Die erste Einkommensteuererklärung - ein Start

Hallo,

ein paar - mehr oder weniger - allgemeine Fragen zur Einkommensteuererklärung:

Wenn man seine Einkommensteuererklärung das erste Mal macht, muss man dann das Feld mit der Steuernummer freilassen, oder besorgt man sich eine Steuernummer vorab beim zuständigen Finanzamt?

Wenn man im betroffenen Jahr der Einkommensteuererklärung (z.B. 2005) umgezogen ist, muss dann zur Einkommensteuererklärung ein Nachweis des Umzugs erbracht werden, oder bekommt das Finanzamt die Informationen über das zuständige Bürgeramt?

Wie verhält es sich in diesem Fall mit den Fahrtkosten als Werbungskosten? Wie wird die vorige Adresse bei der Angabe der km berücksichtigt und wie die neue Adresse?

Bei Angaben z.B. zu einer Kapitallebensversicherung reicht die Angabe der geleisteten Beiträge, oder muss auch hier ein Beleg über die getätigten Leistungen mitgesandt werden?

Muss grundsätzlich über alles ein Nachweis erbracht werden?

Ich danke schon mal für Antworten.
Beste Grüße
Sven

Hallo,

Wenn man seine Einkommensteuererklärung das erste Mal macht,
muss man dann das Feld mit der Steuernummer freilassen, oder
besorgt man sich eine Steuernummer vorab beim zuständigen
Finanzamt?

dann schreibt man „neu“ dahin

Wenn man im betroffenen Jahr der Einkommensteuererklärung
(z.B. 2005) umgezogen ist, muss dann zur
Einkommensteuererklärung ein Nachweis des Umzugs erbracht
werden, oder bekommt das Finanzamt die Informationen über das
zuständige Bürgeramt?

Ein Umzug macht nichts, man trägt einfach nur die neue Adresse ein.

Wie verhält es sich in diesem Fall mit den Fahrtkosten als
Werbungskosten? Wie wird die vorige Adresse bei der Angabe der
km berücksichtigt und wie die neue Adresse?

na klar :smile:

Bei Angaben z.B. zu einer Kapitallebensversicherung reicht die
Angabe der geleisteten Beiträge, oder muss auch hier ein Beleg
über die getätigten Leistungen mitgesandt werden?

nein

Muss grundsätzlich über alles ein Nachweis erbracht
werden?

Prinzipiell ja

Gruß

der petz

Hallo,

Wenn man im betroffenen Jahr der Einkommensteuererklärung
(z.B. 2005) umgezogen ist, muss dann zur
Einkommensteuererklärung ein Nachweis des Umzugs erbracht
werden, oder bekommt das Finanzamt die Informationen über das
zuständige Bürgeramt?

Ein Umzug macht nichts, man trägt einfach nur die neue Adresse
ein.

Wie verhält es sich in diesem Fall mit den Fahrtkosten als
Werbungskosten? Wie wird die vorige Adresse bei der Angabe der
km berücksichtigt und wie die neue Adresse?

na klar :smile:

Gruß

der petz

Was meinst du genau mit „man trägt einfach nur die neue Adresse ein“? In der Einkommensteuererklärung steht ja die aktuelle, neue Adresse. Woher wollen die dann wissen, wo man vorher gewohnt hat?
In der Anlage N2 kann man zwar mehrere Arbeitsstätten angeben (Zeile 40 - 43), aber nichts von verschienden Wohnorten.
Wäre nett, wenn da etwas Licht ins Dunkel kommen würde.

Gruß Sven

Einfach irgendwo vermerken oder einen Zettel beilegen, dass man zuvor woanders gewohnt hat und da die Entfernung abweicht.

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Einfach irgendwo vermerken oder einen Zettel beilegen, dass
man zuvor woanders gewohnt hat und da die Entfernung abweicht.

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Demnach braucht mal also keine Bescheinigung des Bürgeramts, dass man zu einem bestimmten Termin umgezogen ist?

Danke schon mal für die Antworten oben.