Guten Tag, liebe und geehrte. Was muss man tun, wenn man das Gerichtssitzungsprotokoll im Rahmen des Zivilprozesses erhält und dessen Inhalt der Realität überhaupt nicht entspricht? Dankbar im Voraus.
Präzisier die Frage bitte mal. Wer bekommt genau wann das Protokoll, und was daran stimmt denn nicht?
Der Kläger bekommt. Stimmt nicht alles, außer Beschluss, dass die Klage abgewiesen wurde. Z.B. - der Richter behauptet, dass die Sitzung „ohne mündliche Verhandlund stattgefunden ist“. Diese Verhandlung war, und dabei wurden wichtige Sachen festgestellt, was direckte Wirkung auf Beschluss haben musste.
Ähm … im Sitzungsprotokoll steht, dass es keine mündliche Verhandlung (also keine Sitzung) gegeben hat? Kann es sein, dass die Geschichte so nicht ganz stimmt?
Ich versuche irgendwie anders die Frage formulieren - Wer uns erfüllt Aufsicht- oder Kontrollefunktion über Gerichte der 1. Instanz und deren Richter?
Das kommt auf den Einzelfall an. Gegen ein Urteil kann es z.B. das Rechtsmittel der Berufung geben. Wäre die erste Instanz ein Amtsgericht, so wäre dafür das Landgericht zuständig.
Vielleicht erzählst du uns einfach mal den Fall, dann kannst du auch bessere Antworten erhalten:
„K verklagt B. Bei dem Prozess sagt Richter R, …“
Levay
Außer Berufung. Macht das Staatsanwaltschaft?
Die Frage kann ich dir auch nicht beantworten, weil du dich leider konsequent weigerst zu erzählen, was genau passiert ist - in deinem fiktiven Fall. Schade. Aber ich habe ja versuch, dich zu überzeugen, uns mehr Infos zu geben.
Levay
Guten Tag, liebe und geehrte. Was muss man tun, wenn man das
Gerichtssitzungsprotokoll im Rahmen des Zivilprozesses erhält
und dessen Inhalt der Realität überhaupt nicht entspricht?
Dankbar im Voraus.
-
Derartige erhebliche Abweichungen können im Regelfall gar nicht vorkommen. Das Protokoll wird im Beisein der Parteien gefertigt (oder zumindest in ihrem Beisein diktiert); außerdem ist es ihnen im Prozeß in der Regel vorzulesen und muß von ihnen genehmigt werden. Sofern die Parteien und/oder ihre Anwälte anwesend und nicht gerade im Tiefschlaf gewesen sind, sollte ein Protokoll daher eigentlich meistens in Ordnung sein. Sofern das ausnahmsweise mal nicht so sein sollte, kann das Protokoll aber jederzeit berichtigt werden.
-
Es ist durchaus möglich, dass man sich vor Gericht getroffen und geredet, aber trotzdem nicht mündlich verhandelt hat. Denn nicht alles, was im Gerichtssaal stattfindet, ist mündliche Verhandlung. Das gilt z.B. für die komplette Beweisaufnahme. Hier kann womöglich der eigene Anwalt für Aufklärung sorgen.
O, danke.
Und noch eine - wenn mit dem Richter keine einige Meinung bei Protokollkorrektur getrofen wird?
- Derartige erhebliche Abweichungen können im Regelfall gar
nicht vorkommen.
Das würde mich auch mal interessieren, weil wir unlängst genau das erlebt haben!
Das Protokoll wird im Beisein der Parteien
gefertigt (oder zumindest in ihrem Beisein diktiert);
Soweit ja.
außerdem ist es ihnen im Prozeß in der Regel vorzulesen und muß von
ihnen genehmigt werden.
Soweit auch richtig.
Aber dann war das, was dann mit einigen Wochen Verzögerung zugeschickt wurde, in einigen (folgeschweren) Detailfragen dann plötzlich anders.
LG Petra
O, danke.
Und noch eine - wenn mit dem Richter keine einige Meinung bei
Protokollkorrektur getrofen wird?
Wenn die Unrichtigkeit letztlich zu einer falschen Entscheidung des Gerichts über die Sache geführt hat, muß man gegen die Entscheidung das passende Rechtsmittel einlegen. Angriffspunkt ist dann aber die sachlich falsche Entscheidung und nicht (oder jedenfalls nicht primär das unrichtige Protokoll) Ist die Entscheidung dagegen im eigenen Sinne ausgefallen und rechtskräftig, ist jede weitere Beschäftigung mit dem Protokoll Zeitverschwendung. In jedem Fall aber sollte man die Frage, ob die Entscheidung falsch ist oder nicht, von einem neutralen Dritten (d.h. vom - ggf. neuen - Anwalt) beurteilen lassen. Wenn man nämlich selbst schon so weit ist, sich an einem Protokollfehler hochzuziehen, dann spricht viel dafür, dass das eigene Urteilsvermögen bereits betriebsblind ist.
Theoretisch steht auch, wenn man Antrag auf Protokollberichtigung stellt und das Gericht diesen abweist, die Beschwerde offen. Die beschäftigt sich aber leider nicht mit der Frage, ob das Protokoll tätsächlich in der Sache unrichtig ist.