Hallo Uschi,
du entlarvst dich zügig:
falsch gedacht. Wir führen im Moment diese aus meiner Sicht völlig unnötige Diskussion, wem Schächter erlaubt ist und wem nicht. Einmal abgesehen davon, dass Fachleute es nur tun dürfen. Derzeit werden die Moslems in dieser Hinsicht vollständig mit teilweise absurden Erklärungen abgewiesen.
Ich möchte den Juden auch das Schächten nicht verbieten. Ich möchte, dass mit gleicher Haltung dies auch den Moslems erlaubt wird.
Und hierauf ziehlt meine Einlassung ab. Zur GG-Änderung muss letztlich auch eine gesetzliche Änderung folgen. Wenn man bisher oder auch in Zukunft einen Sondertatbestand hat und in unserem Land alle vor dem Gesetz gleich sind, erwarte ich, dass dies auch so gehandhabt wird. Und zwar in allen Bundesländern und dieser Unsinn, dass dies Moslems nicht erlaubt werden soll, wenn sie die Vorgaben des Schächtens einhalten, endlich vom Tich ist.
Man merkt eigentlich, dass hier die Sache, die Frage wie das denn hier gehandhabt wird, zweitrangig ist. Das Urteil, warum die Frage aufgeworfen wird, steht ja schon fest. Die Ecke legt ihr ja fest.
Mit derselben Frage nach Gerechtigkeit frage ich nämlich auch, weshalb der Staat der kath. und evng. Kirche die Kirchensteuer einzieht und den anderen nicht. Das genauso ungerecht. Aber nun bin ich wohl für einige Kommunist. Auch gut, eine Raum hat vier Ecken.
So schnell gebe ich noch nicht auf, an Gerechtigkeit als Mindestmass, an Menschenrechte als Höchstmass zu glauben. dass ich hier mit dem Egoismus und der Ellenbogengesellschaft in Konfrontation bin, ist ein anderes Thema.
Gut, der Tierschutz ist auch noch da. Hier hat wenigstens das
Bundesverfassungsgericht nun Ruhe vor der Diskusison mit dem
Schächten bei Juden und Mohammedaner. Denn dies wird ab
Eintriit dieses Gesetzes verboten sein. Tierschutz steht nach
deutschen Recht vor der Religionsausübung.
Dazu nur folgendes:
„Ob mit dem neu gefassten Artikel das Schächten geächtet
würde, zweifeln Juristen an. Schon bisher hat Karlsruhe den
Grundsatz des „ethischen Tierschutzes“ angewandt, zum Beispiel
im Verbot herkömmlicher Legehennen-Batterien. Weiterhin wiegt
die Berufs- und Religionsfreiheit schwer; zudem haben die
Richter bezweifelt, dass das Schächten mehr Qualen verursacht
als die hierzulande üblichen Schlachtmethoden.“
(Zitat aus SZ;
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/deutschlan…)
Aber dir geht es nicht um den Tierschutz, oder?
Doch siehe oben. Und wenn es die Regierung Schröder auch schaffen würde, Menschenleben zu achten und zu schützen, wäre es mir wohler.
Günter