… hat eine eigene Eigentumswohnung. Der Balkon der Wohnung obendran ist sanierungsbedürftig. Und dieser Besitzer der Wohnung die vermietet ist ist gleichzeitig Verwalter der ges. Wohneinheit.
… hat eine eigene Eigentumswohnung. Der Balkon der Wohnung
obendran ist sanierungsbedürftig. Und dieser Besitzer der
Wohnung die vermietet ist ist gleichzeitig Verwalter der ges.
Wohneinheit.
hallo,
sorry,kann ich nicht weiter helfen
lisa
Der Eigentümer der Wohnung, zu welcher der Balkon gehört, muß die Balkonsanierung als Tagesordnungspunkt in der nächstgen Eigentümerversammlung entsprechned den Bestimmungen der Teilungserklärung beschließen lassen und dabei auch auf die Mittelherkunft für die Kosten eingehen. Ob der Eigentümer zufällkig auch Verwalter der Anlage ist, spielt keine Rolle.