Die "buckelige" Verwandtschaft

Hallo Experten,

folgender hypothetischer Fall:

Ein Vater hat drei Söhne. Mit zwei der drei Söhne zerstreitet sich der Vater, so dass schon seit über 30 Jahren kein Kontakt mehr besteht.

Der verbleibende Sohn pflegt den Vater, der in den letzten ca. 5 Jahren durch Zuckerkrankheit und Folgeerkrankungen etc. stark dement geworden ist. Schon vorher war er kein einfacher Charakter und bedurfte ständiger Unterstützung des Sohnes (der Sohn war Pfleger, Hausmeister und Fahrdienst in Personalunion).

Als der Vater noch gesund war, hat er einen Teil seines Hauses und Grundstücks dem „verbliebenen“ Sohn geschenkt (ca. 15 Jahre her), den zweiten Teil hat er ihm später (ca. 12 Jahre her) verkauft (alles notariell beglaubigt).

Nun verstirbt der Vater und plötzlich stehen die beiden anderen Söhne auf der Matte und wollen ihr Stück vom Kuchen abhaben. Obwohl das Haus und Grundstück schon vor über 10 Jahren weggegeben wurden, wollen sie

  1. Die Schenkung und den Verkauf anfechten; und/oder
  2. Den Pflichtanteil so berechnen lassen als seien Haus und Grundstück noch Teil der Erbmasse; und/oder
  3. Verhindern, dass der pflegende Sohn von dem Ersparten des Vaters seinen Erbanteil bekommt, da sein Erbteil ja schon mit dem Haus und Grundstück abgegolten sei (quasi Anrechnung des Hauses durch die „Hintertür“).

Können die Verwandten das durchsetzen?
Haben die Verwandten noch andere Möglichkeiten ihren Erbanteil zu erhöhen?

Gibt es keine Regelung, die auch die intensiven, immateriellen Aufwendungen des einen Sohnes bei der Pflege des Vaters mit in die Rechnung aufnimmt?
Wäre der Vater in einem Pflegeheim gelandet, so wären doch auch alle Söhne zur Kasse gebeten worden, oder (Link)? Dieses Geld hat der pflegende Sohn den anderen doch erspart. Kann man das geltend machen?

Bin gespannt auf eure Antworten.

Gruß,
Sax

Hallo!

Sachlage ist doch sehr eindeutig und zugunsten des pflegenden Sohnes.

Geschenk wird nicht mehr auf mögliches Erb-/Pflichtteil angerechnet.
Verkauf sowieso nicht ! Selbst bei erneutem Geschenk wäre es nach 12 J. ebenfalls nicht mehr anrechenfähig.

Und neuerdings haben pflegende Kinder beim Pflichtteilsausgleich noch bessere Karten, weil die Pflege mit höherem Erbe bewertet wird(wenn es zur Verteilung/Anrechnung käme).

Und für eine Anfechtung braucht man stichhaltige Gründe, ich sehe sie nicht.

MfG
duck313

Und neuerdings haben pflegende Kinder beim
Pflichtteilsausgleich noch bessere Karten, weil die Pflege mit
höherem Erbe bewertet wird(wenn es zur Verteilung/Anrechnung
käme).

woraus geht das hervor? gibt es da gesetzliche regelungen oder urteile zu? und wie genau wird das berechnet?

Hallo,

der beschenkte Sohn muss sich keine Geschenke auf das Erbteil anrechnen lassen, die vor mehr als 10 Jahren übergingen. Dies gilt auch für eine indirekte Schenkung durch einen Verkauf deutlich unter dem Marktwert. Pflegeleistungen sind anrechenbar.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html
Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt.
siehe auch http://www.finanztip.de/erbrechtsreform-2010/

Gruß
vdmaster

Hallo,

http://dejure.org/gesetze/BGB/2057a.html
Dies gilt auch für einen Abkömmling, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat.

Gruß
vdmaster

danke! (owt)
nix