Liebe/-r Experte/-in,
Mein Freund ist 56 Jahre alt, er hat seit 6 Jahren 2 Jahren starke Schmerzen an seinem linken Schulter gehabt, nach diverse Arzt, Röntgen und zum Schluss MRT stellte sich heraus, dass er Schulter Osteoarthritis sowie abgenutzte Sehnen und Impingement hat. Wir sind sehr angetan, er wurde sofort für 1 Monat Krank geschrieben dann erneut 1M. Bei weitere Untersuchung kam hinzu Kniegelenk, sowie Fingerarthrose, grosse Zehe hinzu.
Er will Erwerbsminderungsrente beantragen.
Gerechfertigt sein Zustand für Erwerbsminderungsrente?
Er hat vor dem Eintreten bereits 20Jahre Pflicht-Versicherungszeiten gehabt, dann in den Jahren 2006+2007 bis Februar 2008 pflichtversichert gearbeitet. Danach arbeitslos, dann ab November 2010 bis April 2011. Erfüllt er diese Klausel " Drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung"
Dankesehr
Sandra
Liebe Sandra
Leider kann ich Dir in dieser Sache keine Auskunft geben, da ich schon lange in Spanien lebe Viele Gruesse DESMERALDA
Hallo, die Rentenversicherung hat eine sehr gute Hotline.
Dort dürften alle Fragen beantwortet werden können.
MFG
Hallo
wir sind bemüht alle Anfragen zu beantworten, aber hier können nur Gutachter / Ärzte entscheiden
gruß
j türk
Liebe Sandra,
Ob Dein Freund die EM-Rente bekommt, kann Dir kein Mensch im vorher mit Bestimmtheit sagen. Das ist immer eine Ermessensentscheidung und das bestimmen natürlich die Ärzte vom Rentenversicherungsträger.
Ob Dein Freund die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllt, läßt sich sehr leicht feststellen. Man muß nur einen aktuelllen Versicherungsverlauf anfordern, dort steht das dann zu lesen. Von der Ferne wage ich da keine Aussage. Die Dinge sind leider kompliziert.
Der Freund kann auch vor Ort eine Rentenberatungsstelle aufsuchen und sich beraten lassen. Hier kannst Du nach solchen Stellen suchen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…
Herzliche Grüße und viel Erfolg
Bernhard Maurer
http://www.fen-net.de/~ea1448/
Hallo Sandra,
ob evtl. ERwerbsminderung (=EM) vorliegt, entscheidet der ärztliche Dienst der Rentenversicherung, es kommt darauf an ob dieser ihn für fähig erachtet, noch bis zu 3 Std. täglich, zw. 3 und 6 Std. täglich oder über 6Std. täglich arbeten zu können.
Falls er bis zuletzt in seinem Lehrberuf gearbeitet hat, könnte auch Berufsschutz in Fage kommen, falls er in seinem Beruf z. B. nur noch bis zu drei Std. tgl., im allgemeinen Arbeitsmarkt aber noch über 6stdg. einsatzfähig wäre.
was war von Nov 2010- April 2011? Falls während Arbeitslosigkeit auch Leistungsbezug, dann müßten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen evtl. erfüllt sein. Ohne den Versicherungsverlauf genau zu sehen, kann ich das aber nicht definitiv sagen.
näheres zum Thema unter www.drv-bund.de unter Publikationen - Rente - Erwerbsminderungsrenten.
Bitte beachten: Grundsatz Reha vor Rente: evtl. wird vor der Entscheidung über eine EM-Rente erst eine Reha-Maßnahme durchgeführt.
Fordern Sie formlos eine Rentenauskunft für eine ERwerbsminderungsrente an und vergleichen Sie jeweils die Höhe des Krankengeldes mit der mögl.Rentenhöhe, falls Nettorente höher, sofort Reha- oder Rentenantrag, falls Krankengeld höher, evtl. warten, bis die Krankenkasse zum Rentenantrag auffordert.
Gruß
Marot
Hallo momar,
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen diese spezielle Frage nicht beantworten, da sie nichts mit unserem Fachgebiet zu tun hat.
Sollten Sie Fragen zu Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen haben, helfen wir Ihnen sehr gern weiter.
Mit besten Grüßen
proConcept AG
Hallo Sandra,
ob die Wartezeit erfüllt ist steht im Rentenverlauf der jedes Jahr zugeschickt wird. Ein Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung hilft auch die geben Auskunft. Durch sein Alter fällt Dein Freund noch in den Bereich der Berufsunfähigkeitsrente und hat mit der Regelung für nach 1961 geborene, bis 3 Stunden oder 3-6 Stunden arbeiten können nichts zu tun.
Auf jeden Fall Rentenantrag stellen!!
Tipp versucht mal eine sogenannte Zeitrente zu bekommen wenn die 36 Monate Pflichtbeiträge erfüllt sind.
Die Zeitrente gibt es z.B. für 3 Jahre, dann wird wieder geprüft, ob der Anspruch verlängert wird.
Gruß
Franjo