Hallo,
kann mir jemand genauer sagen was das heist?
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform
Wenn das in den AGBs steht heißt das sobald ich mir die AGBs durchlese oder müssen die mir erstnwas schriftlich zu schicken?
Danke
Hallo,
kann mir jemand genauer sagen was das heist?
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform
Wenn das in den AGBs steht heißt das sobald ich mir die AGBs durchlese oder müssen die mir erstnwas schriftlich zu schicken?
Danke
Hallo,
wenn so etwas in der Widerrufsbelehrung steht, ist die gesamte Belehrung unwirksam.
Die Begründung ergibt sich aus Deiner Frage. Es ist eben gerade nicht klar, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, vgl. auch § 355 BGB.
Gruß
Ewurscht
Hallo,
kann mir jemand genauer sagen was das heist?
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform
das kann keiner seriös beantworten, da der Satz ganz sicher im Zusammenhang mit anderen steht.
Gruß
S.J.
Hallo!
wenn so etwas in der Widerrufsbelehrung steht, ist die gesamte Belehrung unwirksam.
Kann nicht sein.
Bei Ebay kommt dieser Wortlaut auch vor.
„Diese Belehrung entspricht dem neuen vom Gesetzgeber in Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB bereitgestellten Muster für eine Widerrufsbelehrung.“
Grüße
Andreas
Nehmen wir mal an jemand hät sich auf einer Seite angemeldet ohne zu merken das sie kostenpflichtig ist. Schaut sich danach die AGBs durch und findet das so in den Internet AGBs auf der Seite:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs.2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Ein Anbieter muss doch auf eine Anmeldung reagieren das der „Käufer“ weiß das da ein Vertrag zu stande gekommen ist und ab dann beginnt die Frist oder nicht?
Nehmen wir mal an jemand hät sich auf einer Seite angemeldet
ohne zu merken das sie kostenpflichtig ist. Schaut sich danach
die AGBs durch und findet das so in den Internet AGBs auf der
Seite:
Da stellt sich spontan die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Ein Anbieter muss doch auf eine Anmeldung reagieren das der
„Käufer“ weiß das da ein Vertrag zu stande gekommen ist und ab
dann beginnt die Frist oder nicht?
Muss er grundsätzlich nicht. Der Bäcker bestätigt ja auch nicht ausdrücklich, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, wenn er Dir die Brötchen, auf die Du vorher gezeigt hast, übergibt und das Geld entgegen nimmt.
Gruß
S.J.