Die Fachunternehmererklärung verlangt die Abnahme?

Hallo Ihr,

die Frage ist: 

Kann der Bauherr die Fachunternehmererklärung für bestimmte Leistungen (bauvorhabenbezogen) vom GU verlangen, obwohl er noch keine Abnahme für diese Leistungen / Gewerke gegeben hat. Bzw. kann das GU, bei Abgabe der Fachunternehmererklärung für diese Leistungen, eine (Teil)abnahme verlangen?
Und wie ist der Fall, wenn die Fachunternehmererklärung verlangt wird, obwohl die Leistungen noch nicht fertig sind.

Vielen Dank …

Kann der Bauherr die Fachunternehmererklärung für bestimmte
Leistungen (bauvorhabenbezogen) vom GU verlangen, obwohl er
noch keine Abnahme für diese Leistungen / Gewerke gegeben hat.

Ja, die Vorlage der Fachunternehmererklärung ist als gesetzlich geforderter Bestandteil der Leistung geschuldet und somit regelmäßig vor der Abnahme zu erbringen.

Bzw. kann das GU, bei Abgabe der Fachunternehmererklärung für
diese Leistungen, eine (Teil)abnahme verlangen?

Wenn die Teilleistung fertiggestellt ist.

Und wie ist der Fall, wenn die Fachunternehmererklärung
verlangt wird, obwohl die Leistungen noch nicht fertig sind.

Dann muss man eben (bzw. kann das tun) einen Abnahmevorbehalt erklären.

s.

Vielen Dank für diese Information! In welcher Verordnung wird die Fachunternehmer-Erklärung geregelt?

Vielen Dank für diese Information! In welcher Verordnung wird
die Fachunternehmer-Erklärung geregelt?

Es kommt auf den Zusammenhang an.

Entweder in der örtlich geltenden Landesbauordnung (dort z. T. Fachunternehmer_bescheinigung_) oder in der Energieeinsparverordnung.

s.