Hallo
Kann mir jemand erklären wieso man bei der direkten Erfolgsermittlung (Erträge minus Aufwände) die Privateinlagen und Privatentnahmen nicht weg bwz. hinzu rechnet?
Bei der indirekten (Vermögensvergleich) muss das ja machen.
MfG
Hallo
Kann mir jemand erklären wieso man bei der direkten Erfolgsermittlung (Erträge minus Aufwände) die Privateinlagen und Privatentnahmen nicht weg bwz. hinzu rechnet?
Bei der indirekten (Vermögensvergleich) muss das ja machen.
MfG
Hallo,
Kann mir jemand erklären wieso man bei der direkten
Erfolgsermittlung (Erträge minus Aufwände) die Privateinlagen
und Privatentnahmen nicht weg bwz. hinzu rechnet?
Bei dieser Vorgehensweise ermittelt man den Erfolg ja über eine Gewinn- und Verlustrechnung. Über eine GuV können die angefallenen Sachverhalte, die angefallenden Geschäftsvorfälle explizit erfasst werden. Man sagt ja nicht umsonst, das man mit der GuV den Ursprung des geschäftlichen Erfolgs zeigen will.
Bei der indirekten (Vermögensvergleich) muss das ja machen.
Hier vereinfacht man stark. Zwar muss der Erfolg auch hier derselbe sein, gleichwohl erfolgt die Ermittlung hierbei aber wesentlich aggrtegierter. Es bedarf somit bestimmter „Korrekturposten“, um das Ergebnis zu ermitteln.
VG
TraderS
Hallo,
Kann mir jemand erklären wieso man bei der direkten
Erfolgsermittlung (Erträge minus Aufwände) die Privateinlagen
und Privatentnahmen nicht weg bwz. hinzu rechnet?
die vorherige Antwort war zwar nicht falsch, aber vielleicht ein bißchen zu kompliziert.
Ich versuche es mal einfacher: Eine Privatentnahme spielt sich nur in der Bilanz ab: Privatentnahme an Kasse.
Bei der indirekten (Vermögensvergleich) muss das ja machen.
Ja, da geht es ja auch um das Vermögen (Aktivseite einer Bilanz).
Gruß
Christian