Hallo Fachwelt,
jemand hat sich aus geg. Anlass 'mal die FAQs zum Thema als auch die gesammelten Fragen und Antworten zum leidigen 1129-Thema durchgelesen und - ansatzweise - auch das RDG ansich.
Nun eine Verständnisfrage:
§2, Abs. 3, Satz 5 RDG besagt:
„Rechtsdienstleistung ist nicht […] die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien…“
Ist das Internet mit all seinen Foren, zu denen zweifelsfrei auch W-W-W zählt, kein Medium im Sinne von „Medien“?
Klar kann man nicht viel falsch machen, wenn man einen zweifelhaften Gesetzestext zur Sicherheit noch ein wenig strikter interpretiert als dieser formuliert wurde, aber andererseits müsste doch eine Abmahnung einen konkreten Verstoß gegen einen Gesetzestext voraussetzen, um ernsthaft verhandelt zu werden, oder irre der Fragende da?
Desweiteren muss mal der Gedanke angeregt werden, dass es sich bei dem so gefürchteten RDG nicht wirklich um Verbraucherschutz handelt, sondern vielmehr um einen Schutz des gesamten juristisch beratenden Berufsstandes ansich.
Bevor jemand eine kostenpflichtige Rechtsberatung bei einem der zahllosen zugelassenen Anwälte in Anspruch nimmt, möchte er vielleicht vorher anhand von ein paar Antworten aus der Mitte der Bevölkerung - die zwar i.d.R. keinen juristischen Hintergrund, aber dafür u.U. die ein oder andere relevante Erfahrung vorweisen können - seine Chancen abschätzen können?
Ein „Lass es sein!“ im Forum kostet außer etwas Zeit nichts, zumindest kein Geld, um dessen Einsparung es ja paradoxer Weise in der Mehrheit der Rechtsfragen geht; die selbe Antwort von einem - juristisch geschulten und zur Rechtsauskunft ermächtigten - Anwalt hingegen kostet gut und gern 100 oder mehr Euro, mit vorherigem Nachdenken schnell das Doppelte! 
P.S.: Jemand den ich gut kenne
hat so ein „Nein, da sehe ich wenig Aussicht auf Erfolg…“ und die Rechnung des Anwalts zu Hause liegen, also seid so nett und streitet diese Tatsache nicht ab.
„Herr Anwalt, stimmt es, dass eine Antwort bei ihnen 50 Euro kostet?“ - „Ja, sicher. Und ihre zweite Frage…?“
Zwei Fragen, die mich persönlich schon sehr lange beschäftigen, deren Beantwortung aber sicher keine Rechtsberatung darstellt und deshalb auch nicht gelöscht werden muss, ist:
Warum brauche ich in einem Rechtsstaat einen kostenpflichtigen Rechtsbeistand, um zu meinem Recht zu kommen?
Leider bewahrheitet sich eine Theorie mit jedem Jahr mehr:
Leben in einem Rechtsstaat bedeutet, dass es immer jemanden gibt, der in einem bestimmten Fall Recht hat. Meistens jedoch nicht du selbst…
Vielleicht ist es dem ein oder anderen Leser schon aufgefallen, aber ich habe ein sehr distanziertes Verhältnis zu dieser einen Berufsgruppe.
Aber vielleicht ist ja auch der ein oder andere unter euch, der mich von der unbedingten Notwendigkeit der existierenden Anzahl an Rechstvertretern in Deutschland überzeugen kann.
Einstiegsfrage, quasi zum Warmwerden:
Warum gibt es in Deutschland sechsmal mehr Anwälte pro Kopf der Bevölkerung als z.B. in Japan?
LG, Marcel