Die Frau im Gesetz?!

Hallo,

in der Bauordnung von Berlin gibt es seit 2005 eine geänderte
Schreibweise:

§ 54 Abs. 1 S. 1 BauO Berlin: "Die Bauherrin oder der Bauherr hat
…"

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/
download/bauen/20060711\_bauobln.pdf

Kann es sein, dass der Gesetzgeber hier über die Strenge geschlagen
hat? Bau herr hat doch keinerlei Bezug zum männlichen
Geschlecht, immerhin kommt doch das Wort von „Herrschaft über den
Bau“, oder? Sollte nun gar etwa im Duden die „Frauschaft“ und die
„Mannschaft“ (okay, die gibts aber in anderer Bedeutung) geregelt
sein?

Nebenbei: Die Gesetzesbegründung verliert über diesen Fehlgriff kein
Wort.

Das im folgenden von „Entwurfsverfasser und Entwurfsverfasserin“
gesprochen wird, find ich ja i.O. (auch wenn m.E. unnütze
Überregulierung), aber dort hat die sprachliche Änderung ja
wenigstens Hand und Fuß.

Wo gibt es sonst noch solche Auswüchse an Regelungswut?

Fragt

der showbee

Kann es sein, dass der Gesetzgeber hier über die Strenge
geschlagen
hat? Bau herr hat doch keinerlei Bezug zum männlichen
Geschlecht

Doch. Ein Herr ist ein Herr, eine Herrin ist eine Herrin. Du sprichst ja auch eine Domina nicht mit „mein Herr“ an, sondern mit „meine Herrin“. Sprachlich ist das völlig korrekt; die Ableitung von Herrschaft ändert daran gar nichts. Alles wird ja irgendwie irgendwo abgeleitet.

Ich habe aber mal in einer Gaststätte eine Nachricht an die GästInnen gelesen. Das war in der Tat Unsinn, denn der Gast ist - grammatikalisch gesehen - immer männlich, wie z.B. die Person immer weiblich ist.

Levay

Servus Showbee,

ein schönes und klassisches Beispiel sind die §§ 961 - 964 BGB, die angeblich aufgrund einer Schnapswette ins BGB gelangt sind.

In diesem Zusammenhang könnte man z.B. die §§ 1-14 BGB, 104ff etc. noch mit vielen schönen Spezialregelungen betreffend Frauen ergänzen. z.B. einen § 8a, 104a, 105b etc. betreffend Einschränkung der Geschäftsfähigkeit kraft Geschlechtes? Oder einen § 105 Abs. 3 betreffend Wirksamkeit und Auslegung von Willenserklärungen in Fällen, in denen in ein und demselben Satz nicht nur eine Willenserklärung, sondern gleichzeitig auch deren Gegenteil und drittens etwas für Dritte nicht Nachvollziehbares geäußert wird, das inhaltlich weder der eigentlichen Willenserklärung noch deren Gegenteil entspricht. Auch ein 116a wäre nützlich, in dem eine Art Vorbehalt kraft Geschlechtes geregelt wird, der in etwa bedeutet, dass sich die Erklärende zwar nicht vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen, aber ohne ihr Wissen das Gegenteil des Erklärten will, so dass der Empfänger der Erklärung vom Gegenteil des Erklärten ausgehen muss, um den von der Erklärenden gewollten Inhalt der Erklärung so zu erfassen, wie er dem Willen der Erklärenden entspricht.

Oh ja, da ist noch sehr viel zu tun!

Schöne Grüße

MM

Ich habe aber mal in einer Gaststätte eine Nachricht an die
GästInnen gelesen. Das war in der Tat Unsinn, denn der Gast
ist - grammatikalisch gesehen - immer männlich, wie z.B. die
Person immer weiblich ist.

noch besser gab es mal einen Vortrag an die „lieben Mitgliedinnen und Mitglieder“.

Wohlgemerkt: Es ist das Mitglied. Folglich ist die Anrede eine Diskriminierung der Männer, da das männliche Geschlecht nicht erwähnt wird. :wink:

Gruß, Niels

ot: Strenge…

Kann es sein, dass der Gesetzgeber hier über die Strenge
geschlagen
hat?

Nein, höchstens über die Stränge.

http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/ueber_die_…

Hallo,

eigentlich eine Frage für das Brett „Deutsche Sprache“. Hier liegt ein Konflikt zwischen grammatischem und natürlichem Geschlecht vor. „Bauherr“ ist meiner Ansicht ein Grenzfall, aber z.B. „Studenten und Studentinnen“ ist Blödsinn.

Gruß,

Myriam

Hallo,

zum beschriebenen Fall ist schon genug gesagt. Insgesamt finde ich es einen interessanten Auswuchs unserer Gesellschaft, welcher im vorgeblichen Bemühen die Frauenemanzipation anzuwenden an völlig falschen Stellen seltsame Blüten treibt!

Durch das anhängen eines -in an allen möglichen und unmöglichen Stellen wird keine Frau gleichberechtigter oder benachteiligter im Falle des Fehlens des -in.

Wo es Sinn macht, bitte, aber oft genug erschöpfen sich die Bemühungen um Gleichberechtigung eben in diesen sinnlosen Nebenkriegsschauplätzen. Sehr schade!

Gruß
Nita (Frau aber keine Herrin! :smile:)

Doch. Ein Herr ist ein Herr, eine Herrin ist eine Herrin. Du
sprichst ja auch eine Domina nicht mit „mein Herr“ an, sondern
mit „meine Herrin“.

Hallo,

also ich war noch nie bei einer Domina :wink:
Aber du hast wohl recht, es geht immer darum über was man „Herr“ ist
(Herrin des Vorverfahrens)…

Aber dennoch: Bauherrin ist (wenn auch möglich), dann doch großer
Kokolorus. Zu was führt eine solche sprachliche Erweiterung in
Praxis? Im Kommentar steht („im weiteren Bauherr, der Verfasser“), in
der Klausur wird wohl kein Punktabzug möglich sein, in der Klage
kommt es maßgeblich wohl nicht auf den Wortlaut an. Nur in den
Formularen wird wohl ein neues Feld eingefügt („Ist der Antragsteller
männlich/weiblich“) um wohl korrekte Ansprache zu gewährleisten
(„Sehr geehrte Bauherrin Schmidt, sehr geehrter Bauherr
Schmidt, …“).

Womit haben wir solche Bürokratisierung verdient. Böse Zungen
behaupten ja, es liegt daran, das Berlin eine Justizsenatorin
hatte…

Mfg vom

showbee

Hallo!

§ 54 Abs. 1 S. 1 BauO Berlin: "Die Bauherrin oder der
Bauherr hat
…"

Die Legastheniker, die bei herrschen und beherrschen sofort Herr und Dame assoziieren, sollten sich schleunigst über das BGB hermachen… oder fraumachen. So steht u. a. im § 958 Skandalöses: „Wer eine herrenlose bewegliche Sache …“.

Gruß
Wolfgang

Aber natürlich, das ist jetzt in…
…schau mal ins „Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ - aber vorsicht, das ist ziemlich extrem.

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s3822.pdf

Hi Martin,

ein schönes und klassisches Beispiel sind die §§ 961 - 964
BGB, die angeblich aufgrund einer Schnapswette ins BGB gelangt
sind.

selten schön - besternten Dank!

Gruß Ralf

Durch das anhängen eines -in an allen möglichen und
unmöglichen Stellen wird keine Frau gleichberechtigter oder
benachteiligter im Falle des Fehlens des -in.

Hallo,

in der Tat! Es führt eher zur Belustigung der nun doch noch
mehrheitlichen Männer in den Parlamenten und natürlich zu einer
steigenden Bürokratie und zu aberwitzigen Kosten.

Ein Papiersieg der Frauen sozusagen, oder nichtmal ein
Papierrussieg äähhh Pyrrhussieg.

Aber: Wenn die „Gleichberechtigung“ schon solche Blüten treibt, dann
muss doch an den wichtigen Baustellen im Vergleich nicht mehr viel zu
tun sein, oder warum verschwenden denn Frauen ihrer Arbeit auf
solcherlei Unsinn? Oder stammt solche Arbeit gar von Männern, welche
„frecherweise“ der Frau so eine Gleichberechtigung vorgaukeln wollen?

Mfg vom

showbee

Hallo,

wobei das schönste ist das es keinen Gleichstellungsbeauftragten (männl.) gibt sondern nur die (natürlich gleichgestellte) Gleichstellungsbeauftragte und dessen Stellverteterin.

Quo vadis, quo vadis?

Es ist mit den Frauen ein bisschen wie mit den Tieren: Man ändert das Gesetz und eigentlich ändert sich gar nichts…

Levay

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Hallo!

Es ist mit den Frauen ein bisschen wie mit den Tieren: Man
ändert das Gesetz und eigentlich ändert sich gar nichts…

Dafür von mir ein Sternchen, weil ich’s ja auch mit den Tieren nicht so habe - aber es ist dennoch, auch wenn es nichts ändert, ein riesen Humbug. Und wenn man an die Kosten denkt, die durch die Veröffentlichung derartig hirnrissiger Gesetzesänderungen entstehen…es ist und bleibt Unfug. „Der/Die Mörder/in wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“ - Na prima, endlich können auch die Frauen bestraft werden :wink:

Gruß,

Florian.

Ja - zu viel tatsächliche Demokratie wäre ja gefährlich. ;o)

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