Kann der Bauherr die Fachunternehmererklärung für bestimmte Leistungen (bauvorhabenbezogen) vom GU verlangen, obwohl er noch keine Abnahme für diese Leistungen / Gewerke gegeben hat. Bzw. kann das GU, bei Abgabe der Fachunternehmererklärung für diese Leistungen, eine (Teil)abnahme verlangen?
Und wie ist der Fall, wenn die Fachunternehmererklärung verlangt wird, obwohl die Leistungen noch nicht fertig sind.
Kann der Bauherr die Fachunternehmererklärung für bestimmte
Leistungen (bauvorhabenbezogen) vom GU verlangen, obwohl er
noch keine Abnahme für diese Leistungen / Gewerke gegeben hat.
Ja, die Vorlage der Fachunternehmererklärung ist als gesetzlich geforderter Bestandteil der Leistung geschuldet und somit regelmäßig vor der Abnahme zu erbringen.
Bzw. kann das GU, bei Abgabe der Fachunternehmererklärung für
diese Leistungen, eine (Teil)abnahme verlangen?
Wenn die Teilleistung fertiggestellt ist.
Und wie ist der Fall, wenn die Fachunternehmererklärung
verlangt wird, obwohl die Leistungen noch nicht fertig sind.
Dann muss man eben (bzw. kann das tun) einen Abnahmevorbehalt erklären.