Die Filesharing-Ermittler

Hallo,

immer wieder kann man im Fernsehen Reportagen über „Filesharing Ermittler“ sehen. Dort werden dann Ermittlungsteams gezeigt die im Auftrag der Musikindustrie Testdownloads von großen und kleinen Anbietern machen. Zwei Kameraeinstellungen später findet sich dann der „Raubkopierer“ in Handschellen auf dem Küchentisch wieder, während ein „Sondereinsatzkommando“ die IT beschlagnahmt.

Aber wie läuft sowas in der Wirklichkeit ab?
Von welchen (Platten)firmen ist bekannt dass sie solche Methoden einsetzen?
Wie sieht der zeitliche Rahmen bei solchen Aktionen aus?
Wer landet wirklich im Fokus dieser Ermittler?

Grüße und frohe Ostertage!
Jonny

Ps: Hoffe der Artikel ist FAQ:1129 konform.

Hallo,

immer wieder kann man im Fernsehen Reportagen über
„Filesharing Ermittler“ sehen. Dort werden dann
Ermittlungsteams gezeigt die im Auftrag der Musikindustrie
Testdownloads von großen und kleinen Anbietern machen. Zwei
Kameraeinstellungen später findet sich dann der „Raubkopierer“
in Handschellen auf dem Küchentisch wieder, während ein
„Sondereinsatzkommando“ die IT beschlagnahmt.

Naja „ganz so“ wie im Fernsehen wird es wahrscheinlich nicht ablaufen, in der Regel schicken die Anwälte heute Abmahnungen raus, die der Schuldige dann unterschreibt und auch eine „kleine“ Bearbeitungsgebühr bezahlt. Direkt mit Handschellen abführen und IT beschlagnahmen ist „in der Regel“ nicht der Fall

Aber wie läuft sowas in der Wirklichkeit ab?

Genau so wie du es gesehen hast. In der Regel beauftragen die Plattenfirmen externe Firmen damit. Diese bieten einen Download an und einer nutzt diesen Download. Dabei wird die IP-Adresse gespeichert. Über die IP-Adresse wenden sich die Betreiber an die Staatsanwaltschaft und erstatten Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung. Dieser fordert dann beim Provider die Bestandsdaten ab (also Name und Anschrift). Der Anwalt kann dann anschließend Akteneinsicht nehmen und hat dadurch die Daten des Schuldigen. Daraufhin wird der Schuldige abgemahnt oder in ganz schlimmen Fällen gibts evtl auch ne Hausdurchsuchung, sind mir aber keine Fälle bekannt. Manchmal wenden sich die externen Firmen auch direkt an den Provider, teilweise sogar über automatismen die sofort beim downloaden eine abuse mail an den Provider schicken. Gab mal Berichte bei heisedarüber, dass manche Provider das sogar gemacht haben und die Daten herausgegeben haben.

Von welchen (Platten)firmen ist bekannt dass sie solche
Methoden einsetzen?
Wie sieht der zeitliche Rahmen bei solchen Aktionen aus?

Da die Staatsanwaltschaften total überfordert sind könnte es zwischen 4 und 12 Wochen liegen (ohne Gewähr)

Wer landet wirklich im Fokus dieser Ermittler?

Jeder, denn die Anwälte verdienen mit jeder Abmahnung gut Kohle und bei erneuter zuwiderhandlung wirds richtig teuer. Darum kommt jeder in den Fokus

Grüße und frohe Ostertage!
Jonny

Ps: Hoffe der Artikel ist FAQ:1129 konform.

Mal eine ganz blöde Frage:
Dieses vorgehen ist dann aber für den „Runterlader“ nicht illegal,
da die Quelle ja legal ist, oder ?

Gruss

nun da die inhalte meist in peer to peer börsen angeboten werden muss der „runterlader“ davon ausgehen, dass es sich primär um eine vermeintlich illegale quelle handelt

nun da die inhalte meist in peer to peer börsen angeboten
werden muss der „runterlader“ davon ausgehen, dass es sich
primär um eine vermeintlich illegale quelle handelt

Das ist ein interessanter Ansatz. Aber hat der wirklich Bestand?
Jeder, der eine P2P-Börse benutzt, muss schließlich bestätigen, dass er keine illegalen Up- oder Downnloads machen will.
Insofern kann er doch ebenso (blauäugig, aber unter Ausnutzung der Unschuldsvermutung) davon ausgehen, das ausschließlich legale Download in so einer Börse angeboten werden.
Oder etwa nicht?

Gruß, Heiko

Hallo,

seit wann geht man in der Rechtslage irgendwovon aus? Wenn ich nicht irre wurde das früher teilweise so gemacht, bis man eben feststellte, dass es rechtlich keine Handhabe gibt.

Zudem werden die meisten nicht für das Downloaden, sondern für das Uploaden bestraft - was ohne die Firmen nicht möglich wäre. Jemanden also zu verurteilen in dem man eigene (legale) Inhalte online stellt, dann die Annahme schließt, dass der Nutzer wissen muss, dass es illegal ist und diesen dann effektiv dafür belangt, dass dieser legale aber angenommene illlegale Inhalte z. T. unbewusst weiter verteilt scheint mir sehr fadenscheinig, IMHO würde einen jeder halbwegs gute Anwalt da rausboxen können.

Real läuft es normalerweise so ab, dass ein Unternehmen den Auftrag erhält Tauschbörsen nach bestimmten Inhalten abzusuchen. Wird ein verdächtiger Download gefunden werden die IP-Adressen der Uploader gelockt, ein Teil der Datei heruntergeladen und mit der „Auftragsdatei“ verglichen. Dann hat man die nötigen Daten und Beweise um weiter vorzugehen. Das schöne ist, dass es inzwischen schon findige Programme gibt, die das alles nahezu vollautomatisch erledigen.

Grüße

Hallo

Winzige Korrektur :smile:

Genau so wie du es gesehen hast. In der Regel beauftragen die
Plattenfirmen externe Firmen damit. Diese bieten einen
Download an und einer nutzt diesen Download. Dabei wird die
IP-Adresse gespeichert. […]

Da das Runterladen nicht so „böse“ ist wie das Verbreiten, wird üblicherweise von den Ermittlern selbst runtergeladen um dann über die IP-Adresse den „Anbieter“ zu identifizieren. Wer über einen p2p-Client etwas herunterlädt, bietet in den meisten Fällen auch die Dateien (automatisch) zum Upload an.

So bekommt man also die Downloader, klagt sie aber wegen Upload an.

Gruß, DW.

Hallo,

seit wann geht man in der Rechtslage irgendwovon aus? Wenn ich
nicht irre wurde das früher teilweise so gemacht, bis man eben
feststellte, dass es rechtlich keine Handhabe gibt.

Zudem werden die meisten nicht für das Downloaden, sondern für
das Uploaden bestraft - was ohne die Firmen nicht möglich
wäre. Jemanden also zu verurteilen in dem man eigene (legale)
Inhalte online stellt, dann die Annahme schließt, dass der
Nutzer wissen muss, dass es illegal ist und diesen dann
effektiv dafür belangt, dass dieser legale aber angenommene
illlegale Inhalte z. T. unbewusst weiter verteilt scheint mir
sehr fadenscheinig, IMHO würde einen jeder halbwegs gute
Anwalt da rausboxen können.

und auf welcher Grundlage? Grundsätzlich ist die Herstellung einer sogenannten Sicherheitskopie von z.b. Software erlaubt. Es ist jedoch hier zu unterscheiden zwischen einer Kopie von Software und etwa einer Musik-CD. Nach dem §§ 95a bis 95d UrhG ist es verboten „Kopierschutz zu umgehen“. Das hat natürlich Folgen da kein Hersteller seine Produkte ohne Kopierschutz verkauft.
Gehen wir mal davon aus, dass ich z.b. ein Musikstück per Radio aufgenommen und auf dem PC gespeichert habe (was für den Privatgebrauch ja vollkommen okay ist), so darf ich das trotzdem nicht zum download anbieten. Wenn man jetzt noch bedenkt das z.b. die Musik CD im Handel aller Wahrscheinlichkeit nach einen Kopierschutz hat, so muss der downloader also abermals von der Möglichkeit ausgehen, dass selbst die angebotene Kopie des „Uploaders“ bereits durch illegale Mittel hergestelllt wurde, nämlich durch umgehen des Kopierschutzes. Daraus schließe ich, dass der „downloader“ - unabhängig davon, ob die „Kopie“ dessen er sich bedient rechtmäßig erstellt wurde oder nicht, davon ausgehen muss, dass der „uploader“ diese datei zu unrecht anbietet und somit tätigt er einen download aus einer vermeintlich illegalen quelle. Das ist zumindest meine Interpretation, denn die Wahrscheinlichkeit, dass jeder einzelne, der einen Titel in einer dieser P2P Börsen anbietet, über eine entsprechende Lizenz verfügt, ist eher unwahrscheinlich. Im Zweifel würde ich sogar nch dem Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gehen, denn von einem Tatbestandsirrtum kann hier meiner Meinung nach nicht gesprochen werden, auch nicht wenn alle nutzer solcher Tauschbörsen bestätigen müssen, dass sie kein Urheberrechtlich geschütztes Material anbieten.

Es kommt darüberhinaus wohl auch immer darauf an, was heruntgergeladen wird. Ein aktueller Kinofilm z.B. der vielleicht sogar VOR Kinostart in den P2P Börsen auftaucht würde z.b. definitiv unter diesen Punkt einer „Vermeidlich illegalen Quelle“ fallen

Real läuft es normalerweise so ab, dass ein Unternehmen den
Auftrag erhält Tauschbörsen nach bestimmten Inhalten
abzusuchen. Wird ein verdächtiger Download gefunden werden die
IP-Adressen der Uploader gelockt, ein Teil der Datei
heruntergeladen und mit der „Auftragsdatei“ verglichen. Dann
hat man die nötigen Daten und Beweise um weiter vorzugehen.
Das schöne ist, dass es inzwischen schon findige Programme
gibt, die das alles nahezu vollautomatisch erledigen.

Genau dagegen haben sich ja einige Provider gewerht weil die Massenweise E-Mails von solchen Programmen erhalten haben und haben dies per einstweilige verfügung sogar unterbinden können. Ich weiß allerdings nicht wie diese Fälle dann weiter verlaufen sind.

Grüße

Grüße
Stefan

Hallo,

und auf welcher Grundlage? Grundsätzlich ist die Herstellung
einer sogenannten Sicherheitskopie von z.b. Software erlaubt.
Es ist jedoch hier zu unterscheiden zwischen einer Kopie von
Software und etwa einer Musik-CD. Nach dem §§ 95a bis 95d UrhG
ist es verboten „Kopierschutz zu umgehen“. Das hat natürlich
Folgen da kein Hersteller seine Produkte ohne Kopierschutz
verkauft.

Ist so nicht wahr, es gibt immer noch Hersteller/Künstler die ihre Werke frei ausgeben, es ist nicht die Mehrzahl aber doch existent

Gehen wir mal davon aus, dass ich z.b. ein Musikstück per
Radio aufgenommen und auf dem PC gespeichert habe (was für den
Privatgebrauch ja vollkommen okay ist), so darf ich das
trotzdem nicht zum download anbieten. Wenn man jetzt noch
bedenkt das z.b. die Musik CD im Handel aller
Wahrscheinlichkeit nach einen Kopierschutz hat, so muss der
downloader also abermals von der Möglichkeit ausgehen, dass
selbst die angebotene Kopie des „Uploaders“ bereits durch
illegale Mittel hergestelllt wurde, nämlich durch umgehen des
Kopierschutzes. Daraus schließe ich, dass der „downloader“ -
unabhängig davon, ob die „Kopie“ dessen er sich bedient
rechtmäßig erstellt wurde oder nicht, davon ausgehen muss,
dass der „uploader“ diese datei zu unrecht anbietet und somit
tätigt er einen download aus einer vermeintlich illegalen
quelle.

Zuerst einmal gibt es noch wirklich naive Menschen, die dies nicht wissen. Deine Ausführungen würde ich als Generalverdacht bezeichnen und das ist hierzulande m. W. noch nicht zulässig. Das betreffende Unternehmen will einen Anspruch stellen und den hat es zu beweisen. Vermutungen nach Ursprüngen von Quellen und Originalen, welcher Kopierschutz vlt wo und warum wie umgangen wurde sind für mich keine Beweise.

Zudem: Wenn der Urheber etwas ins Netz stellt ist dies wie schon gesagt m. E. legal diese Inhalte runterzuladen. Da sind die ganzen Argumentationen nach unterstellter Generalvorsätzlichkeit aus meiner Sicht hinfällig, da keine gesetzeswidrige Handlung vorgenommen wurde. Auch wenn ich etwas legales im Gedanken etwas illegales zu tun tue wird es dadurch für mich nicht illegal.

Das ist zumindest meine Interpretation, denn die
Wahrscheinlichkeit, dass jeder einzelne, der einen Titel in
einer dieser P2P Börsen anbietet, über eine entsprechende
Lizenz verfügt, ist eher unwahrscheinlich. Im Zweifel würde
ich sogar nch dem Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht“ gehen, denn von einem Tatbestandsirrtum kann hier
meiner Meinung nach nicht gesprochen werden, auch nicht wenn
alle nutzer solcher Tauschbörsen bestätigen müssen, dass sie
kein Urheberrechtlich geschütztes Material anbieten.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht gilt immer, aber wenn wie gesagt nichts getan wurde was unter Strafe gestellt ist erübrigt sich das.

Es kommt darüberhinaus wohl auch immer darauf an, was
heruntgergeladen wird. Ein aktueller Kinofilm z.B. der
vielleicht sogar VOR Kinostart in den P2P Börsen auftaucht
würde z.b. definitiv unter diesen Punkt einer „Vermeidlich
illegalen Quelle“ fallen

Das ist wahr, aber darauf will ich ja so eigentlich nicht hinaus, es ging mir eben darum, dass man das „legale“ hochstellen eigener Werke nicht durch die Vermutung irgendjemandes illegal wird, selbst wenn man Vorsatz unterstellt.

Genau dagegen haben sich ja einige Provider gewerht weil die
Massenweise E-Mails von solchen Programmen erhalten haben und
haben dies per einstweilige verfügung sogar unterbinden
können. Ich weiß allerdings nicht wie diese Fälle dann weiter
verlaufen sind.

Ok, da würde man das heute vlt nochmal per Hand filtern und durchgehen, bzw. eine große Liste schicken, das sollte dann so kein Problem sein

Grüße

Hallo,

Grundsätzlich ist die Herstellung
einer sogenannten Sicherheitskopie von z.b. Software erlaubt.

Ja.

Es ist jedoch hier zu unterscheiden zwischen einer Kopie von
Software und etwa einer Musik-CD.

Ja.

Nach dem §§ 95a bis 95d UrhG
ist es verboten „Kopierschutz zu umgehen“.

Was sich aber nicht auf die Backup-Herstellung von Software bezieht, weil dort steht: „…dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.“ (§95a UrhG, http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html).

Das hat natürlich
Folgen da kein Hersteller seine Produkte ohne Kopierschutz
verkauft.

Nunja. Immer mehr Spiele werden durch Online-Abfragen geschützt und auf Kopierschutz verzichtet. Professionelle Software hat ebenfalls kaum noch einen Kopierschutz - da gibt es andere Möglichkeiten (Dongle, Hardware-Untersuchung, Online-Registrierung). Nur bei älteren Spielen ist das noch so.
Und bei Musik-CDs ist man mittlerweile auch davon ab gekommen. Bringt nur Ärger und nutzt gar nichts.

Gehen wir mal davon aus, dass ich z.b. ein Musikstück per
Radio aufgenommen und auf dem PC gespeichert habe (was für den
Privatgebrauch ja vollkommen okay ist), so darf ich das
trotzdem nicht zum download anbieten.

Ja.

Wenn man jetzt noch
bedenkt das z.b. die Musik CD im Handel aller
Wahrscheinlichkeit nach einen Kopierschutz hat,

Nein, s.o.

so muss der downloader also abermals von der Möglichkeit ausgehen,
dass selbst die angebotene Kopie des „Uploaders“ bereits durch
illegale Mittel hergestelllt wurde, nämlich durch umgehen des
Kopierschutzes.

Das ist unlogisch. Eine Analogkopie einer CD ist kein Umgehen eines Kopierschutzes und das Umgehen eines Kopierschuztes ist auch nicht das, was das Uploaden illegal macht.

Daraus schließe ich, dass der „downloader“ -
unabhängig davon, ob die „Kopie“ dessen er sich bedient
rechtmäßig erstellt wurde oder nicht, davon ausgehen muss,
dass der „uploader“ diese datei zu unrecht anbietet und somit
tätigt er einen download aus einer vermeintlich illegalen
quelle.

Was ihm sagen muss, dass das illegal ist, ist allein schon die Tatsache, dass ihm der Urheber nicht gesagt hat, dass die Quelle legal ist. JEDES Werk ist erstmal geschützt. Man muss es ausdrücklich freigeben, wenn es anders sein soll.

Gruß
loderunner (ianal)