über die Zuständigkeit der BRD Auskunft geben würde, lasse ich mich besser auch nciht aus
Wer soll es denn dann entscheiden?
Eine aussenstehende Institution, die so etwas rechtsverbindlich entscheiden könnte, existiert schlichtwegs nicht.
-mkl-
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Wer soll es denn dann entscheiden?
Eine aussenstehende Institution, die so etwas
rechtsverbindlich entscheiden könnte, existiert schlichtwegs
nicht.
Daran hängt die gesamte Problematik. Am ehesten dürfte eine solche Entscheidung auf dem Weg entschieden werden, auf dem Völker- und sonstiges internationales Recht zustandekommt.
Wer soll es denn dann entscheiden?
Eine aussenstehende Institution, die so etwas
rechtsverbindlich entscheiden könnte, existiert schlichtwegs
nicht.
Aber sicher: Das Volk, in dessen namen hier angeblich geschachert wird!
Das Volk (Das Deutsche Volk in dem Fall) ist in dieser Frage ebenfalls keine aussenstehende Institution. Eine Volksabstimmung zu dieser Frage führt ebenfalls zu einer reinen Binnendefinition und löst das angesprochenen Problem eben nicht.
Gruß
Mike
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Das Volk (Das Deutsche Volk in dem Fall) ist in dieser Frage
ebenfalls keine aussenstehende Institution.
Eine
Volksabstimmung zu dieser Frage führt ebenfalls zu einer
reinen Binnendefinition und löst das angesprochenen Problem
eben nicht.
Die Frage, ob die BRD mit dem Deutschen Reich identisch sei, ist eine innerdeutsche Frage. Durch eine Volksabstimmung wären sowohl die BRD als auch die Heimatvertriebenen stellvertretend für die Ostgebiete berücksichtigt gewesen.
Wiue dir sicherlich bekannt ist, existiert in D kein wahl- und verfassungstechnischer Unterschied zwischen den „altansässigen“ Bewohnern der BRD und den Heimatvertriebenen bzw deren Nachkommen.
Insofern entscheidet bei deinem Vorschlag wiederum ein Innerdeutsches Verfassungsorgan über diese Frage.
Die Schlange beisst sich immer in den Schwanz bei solchen Fragen.
Gruß
Mike
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Die Frage, ob die BRD mit dem Deutschen Reich identisch sei,
ist eine innerdeutsche Frage. Durch eine Volksabstimmung wären
sowohl die BRD als auch die Heimatvertriebenen
stellvertretend für die Ostgebiete berücksichtigt gewesen.
Wiue dir sicherlich bekannt ist, existiert in D kein wahl- und
verfassungstechnischer Unterschied
Das ist wieder BRD-interne Rechtslage
zwischen den
„altansässigen“ Bewohnern der BRD und den Heimatvertriebenen
bzw deren Nachkommen.
Insofern entscheidet bei deinem Vorschlag wiederum ein
Innerdeutsches Verfassungsorgan über diese Frage.
Das steht nicht im Widerspruch zu meinem Vorschlag, weil die Frage, ob die BRD mit dem deutschen Reich identisch ist oder nicht, in jedem Fall eine innerdeutsche Frage ist. Zu entscheiden ist hierbei lediglich, ob es eine damit gleichzeitig eine BRD-interne Frage ist oder nicht.
Als Vertreter des Teils des Staatsgebiet des deutschen Reichs, das nicht zur BRD gehörig ist, wären die Heimatvertriebenen in Ermangelung eines für dieses Gebiet zuständigen politischen Organs für die Entscheidung heranzuziehen gewesen.
Sofern diese Möglichkeit ausgeschlossen ist, bleibt nur der Rückgriff auf internationales Recht oder die einfache Duldung der tatsächlichen praktischen gegenwärtigen Lage.
Was aändert den das?
Kapiere nicht den zusammenhand welche Änderung es bringen sollte.
Mal Philosphisch:
Was war davor anders als es dann ist.
Was ist dann anders als es jetzt ist.
Was wrd dadurch verändert?
Das Problem ist ein anderes. Zum einen kann ein Grenzvertrag nur von den beiden Partnern beschlossen werden, die eine Gemeinsame Grenze haben (vor dem Vertrag). Die Grenze der BRD ist aber die Oder/Neiße. Somit hat die BRD völkerrechtlich nie eine gemeinsame Staatsgrenze mit Polen. Die deutschen Ostgebiete waren mindestens bis 1990 (nach Koch sogar dann bis heute) russisches Besatzungsgebiet unter teilweise polnischer Verwaltung. Das größte Problem, um mit einer Volksabstimmung dieses Problem aus der Welt zu schaffen ist, dass eine menschenrechtsverletzende Vertreibund der Ostdeutschen stattgefunden hat, und polnische Bevölkerung zwangsweise in dieses Gebiet gesiedelt wurde. Somit ist dies nicht mehr so einfach mit einer Volksabstimmung zu lösen, und kann nur vertraglich gelöst werden. Das kann aber nur das Deutsche Reich, da das Gebiet der BRD nur das Gebiet der westl. Alliirten ist (das DDR gebiet stell ich wegen unmöglichkeit des Beitrittsverfahrens in Frage). Da das Deutsche Reich laut Koch handlungsunfähig ist, muss dieses erst handlungsfähig gemacht werden, als das über dieses Problem rechtsgültig entschieden werden kann.
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Dies ist gem BVerfG und der überwiegenden Mehrheit der
Staatsrechtler nicht korrekt, Die Bundesrepublik Deutschland
ist lt BVerfG ident mit dem Deutschen Reich… Es heißt nur
anders
Hallo,
das Bundesverfassungsgericht stellt hier eine unmögliche Hypothese auf. In diesem Urteil sagen Sie, daß die BRD als Staat mit dem Staat Deutsches Reich identisch wäre. Sie sagen aber auch, daß das Deutsche Reich handlungsunfähig ist. Wenn nun das Deutsche Reich handlungsunfähig ist, und die BRD mit diesem Deutschen Reich identisch wäre, wäre die BRD ihrerseits auch handlungsunfähig. Wenn das nicht so ist, hätten die Richter schreiben müssen, daß die BRD mit dem Deutschen Reich als Staat mindestens TEILidentisch sein.
Wenn die BRD als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich wäre, nur den Namen Deutsches Reich abgelegt, und den Namen BRD angenommen hat muss über dieses Phänomen mindestens eine Urkunde vorhanden sein (die auch jeder bekommt wenn er seinen Namen privat ändern lässt). Da wir aber angeblich in einem demokratischen Staat leben, müsste über dieses Phänomen eine Volksabstimmung gemacht werden!
Mit freundlichen Grüßen Bachmann
Bachmann
Servus.
Das generelle Problem, ob nun die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich teil, voll oder wasweissichwie identisch ist. hat das BVerfG hinreichend beantwortet.
Die Bundesrepublick Deutschland ist nach deren Auffassung völkerrechtlich voll ientisch mit dem Deutschen Reich.
(Frau Meier heisst jetzt Müller)
Diese Rechtsauffassung ist für die Politik hierzulande faktisch verbindlich.
Das heisst, die BRD ist jetzt faktisch in der Lage, völkerrechtlich bindende Verträge für Gesamtdeutschland abzuschliessen.
Der Autor des verlinkten Textes bezieht sich zwar zum einen auf die entsprechenden Verfassungsgerichtsurteile, stellt aber zugleich die Behauptung auf, dass die BRD eben nicht vollidentisch mit dem Deutschen Reich wäre.
Das ist ein für mich nicht nachvollziehbarer logischer Bruch.
Die Frage der Voll oder Teilidentität ist in keiner Weise wertneutral zu beantworten, da es hierzu immer auf die Binnensicht ankommt.
Das Problem ist ein anderes. Zum einen kann ein Grenzvertrag
nur von den beiden Partnern beschlossen werden, die eine
Gemeinsame Grenze haben (vor dem Vertrag).
Das ist nicht zwingend.
Da das Deutsche Reich laut
Koch handlungsunfähig ist, muss dieses erst handlungsfähig
gemacht werden, als das über dieses Problem rechtsgültig
entschieden werden kann.
LT BVerfG ist das Deutsche Reich nunmehr Vollidentisch mit der BRD.
Somit ist es handlungsfähig.
Tja…
Wer hat denn nun die Wahrheit für sich gepachtet?
Gruß
Mike