Hallo,
und auf welcher Grundlage? Grundsätzlich ist die Herstellung
einer sogenannten Sicherheitskopie von z.b. Software erlaubt.
Es ist jedoch hier zu unterscheiden zwischen einer Kopie von
Software und etwa einer Musik-CD. Nach dem §§ 95a bis 95d UrhG
ist es verboten „Kopierschutz zu umgehen“. Das hat natürlich
Folgen da kein Hersteller seine Produkte ohne Kopierschutz
verkauft.
Ist so nicht wahr, es gibt immer noch Hersteller/Künstler die ihre Werke frei ausgeben, es ist nicht die Mehrzahl aber doch existent
Gehen wir mal davon aus, dass ich z.b. ein Musikstück per
Radio aufgenommen und auf dem PC gespeichert habe (was für den
Privatgebrauch ja vollkommen okay ist), so darf ich das
trotzdem nicht zum download anbieten. Wenn man jetzt noch
bedenkt das z.b. die Musik CD im Handel aller
Wahrscheinlichkeit nach einen Kopierschutz hat, so muss der
downloader also abermals von der Möglichkeit ausgehen, dass
selbst die angebotene Kopie des „Uploaders“ bereits durch
illegale Mittel hergestelllt wurde, nämlich durch umgehen des
Kopierschutzes. Daraus schließe ich, dass der „downloader“ -
unabhängig davon, ob die „Kopie“ dessen er sich bedient
rechtmäßig erstellt wurde oder nicht, davon ausgehen muss,
dass der „uploader“ diese datei zu unrecht anbietet und somit
tätigt er einen download aus einer vermeintlich illegalen
quelle.
Zuerst einmal gibt es noch wirklich naive Menschen, die dies nicht wissen. Deine Ausführungen würde ich als Generalverdacht bezeichnen und das ist hierzulande m. W. noch nicht zulässig. Das betreffende Unternehmen will einen Anspruch stellen und den hat es zu beweisen. Vermutungen nach Ursprüngen von Quellen und Originalen, welcher Kopierschutz vlt wo und warum wie umgangen wurde sind für mich keine Beweise.
Zudem: Wenn der Urheber etwas ins Netz stellt ist dies wie schon gesagt m. E. legal diese Inhalte runterzuladen. Da sind die ganzen Argumentationen nach unterstellter Generalvorsätzlichkeit aus meiner Sicht hinfällig, da keine gesetzeswidrige Handlung vorgenommen wurde. Auch wenn ich etwas legales im Gedanken etwas illegales zu tun tue wird es dadurch für mich nicht illegal.
Das ist zumindest meine Interpretation, denn die
Wahrscheinlichkeit, dass jeder einzelne, der einen Titel in
einer dieser P2P Börsen anbietet, über eine entsprechende
Lizenz verfügt, ist eher unwahrscheinlich. Im Zweifel würde
ich sogar nch dem Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht“ gehen, denn von einem Tatbestandsirrtum kann hier
meiner Meinung nach nicht gesprochen werden, auch nicht wenn
alle nutzer solcher Tauschbörsen bestätigen müssen, dass sie
kein Urheberrechtlich geschütztes Material anbieten.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht gilt immer, aber wenn wie gesagt nichts getan wurde was unter Strafe gestellt ist erübrigt sich das.
Es kommt darüberhinaus wohl auch immer darauf an, was
heruntgergeladen wird. Ein aktueller Kinofilm z.B. der
vielleicht sogar VOR Kinostart in den P2P Börsen auftaucht
würde z.b. definitiv unter diesen Punkt einer „Vermeidlich
illegalen Quelle“ fallen
Das ist wahr, aber darauf will ich ja so eigentlich nicht hinaus, es ging mir eben darum, dass man das „legale“ hochstellen eigener Werke nicht durch die Vermutung irgendjemandes illegal wird, selbst wenn man Vorsatz unterstellt.
Genau dagegen haben sich ja einige Provider gewerht weil die
Massenweise E-Mails von solchen Programmen erhalten haben und
haben dies per einstweilige verfügung sogar unterbinden
können. Ich weiß allerdings nicht wie diese Fälle dann weiter
verlaufen sind.
Ok, da würde man das heute vlt nochmal per Hand filtern und durchgehen, bzw. eine große Liste schicken, das sollte dann so kein Problem sein
Grüße